Kann der neue Arbeitgeber wirklich eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III verlagen?
Hallo!
Ich befinde mich grade im Wechsel von meinem alten zu meinem neuen Arbeitgeber und habe mich deswegen über die benötigen Einstellungsunterlagen schlau gemacht. Dabei habe ich Folgendes finden können:
"Zu den Arbeitspapieren, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bei Vertragschluss verlangen kann, gehören:
- Lohnsteuerkarte
- Sozialversicherungsausweis
- Kindergeldbescheinigung
- Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)
- Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
- vom früheren Arbeitgeber bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 312 SGB III auszustellende Arbeitsbescheinigung
- Arbeits- oder Abschlusszeugnis"
(gelesen auf der Seite von IHK Frankfurt-Main)
Ist es wirklich dem neuen Arbeitgeber erlaubt, solch detaillierte Angaben über den vorigen Arbeitgeber zu verlangen???
Ich konnte dazu leider nicht wirklich was finden...
Vielen Dank! :)
1 Antwort
Bei dem § 312 SGB III handelt es sich um die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit, nicht um eine Bescheinigung für den neuen Arbeitgeber.
Die Arbeitsbescheinigung benötigt die AfA um a) das ALG auszurechnen, b) um zu ermitteln, ob ein Eigenverschulden zur Arbeitslosigkeit geführt hat c) zu prüfen, ob ggf. eine Abfindung auf das ALG angerechnet werden muss usw. usw.
Ich würde Dir empfehlen, die Arbeitsbescheinigung ausfüllen oder erstellen zu lassen. Wenn es mit dem neuen Arbeitgeber nicht klappen sollte, musst Du sie nicht erst anfordern. Wobei ich Dir natürlich wünsche, dass der neue Job Spaß bringt und Du da bleiben kannst :-)))
Das sind auch nicht die Unterlagen für den neuen Arbeitgeber - also nicht die Einstellungsunterlagen - sondern alles, was Du von Deinem jetzigen Arbeitgeber zurück erhalten solltest.
Schiet. Ich hab' mich vertan und konnte nicht mehr rechtzeitig ändern. Also: Klar sind das die Unterlagen für den neuen Arbeitgeber aber die Arbeitsbescheinigung geht ihn definitiv nichts an!! Wird er in den meisten Fällen auch nicht sehen wollen. Wer Job-to-Job wechselt (also nicht zwischendurch arbeitslos wird) hat sie in der Regel sowieso nicht.