Mein Vater will mir mein Sparbuch nicht geben was kann ich tun?
Hallo Community,
ich bin vor kurzem von Zuhause ausgezogen, ich weiß von der SParkasse und meiner Oma das ich ein Sparbuch habe. Ich habe öfter das Thema bei meinen Eltern angesprochen, doch mein Vater will mir mein SParbuch nicht geben. Er meint das ist eine Rücklage. Dabei ist es meine Sache für was ich benutze. Ich bin 22 Jahre. Ich kann mir vorstellen, dass mein Vater das Geld selbst für sich genommen hat.
Ich habe auch gesagt bekommen, dass die Sparkasse mir das Geld auch ohne das Buch geben würde. Aber das war bei mir nicht so. Ich habe der Dame allerdings nicht gesagt das mein Vater mir das Sparbuch nicht geben will. Ich habe nur gesagt das ich mein Sparbuch nicht wieder finde.
Ich bin mir nicht sicher ob die Wahrheit etwas ändern würde.
Aber was kann ich stattdessen tun um an mein Sparbuch zu kommen, ich kann nicht ständig mit meinem Vater streiten... ich verstehe einfach nicht was sein problem ist..!
schönen Abend euch noch :)
Und danke schonmal im vorraus.
7 Antworten
Hi, das kommt darauf an, auf welchen Namen das Sparbuch läuft, auf deinen oder den deines Vaters oder den deiner Oma. Nur wenn es tatsächlich auf deinen Namen läuft, kannst du was machen, sonst wahrscheinlich nicht.
Das sollte die Sparkasse dir mitteilen, wenn du in die Filiale gehst und gegen Vorlage deines Ausweises, falls nicht von Person bekannt, gezielt fragst. "Nennen Sie mir bitte den Stand meines Sparbuchs." Die Bank wird dir dann eine Auskunft geben.
Das Buch ist zwar ein wichtiges Dokument, denn gegen Vorlage, bekommt man damit ggf. Geld ausgezahlt, es könnte also bereits leer sein. Jedoch brauchst du dieses Dokument als Inhaber nicht, um über das Guthaben zu verfügen.
Die Vorgehensweise ist nun wie folgt. Läuft es auf deinen Namen, meldest du das Sparbuch bei der Sparkassenfiliale als verloren und streichst gleichzeitig, mit sofortiger Wirkung, alle, die ein Kontovollmacht dort eingetragen haben. Der einzige, der über dieses Buch noch verfügen darf, bist du selbst. Das ist keine Frage, sondern eine Anweisung an die Bank, wenn es auf deinen Namen läuft, müssen sie deinem Wunsch Rechnung tragen. Danach löst du das Sparbuch auf und lässt das Guthaben auf dein Girokonto gutschreiben, eventuell muss man eine Kündigungsfrist beachten. Das war es schon. Gruß
Sparbuch ist eine unsichere Sache, da JEDER,der es besitzt/vorzeigt, egal auf welchen Namen es ausgestellt ist, Geld abheben kann😕
Weiß dies aus eigener Erfahrung, da ich meines mal so gut versteckt hatte (nach einem Einbruch),dass ich es nicht mehr fand. Bei meiner Sparkasse, wo ich schon über 30 Jahre Kunde bin und auch persönlich bekannt, auch ein GiroKonto besitze, wurde mir ohne das Buch kein Geld ausbezahlt! Ich könnte es nach Wiederfinden dort deponieren, kostet jedoch extra😕
Dir bleibt also leider nur, weiterhin auf herausgeben drängen, es zuhause suchen oder einen Anwalt evtl. fragen, welche Lösungen es noch gibt.
vielen Dank, ich bin am Samstag noch mal mit ihm zu reden
Auf wesen Name läuft das Sparbuch? Wenn es auf deinen Namen läuft, dann hast du das Recht auf das Sparbuch und er muss es dir geben. Du kannst ihn dann sogar anzeigen und vor Gericht gehen. Es geht dabei nicht darum, wer es angelegt hat, sondern wirklich wessen Name darauf steht.
Wenn es wirklich au deinen Namen läuft, kannst du das Geld auch ohne Sparbuch bekommen. Dann musst du halt mit deinem Ausweis dahin, ein paar Formalitäten klären und sie zahlen dir das Geld aus. Sie haben ja auch Aufzeichnungen, wie viel darauf ist. Das geht auch, wenn ein Passwort darauf ist. Du musst nur beweisen, dass du die Person bist, auf die das Sparbuch läuft.
Wenn es auf den Namen eines Vaters läuft, ist es schwieriger. Dann musst du nämlich vor Gericht beweisen, dass das dein Geld ist.
Also zum einen kannst Du Deinen Vater auf Herausgabe Deines Eigentums verklagen. Parallel oder schon vorher als Drohkulisse kannst Du eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen ihn bei der Polizei stellen.
Dessen ungeachtet kann das, was die Frau bei der Sparkasse gesagt hat, aber auch nicht stimmen. Stell Dir mal vor, Du hättest das Sparbuch wirklich verloren. Wäre dann Dein Geld unwiederbringlich weg? Das wäre ja dann wie Bargeld; wozu bringst Du das Geld dann auf die Bank?
Den Fall hatte ich bei meiner Mutter mal, allerdings bei einer anderen Bank. Da musste sie eine schriftliche Verlustanzeige ausfüllen und konnte sich dann das Sparbuch auszahlen lassen.
Ein Sparbuch ist ja ohnehin keine gute Geldanlageform. Früher schon nicht, und heute noch viel weniger.
Ja, aber nicht der Rendite wegen. Die ist bei Mietkautionskontos mehr als mau und liegt deutlich unter der Inflation. Viele Banken bieten solche Konten auch gar nicht mehr an, weil sie damti mehr Aufwand als Ertrag haben.
Ganz früher war das eine sehr gute Anlageform. Und wenn die Oma oder die Eltern das Konto für sie eröffnet haben um über Jahre einzuzahlen, würde ich da auch nichts dagegen sagen. Das hat man vor 22 Jahren so gemacht.
Was ist "ganz früher"? In den Sechzigern vielleicht; da hat es mich noch nicht gegeben. Aber seit ich zurückdenken kann, sind Sparbücher immer mies verzinst gewesen. Da war Festgeld immer besser, wenn nicht sogar Tagesgeld.
Im übrigen wollte ich nicht seine Oma kritisieren, sondern nur deutlich machen, dass sein Ziel ohnehin sein muss, nicht nur Kontrolle über das Sparbuch zu erlangen, sondern dieses umgehend aufzulösen.
Geh halt einfach mit deinem Ausweis in die Sparkasse und erkundige dich nach dem aktuellen Stand auf dem Sparbuch.
Dann weißt du ja, ob dein Vater das Geld verprasst hat oder es noch drauf ist.
Notfalls kannst du bei der Sparkasse eine Verlusterklärung unterschreiben. Dann können sie dir ein neues Sparbuch ausstellen und das Alte wird gesperrt. Kann sein, dass das ein paar Euros kostet. Das neue Sparbuch kannst du dann aber auflösen bzw das Geld abheben.
Im Verprasstheitsfalle Kontoauszüge anfordern, die die Abbuchungen dokumentieren, und damit ab zum Anwalt und den Vater auf die volle Höhe verklagen. Ergänzend gerne eine Strafanzeige.
Für Mietkautionen ist das auch noch eine gängige und einfache Anlageform