Nimmt die Polizei anrufe auf?
Ich habe mit unterdrückter Nummer bei der Polizei angerufen und jemanden hoch gehn lassen, Cannabis Anbau. Meine Frage: Werden die Anrufe aufgenommenen und beim Gericht als Beweis vorgelegt? Oder wird meine Nummer zurück verfolgt? Werden die Angeklagten wissen was am Telefon gesagt wurde?
6 Antworten
Notrufe wie 112 und 110 werden immer gespeichert.
Wenn du bei der lokalen Polizeidienststelle deiner Gemeinde angerufen hast, dann eher nicht.
Ja dann wurde es eher nicht aufgezeichnet, obwohl die auch da in brisanten Fällen aufzeichnen können. Ich würde aber einfach mal nachfragen. Glaube aber nicht das die wie in der Zentrale eine automatische Speicherung haben.
Jeder Notruf, der über 110 oder die 112 eingeht wird aufgezeichnet. Und ja, auch bei unterdrückter Rufnummer hat die Kripo Möglichkeiten den Anrufer zu ermitteln.
Und seit neuerem wird bei Anrufen auf der lokalen Polizeidienststelle, die Gespräche aufgezeichnet.
Hallo SunOfGoa,
erst einmal zur technischen Seite:
- die Rufnummer kann man nicht unterdrücken, diese wird bei jeden Gespräch mit übermittelt.
- Was man aber deaktivieren kann ist das Leistungsmerkmal (CLIR/CLIP), so das die Rufnummer vom Telefonanbieter nicht an den anderen Gesprächspartner übermittelt und somit nicht bei diesem auf dem Display angezeigt wird.
- Die Telefonanbieter übermitteln aber auch bei deaktivierten CLIR/CLIP-Funktion die Rufnummer an die Polizei, so dass diese trotzdem Deine Nummer sehen kann. Mehr Infos zum Thema CLIR bzw. CLIP findest Du unter folgendem Link:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungstechnische_Leistungsmerkmale_(%C3%B6ffentliche_Netze)#.C3.9Cbermittlung_der_Rufnummer_des_Anrufers_.28CLIP.29
- Die eingehenden Anrufe zeichnet die Polizei auch auf.
Soviel zur technischen Seite.
Bezüglich Deiner Frage kann ich Dich aber beruhigen. Vor Gericht würde diese Aufnahme nicht vorgespielt, denn sie beweist ja letztendlich Garnichts.
In der Ermittlungsakte wird bezüglich Deines Anrufes nur der kleine Satz vorhanden sein:
"Am XX.12.2016 um XX:XX Uhr teilte uns ein anonymer Anrufer folgendes mit: ...."
Fraglich ist nur, ob die Polizei nur aufgrund eines anonymen Anrufes überhaupt tätig wird. Viele polizeiliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Hausdurchsuchung müssen auch durch einen Richter angeordnet werden. Dem langt aber oftmals nicht, dass ein hinreichender Tatverdacht damit begründet wird, dass da irgendein Unbekannter angerufen hat und irgendwas behauptet hat!
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für deine Antwort :)
Ja die Polizei hat die hoch genommen. Stand in der Zeitung und ein Freund von denen hat mit es Erzählt. Deswegen meine sorge ob sie mitbekommen was am Telefon gesagt wurde.
Anrufe über den Notruf werden grundsätzlich aufgezeichnet. Und mit unterdrückter Nummer anzurufen, bringt auch nichts - die Polizei (wie auch Feuerwehr) sehen die Nummer trotzdem.
Wie es bei der normalen Festnetznummer aussieht, ist wohl regional unterschiedlich.
die anrufe werden aufgenommen. Gerichtsverwertbar sind sie nicht.
allerdings ob du mit unterdrückter Nummer anrufst oder nicht ist egal. die Polizei sieht die Nummer immer.!
Und die werden auch nicht mitkommen was am Telefon gesagt wurde?
Ich habe bei der Polizei vor Ort angerufen