Kann der Vermieter die Wohngebäudeversicherung erhöhen von 450 auf 1100?
11 Antworten
Hallo Karolo15,
es gibt natürlich eine Regelung, welche Kosten vom Vermieter umgelegt werden dürfen und welche nicht.
Die Erhöhung der Gebäudeversicherung findet sich natürlich auch in eurer Nebenkostenabrechnung wieder. Im Grunde kann der Versicherungsschutz vom Vermieter auch weitesgehend bestimmt werden. Dieser muss mit euch nicht absprechen, bei welcher Gesellschaft er sich versichert oder welche Leistungen er haben möchte.
In vielen Fällen ist es aber so, dass es bei einer Beschwerde der Mieter zu einer Veränderung kommt, indem man sich eine neue Gesellschaft sucht, bei der das Risiko günstiger zu versichern ist. Immerhin muss ein Vermieter konkurrenzfähig bleiben.
Das es eine solche Erhöhung gibt ist in der heutigen Zeit durchaus möglich. Je nachdem, was für ein Haus es ist, scheint mir die Prämie von 450,- € auch ein wenig zu niedrig zu sein.
Der Vermieter nicht, aber die Versicherung.
Möglicherweise wurde der Beitrag wegen häufiger Schadensfälle erhöht oder Vermieter hat zusätzliche Risiken versichert.
Das Risiko von Leitungswasserschäden z. B. lassen sich Versicherungen sehr gut bezahlen.
Warum nun wirklich die Versicherung teurer geworden ist kann Dir aber nur der Vermieter beantworten.
Natürlich kann er das. Er ist Versicherungsnehmer und entscheidet seinen Versicherungsumfang und Wahl der Gesellschaft ohne eure Zustimmung :-O
Um deine eigentliche Frage zu beantworten: Er kann die Pämien anteilig auf dich umlegen, sofern diese Erhöhung duch Unterversicherung, Risikoneubewertung, Schadensregulierung u. dgl. erforderlich würde und sich ausschl. auf das Gebäude bezöge, in dem du Räume angemietet hast.
Und im Gggs. manch rechtsirriger Meinung bedarf es bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit nicht euren Interesses, den billigsten Versicherer zu wählen, sondern der des VM, insgesamt das beste Angebot zu bekommen.
G imager761
Ja, das kann er. Die Frage ist aber , welchen Anteil der Gebäudeversicherungsprämie er auf die Mieter umlegen darf. Dafür ist § 2 Betriebskostenverordnung heranzuziehen.
Danach ist es unstreitig, die Prämie für Gebäudefeuer auf die Mieter umzulegen. Streitig wird es bei Leitungswasser und Sturm, weil bei solchen Schäden die Instandhaltungspflicht des Vermieters berührt ist. Das bejahen die OLG's Hamm, Celle, Nürnberg, Koblenz ua. Die Gegemeinung wird vertreten durch OLG Köln, OLG Schleswig u.a. Das OLG Düsseldorf und OLG Karlsruhe verneinen die Umlagefähigkeit, da die Gebäudeversicherungsprämie sich steuermindernd beim VN auswirkt.
Wenn der Versicherer für die Versicherung des Objektes einen Schadenselbsthalt vorsieht, von diesem jedoch nur bei einer deutlichen Anhebung der Prämie absieht, darf die Prämienerhung nicht umgelegt werden.
Dafür ist § 2 Betriebskostenverordnung heranzuziehen.
Bitte genau lesen was da steht:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
unter Punkt 13
Streitig wird es bei Leitungswasser und Sturm,
Quatsch
Die Frage ist aber , welchen Anteil der Gebäudeversicherungsprämie er auf die Mieter umlegen darf. Dafür ist § 2 Betriebskostenverordnung heranzuziehen.
Und was steht da?
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
Ja es ist schon klar das der Vermieter das bestimmt, wo was versichert wird.
Aber gibt es nicht irgendeine Regelung dass wenn der Vermieter zusätzliche Sachen versichern möchte dass er de auch selber zahlen sollte?
Ich habe mich bei allen Nachbarn in der nähe informiert was die für Versicherungen haben, keiner von denen hat die Elementarversicherung, aber unserer Vermieter besteht drauf dass er das unbedingt haben möchte.
Im Vergleich: Elementarversicherung 2013 = 80 €
Elementarversicherung 2014 = 735 €
Elementar ist z.B. Hochwasser, aber das kannst du leicht selbst googlen.