Sparbuch dem Wohngeld melden?

4 Antworten

Meinst du Wohngeld oder die Übernahme der Kosten der Unterkunft bei AlG 2?

Bei letzterem hättest du das Vermögen natürlich angeben müssen. Sollte das der Fall sein, wirst du nicht nur zurück zahlen müssen, sondern hast auch noch eine Strafe zu erwarten.

kill4chill 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 19:42

Wohngeld

DerHans  29.01.2017, 19:43
@kill4chill

Wohngeld wird nach dem EINKOMMEN berechnet. Dabei spielt das vorhandene Sparguthaben keine Rolle. 

Allerdings die Zinseinkünfte wären meldepflichtig gewesen.

Grundsätzlich spielt das Vermögen keine Rolle beim Wohngeld (nur die Zinsen müssen angegeben werden).

Es gibt aber in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften den Begriff "erhebliches Vermögen" - das ist vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt:

60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

Eine Prüfung des Vermögens im Einzelnen ist nur vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für erhebliches Vermögen vorliegen.

Das kann z. B. sein, wenn die angegebenen Zinsen entsprechend hoch sind.

Ansonsten wird das Vermögen grundsätzlich nicht geprüft.

Nein, das Sparbuch musst du nicht melden (weil das Guthaben zu gering ist), allerdings deine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Sind diese allerdings geringer als 100 EUR jährlich (bis dahin nämlich wohngeldrechtlich anrechnungsfrei), wirst du kaum eine Strafe bekommen. Es gibt ja keinen Schaden.

Eine Strafe wirst Du schon bekommen.Du hast ja bewußt gelogen,wenn du Wohngeld beantragt hast und das Guthaben nicht angegeben hast.Es zahlt sich eben nicht dreist zu lügen.Welche Strafe Dich erwartet kann ich auch nicht beurteilen,in den Kerker wirst Du nicht gleich kommen.

TreudoofeTomate  30.01.2017, 11:25

Es gibt sicher keine Strafe, denn bei nur 20.000 EUR Guthaben sind die Zinsen (welche als Einkommen zu berücksichtigen wären) nicht erwähnenswert und wohngeldrechtlich ohnehin anrechnungsfrei.