Kann man sich den Lohn auf anderes Konto überweisen lassen?

10 Antworten

Wenn Deine Mutter das alleinige Sorgerecht für Dich hat, dann reicht die Unterschrift Deiner Mutter zur Kontoeröffnung aus.

Viele Volks- und Raiffeisenbanken erlauben generell die Eröffnung eines Kontos mit der Unterschrift nur eines Elternteils.

Du könntest Dir von Deinem Vater aus Frankreich ein Schriftstück schicken lassen in dem er der Kontoeröffnung zustimmt. Evtl. mit einer Kopie seines Ausweises, damit die Bank die Unterschrift prüfen kann. Sowas geht doch heute per Email ganz schnell zu schicken.

Wie lange dauert es denn noch bis Du 18 bist?

Grundsätzlich kann Dein Arbeitgeber das Geld auch auf ein Konto überweisen, das auf den Namen Deiner Mutter läuft. Hier kann es aber zu vielen Problemen kommen, weshalb viele Arbeitgeber das ablehnen.

Warum kannst Du kein eigenes Konto eröffnen? Geht doch auch auf Guthabenbais.


Ansonsten: ja, das mit Mutterns KOnto sollte auch gehen. Sollte? Geht, kann nur sein,d ass der AG was schriftlich will, dass das so richtig ist.


Denk nur dran:- nicht falsch verstehen- wenn Muttern z.B. Hartz4 beantragt und da sind regelmässig Geldeingänge in Lohnhöhe, auich wenn Dein Name dabei steht.. das wird erhöhten Klärungsbedarf geben.


Denn eigentlich ist ein Privatkonto für die eigenen, die privaten Zwecke des Konto-Inhabers, nicht für selbstverdienende Sprößlinge usw.


memissa 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 10:50

zunächst einmal vielen dank für deine antwort. ich kann kein konto eröffnen da mein vater in frankreich wohnt und ich nicht die zeit dazu habe zu ihm zu fahren da man ja beide unterschriften der erziehungsberechtigten braucht. ich hatte schonmal mit dem steuerberater meiner cheffin geredet aber er hat mir versucht das auszureden und mir keine normale antwort gegeben das kann aber nicht angehen das ich den zweiten monat jetzt ohne geld auskommen muss ^^

SiViHa72  16.11.2015, 10:53
@memissa

Stimmt, dann geht das wirklich nicht!

Falls der AG erstmal verwundert ist, erklärst Du ihm genau das kurz- dann wird das kein Problem sein.

So wie ich das kenne, sieht nen Personalabteilung da immer zu, das es für beide Seiten problemlos läuft. Grad bei Minderjährigen und es ist ja Deine Mom, also Erziehungsberechtigte.

memissa 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 11:25
@SiViHa72

dankeschön :)

Ein eigenes Konto sollte dein Ziel sein.

Ich habe gelesen, das Minderjährige (Ü16) unter Vorlage ihres Ausbildungsvertrages auch ein Konto, gegen den Willen, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, eröffnen können.

Versuchen solltest du es, vielleicht auch nur mit der Zustimmung der Mutter.

Kurzfristig kann das Geld sicher auf das Konto deiner Mutter überwiesen werden. Deshalb solltest du nicht darauf verzichten bzw. evtl. kann der Arbeitgeber auch in bar auszahlen. Das wird aber nur bei kleineren Unternehmen/Betrieben möglich sein.

Ja das geht. Dann muss nur der Name des Kontoinhabers angegeben werden.

Ja das ist kein Problem.

memissa 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 10:43

Danke !