Kann eine Firma einen Ausbildungsvertrag zurückziehen bzw. zurücktreten`?
Hallo,
folgende Situation: ich habe am Montag einen Ausbildungsvertrag unterschrieben in einer Firma, von der ich von Anfang an ein gutes Bild hatte. Auch der Geschäftsführer hat den am gleichen Tag schon gegengezeichnet.
Die Firma hat alle Unterlagen einbehalten mit der Begründung, dass alles erst von der IHK genehmigt werden müsse. Meinen Durchschlag bekäme ich per Post, wenn es soweit wäre. Ich habe allerdings eine Fotokopie bekommen vom Vertrag.
Frage 1: Ist das ein normales Vorgehen? Oder ist das eine Möglichkeit seitens der Firma, sich noch "alles offen zu halten"?
Ich hätte heute noch ein zweites Gespräch mit einer anderen Firma, die für mich als Notlösung in Frage käme. Allerdings denke ich, dass die auch heute schon den Vertrag unterzeichnet haben wollen. Wenn ich da um Bedenkzeit bitte, werden die auch dumm aus der Wäsche schauen (sehr kleiner Betrieb, Familiengeführt). Die Alternative wäre natürlich das Gespräch noch kurzfristig abzusagen.
Daher Frage 2: Besteht für Firma 1 (bei welcher ich den Vertrag unterschrieben habe) grundsätzlich noch die Möglichkeit von diesem zurückzutreten oder "habe ich den sicher"? (vorausgesetzt sie sind ehrlich, was Frage 1 betrifft).
8 Antworten
es besteht immer für beide Seiten die Möglichkeit zurückzutreten, da gibt es Fristen.
Abner wenn sie schon unterschrieben habe, hast du die Stelle. Das Vorgehen von ihnen ist durchaus üblich.,
Du kannst ja trotzdem das Vorstellungsgespräch noch wahrnehmen und wenn sie dir eine Zusage geben, kannst du auch um eine Bedenkzeit bitten.
Ein Ruecktritt ist nicht moeglich. Allerdings kann ein Ausbildungsverhaeltnis bis zum Ablauf der hierfuer gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit von beiden Seiten jederzeit fristlos gekuendigt werden, ohne dass es hierzu einer Begruendung bedarf.
Dies gilt, wie gesagt, fuer beide Seiten. Wenn du also einen zweiten Ausbildungsvertrag unterschreibst, kannst auch du den bis zum Ablauf der Probezeit und auch schon vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses fristlos kuendigen.
1: Normalerweise lassen seriöse Firmen den Ausbildungsvertrag nur unterschreiben, wenn Sie Dich auch 100 % wollen. Ich habe noch nie gehört, dass Unternehmen erstmal unzählige Verträge unterschreiben lassen um dann am Ende nur einen Teil davon einzustellen.
2: Grundsätzlich kann Dich das Unternehmen sehr wahrscheinlich (ich kenne den Vertrag nicht) jederzeit wieder los werden. In der Regel haben Ausbildungsverträge auch eine Probezeit vereinbart in der Du z.B. 6 Monate nach antritt der Ausbildung immernoch grundlos von einem Tag auf den anderen gehen "darfst". Natürlich hast Du in der Probezeit das selbe Recht.
Warum eigentlich so misstrauisch, @socco - willst Du so durch Dein gesamtes Berufsleben gehen?
Wie bereits geschrieben: Widerrufen oder zuruecktreten kann er nicht, fristlos kuendigen aber sehr wohl (auch schon vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses, sofern vertraglich nicht ausdruecklich ausgeschlossen).
So ist es...
Soweit ich es noch weiß, gibt es bei jedem Ausbildungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss eine Rücktrittsmöglichkeit. Solche Klauseln dienen, anders als du unterstellst, nicht nur einseitig der Firma, sondern beiden Vertragsparteien - also auch dir.
Du kannst dies ganz einfach prüfen, indem du die Kopie deines Vertrags aufmerksam durchgehst, oder indem du ganz einfach bei deiner nächsten Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer anrufst, um dich dort beraten zu lassen.
Die zuständige Kammer (IHK) überprüft alle Ausbildungsverträge auf rechtmässigkeit und vergibt für jeden Vertrag eine Nummer (Eintrag des Ausbilungsverhältnises). Du hast den Vertrag gelesen und unterschrieben. Normalerweise steht unter dem Punkt Kündigung des Ausbildungsverhältnis: Der Ausbildungsvertrag kann nicht vor Vetragsbeginn gekündigt werden.
Normalerweise steht unter dem Punkt Kündigung des Ausbildungsverhältnis: Der Ausbildungsvertrag kann nicht vor Vetragsbeginn gekündigt werden.
Das waere bei einem Ausbildungsvertrag ziemlich ungewoehnlich und auch daemlich vom Ausbildungsbetrieb. Da gem. BBiG § 25 nicht zuungunsten des Auszubildenden von den Bestimmungen des BBiG § 22 abgewichen werden darf (dort ist geregelt, dass es bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist gibt), koennte der Ausbildungsbetrieb somit keinerlei Ansprueche gegen den Auszubildenden geltend machen, wenn dieser entgegen einer solchen Kuendigungsverzichtsvereinbarung doch vor Antritt fristlos kuendigt.
Im umgekehrten Fall waere aber der Ausbildungsbetrieb sehr wohl an die Vereinbarung gebunden weil eine Abweichng von BBiG § 22 zuungunsten des Ausbildungsbetriebes sehr wohl zulaessig ist.
Eine solche Kuendigungsverzichtsvereinbarung bei Aubildungsverhaeltnissen wuerde also dazu fuehren, dass sich der Ausbildungsbetrieb zwar daran halten muesste und ggf. vom gekuendigten Auszubildenden schadensersatzpflichtig gemacht werden koennte, der Auszubildende selbst aber trotzdem schadlos auch schon vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses fristlos kuendigen koennte.
Warum also sollte ein Ausbildungsvertrag eine solche Klausel enthalten? Damit wuerde sich der Ausbildungsbetrieb ja nur ins eigene Fleisch schneiden. Normal ist eine solche Vereinbarung also ganz sicher nicht.
Hallo,
ja das mit der Probezeit ist mir bewusst. 4 Monate sind das üblicherweise, so auch bei og. Vertrag. Wäre natürlich nicht schön grundlos wieder abtanzen zu müssen, aber ist für den Bewerber bzw. Abzubi auch nicht vorhersehbar. Egal für wen ich mich jetzt entscheide, sollte der AG zu solchen Maßnahmen greifen, stehe ich so oder so dumm da.
Mir geht es vor allem um die Frage, ob es für den AG jetzt noch die Möglichkeit gibt bis zum Beginn der Ausbildung (erst dann würde ja die Probezeit beginnen) den Vertrag zu widerrufen o.ä.