Kann gegn. Versicherung Vorschusszahlung irgendwann zurückfordern nach fremdverschuldetem Unfall?

6 Antworten

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Hallo,

Du kannst über das Geld verfügen.

Zum Einen ist natürlich zwischen dem Bußgeldverfahren und den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu differenzieren. Das Bußgeldverfahren gegen den Unfallverursacher braucht Dich überhaupt nicht zu interessieren.

Zivilrechtlich macht Du als Unfallgeschädigter Deine Ansprüche geltend. es haften immer Halter, Fahrer, Versicherer als Gesamtschuldner. Die Korrespondenz führt man (oder der Anwalt) aber in der Regel allein mit dem Versicherer, da dieser allein über die Regulierung entscheidet. Da bei Dir nach Prüfung eine Zahlung erfolgt ist und die RA-Gebühren übernommen worden sind, ist die Sache erledigt.

Wenn der Gegner meint, dass nicht er sondern Du den Unfall verursacht hast (dagegen spricht bereits, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist), könnte und müsste er seinerseits Ansprüche gegen Dich bzw. Dein Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen. Das kannst Du nicht ausschließen und kommt so auch in der Praxis vor. Genau wie sein Versicherer entscheiden kann, könnte dann auch Dein Versicherer entscheiden, ob der den Schaden reguliert oder abwehrt. Das hätte aber in keinem Fall etwas mit Deiner Schadensregulierung zu tun. Deine SAche ist erledigt.

Viele Grüße

CR

Das hat mit Dir nichts zu tun ,das eine ist Zivilrechtlich mit Schadensregulierung und so.

Das anderer ist Strafrecht, viele Leute heben gegen Bußgelder Einspruch ein ,weil sie diese als zu hoch empfinden od kein Fahrverbot wollen ,das hat mit der zivilen Schadensregulierung nichts zu tun ,sondern nur mit der Bestrafung durch den Staat.

Sorgen müsstest Du Dir machen wenn er Zvilklage gegen Dich erhebt.

Reguliert ist reguliert und wenn Du es Zweckgebunden für die Fahrzeugreperatur ausgegeben ist ,hast Du im guten Glauben gehandelt. 

Rückverderung ausgeschlossen ,diese gibt es nur bei Überzahlung od Betrug ,also gestellter Unfall. 

Slickerrr 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 00:35

Aha verstehe, Überzahlung und Betrug. Das deckt sich auch mit den Berichten die ich gelesen habe. Also habe ich ja nichts zu befürchten. Ich habe nur einen ganz hinterlistigen Unfallgegner erwischt. So habe ich jedenfalls den Eindruck von der Persönlichkeit her, sodass ich alles abwäge, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Schlauerfuchs  09.03.2016, 00:38
@Slickerrr

Ja Du hast nichts zu fürchten ,vermutlich hat er nicht wegen Dir Widerspruch eingelegt, sondern weil er keine Punkte in Flensburg wegen den Unfall will, darüber Entscheidet ein Bussgeldrichter im Amtsgericht und hat mit der Regulierung nichts zu tun.

Besteht seitens des Unfallverursachers noch irgendeine Möglichkeit die Sache anzufechten?

Was sollte er anfechten? Deine zivilrechtlichen Ansprüche oder seine verwaltungsrechliche OWi-Thematik? Mit letzterer hast du nichts zu tun.

Er kann versuchen im Bußgelverfahren um ein, z. B., Fahrverbot herumzukommen.

Seine Versucherung hat den Schaden voll reguliert weil die Sachlage wohl klar ist. Die Versicherung kann auch ohne sein Einverständnis den Schaden regulieren. Du kannst das erhaltene Geld in Ruhe ausgeben.

Vermutlich hast Du eine Durchschrift des Bußgeldverfahrens. Wenn der Unfallverursacher keinen fristgemäßen Widerspruch eigelegt hat, ist die Sache erledigt.

Slickerrr 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 00:11

Was meinst du mit Durchschrift ? Das mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahren hab ich nur am Rande erwähnt. Ich meinte eigentlich ob die gegnerische Versicherung in irgend einer Weise das Geld nochmal zurückfordern könnte, dass ich für den Schaden erhalten habe.

Kuno33  09.03.2016, 00:19
@Slickerrr

Wenn das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, gilt es. Nur bei einem erfolgreichen Widerspruch könnte am Ende etwas anderes herauskommen. Bei abgelaufener Widerspruchsfrist, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.