Kann ich ALG 1 bekommen trotz Eigentumswohnung?

5 Antworten

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Zunächst bekommst du ja ALG I, wenn du 12 Monate durchgehend beschäftigt warst. Also, amch dir nicht gleich so eine Panik.

Dann suchst du dir jetzt schon mal einen neuen Job. Und dann erübrigt sich die Frage hoffentlich.

Ansonsten ist es nicht gesagt, dass du deine ETW verkaufen musst. Da spielen noch einige Faktoren eine Rolle.

Schau mal im Internet nach. Da gibt es seiten wo es drin steht.

Hier z.B.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

Amoebe  22.11.2011, 13:58

Danke für den Stern und alles Gute ! LG Amoebe

Die Probleme drohen Ihnen aus einer ganz anderen Richtung! Falls sie läger arbetislos sind, wird die BankmIhnen die Finnazierung kündigen und Sie verlieren die Wohnung in der Zwangsversteigerung!

ALG1-Leistungen stehen dir zu wenn du sie dir erarbeitet hast. Bei ALGII würde das anders aussehen, da mußt du erst an dein Vermögen ran.

angeleye34 
Beitragsersteller
 22.11.2011, 13:52

nun ich habe in der firma 19 jahre gearbeitet ich denke ich habe es mir erarbeitet

ich habe keine vermögen den die ETW ist nicht abbezahlt

fairoffen  22.11.2011, 13:54
@angeleye34

Eigentum in Form von selbstbewohnter ETW und selbstbewohntes Haus werden nicht als Vermögen gerechnet!

Amoebe  22.11.2011, 13:54
@angeleye34

Dann bekommst du ja dien nächsten 12 Monate ALG I

Es wäre doch gelacht, wenn sich in der Zeit nicht eine angemessene Arbeit für dich finden lässt !

matzo62  22.11.2011, 14:11
@angeleye34

denk dran dass die eine lange Kündigungsfrist einhalten müssen ( bei 19 Jahren glaub' ich 7 Monate ) !

Die Eigentumswohnung wird weder bei ALG 1 noch bei Hartz IV berücksichtigt. Nur die Schuldzinsen, die du zahlen musst, werden nur bis zu einer gewissen Höhe von der ARGE übernommen.

ja, alg1 bekommt man 1 jahr nach verlust der arbeit. danach bekommt man hartz4 und um das zu bekommen, darfst du keine eigentumswohnung haben.

fairoffen  22.11.2011, 13:55

Stimmt so nicht!

matzo62  22.11.2011, 13:55

Natürlich darf man auch bei Hartz IV Wohneigentum in angemessener Grösse haben.

fairoffen  22.11.2011, 13:56
@matzo62

Genauso ist es!