Verkehrssituation -> Wer hat Vorfahrt, wer darf zuerst Fahren ?
Hallo, bitte um eure Hilfe. Es geht um eine Verkehrssituation.
Könnt ihr mir sagen, wer dort zuerst Fahren darf.
Siehe Bild, sorry, bin kein Picasso, habe es schnell mit Paint gemacht.
14 Antworten
Blau fährt hier nicht als Erster, auch wenn das im ersten Moment Plausibel erscheint. Siehe dazu §9StVO:
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
Blau kommt zwar am Weitesten von rechts, muss aber nach §9 StVO dem entgegenkommenden Grünen Vorrang gewähren. Grün darf aber auch nicht fahren weil er Rot rechts von sich hat, und Rot darf auch nicht weil Blau rechts von ihm steht.
Wie haben ein Patt bei dem Einer der Drei auf sein Recht verzichten muss [Handzeichen o.ä.], anders löst man die Situation nicht auf.
Oh mann, @Crack, wenn ich hier so viele andere Antworten lese, komm ich mir vor wie im Horrorkabinett... :D
Bei der Menge an Hirnprinzen wird es, glaube ich, langsam für uns Zeit, nur noch mit Helm und Überrollbügel verstärkte Auto zu fahren - sonst kegeln die uns noch ins Grab. :))
Dieses
,,,als äußerst Rechtskommender,,,
gefällt mir nicht. Dreht man die Zeichnung um und stellt sie auf den Kopf, ist es dann das Fahrzeug gegenüber, welches "äußerst" von rechts kommt? Wie sollte dieses "äußerst von rechts" definiert sein? Mir scheint es so, als würde dieser Ausdruck gebraucht darauf basierend, wie herum man die Zeichnung betrachtet. Das kann aber nicht sein.
Das hat nichts mit der Ansicht der Zeichnung zu tun. Man muss sich in die Fahrzeuge hineindenken. Der Blaue kann kein Fahrzeug von rechts haben weil da keine Straße einmündet
Manchmal mal klingt es irreführenderweise aber so. Nichtsdestotrotz ....
Zu meiner Zeit (mehr als 40 Jahre her) war eine T-Kreuzung übrigens so zu sehen, als würden alle drei Straßen in gleichem Winkel zusammenkommen. Das war dann rein RvL Mittlerweile wird es bzgl des geradeaus verlaufenden Teils anders gesehen und erklärt. Bis auf kleine Nuancen ist es am Ende aber das gleiche Ergebnis.
Blau fährt nach dem Gesetzt als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Grundsätzlich nicht falsch.
Hier, und in vielen anderen Situationen würde man dadurch aber nur die Kreuzung blockieren weil kein Platz zum Vorbeifahren mehr bleiben würde. Um dies zu vermeiden sollte man sich schon vorher einigen.
Lies meine Antwort auf diese Frage
Die Formulierung "äußerst Rechtskommender" habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört, und findet sich so auch in keinem Regelwerk ...
Wenn Du schreibst "nach dem Gesetz", dann würde ich gern die Gesetzesstelle sehen, in der das so steht ...
Übrigens: Die StVO ist kein Gesetz, sondern "nur" eine Rechtsverordnung ;-)
Es gibt bei diesem Beispiel nur 2 Rechtskommende. Rot ist der Rechtskommende von Grün und Blau ist der Rechtskommende von Rot und somit der äußerst Rechtskommende. Dass der Rechtskommende Vorrang hat steht in der StVO
Lies meine Antwort auf diese Frage
Habe ich getan, und da steht: Wenn die Kreuzung groß genug ist
Genau darauf spielt auch mein Kommentar an.
Ja, "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." (StVO §8(1)), das ist mir bekannt. (In diesem Fall heißt es übrigens Vorfahrt, nicht Vorrang.) Aber der Begriff "äußerst Rechtskommender" kommt da (und auch in der gesamten restlichen StVO) nicht vor, das meinte ich.
Außerdem steht aber in §9(3) "Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen," (Das ist dann eine Vorrang-Regelung). Damit gilt hier:
- Grün hat Vorrang vor Blau
- Blau hat Vorfahrt vor Rot
- Rot hat Vorfahrt vor Grün
Es gibt aber nirgendwo in der StVO eine Aussage darüber, ob ggf. der Vorrang oder die Vorfahrt Priorität hat. D. h. es gibt keine Priorität, und daher sind hier alle Fahrzeuge gleichberechtigt.
@claushilbig
Du irrst. Blau hat keinen Rechtskommenden, daher darf er als erster fahren, aber nur bis zur Kreuzungsmitte.
Dann darf Rot fahren, er ist der Rechtskommende von Grün
Dann hat Grün freie Fahrt
Als letztes verlässt Blau die Kreuzung
Als letztes verlässt Blau die Kreuzung
Nach deiner Ausführung
Blau hat keinen Rechtskommenden, daher darf er als erster fahren, aber nur bis zur Kreuzungsmitte.
würde schlussendlich Rot als letztes die Kreuzung räumen - denn der wird von Blau in der Kreuzungsmitte blockiert :D
Ich kenne bei uns keine Kreuzung/Einmündung, bei der RvL gilt, welche breit/groß genug wäre, dass der Rote dann noch problemlos am Blauen vorbeikäme.
Nehm dir mal diese Fahrschulfrage durch:
http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/1.3.01-052
Bezeichnend, welche Antwort(en) da, aus Sicht es o. g. Blauen wo der dort Grüne (auf obiger Skizze dem Roten entsprechend), sogar geradeaus fährt, richtig ist/sind. ;)
In dem Moment wo Blau abbiegt kommt ihm Grün von rechts.
Hierfür gibt es keine Regeln. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich untereinander einigen.
In dem Moment wo Blau abbiegt kommt ihm Grün von rechts.
Wie soll das denn gehen?
Grün kommt Entgegen, nicht von Rechts. Entscheidend ist der Zustand vor dem Abbiegen, nicht etwaige Fahrzeugstellungen die sich während der Fahrt ergeben könnten.
In dem Moment wo er abbiegt kommt Grün von rechts!
Und nein: Es ist nicht der Zustand vor dem Abbiegen entscheidend.
Sorry, das ist Unsinn.
Deiner Aussage nach könnte man sich so seine Vorfahrt selbst basteln indem man z.B. rückwärts an eine Kreuzung heran fährt um dann auf diese Weise denjenigen der eigentlich von Rechts kommt Links von sich zu haben.
Warum streichen wir dann nicht gleich §9 Abs.3 Satz 1 StVO, denn Entgegenkommende gibt es laut Deiner Darstellung dann ja nicht mehr...?
Wer hat Dir denn diesen Schwachsinn bei gebracht? Natürlich gilt bei Fragen der Vorfahrt und des Vorrangs immer der Zustand vor dem Abbiegen ...
In dem Moment wo Blau abbiegt kommt ihm Grün von rechts.
Grün ist der Geradeausfahrende und hat Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden Linksabbieger Blau
Der blaue, da er von rechts kommt.
Zumindestens, wenn dort keine Verkehrsschilder sind.
Der blaue, da er von rechts kommt.
Noch ne gefährlich falsche Antwort! Gegenverkehr hat hier grundsätzlich Vorrang!
Denn wenn Rot per Handzeichen auf seine Vorfahrt gegenüber Grün verzichtet und Blau meint einfach so abbiegen zu dürfen und es kracht, hat Blau auch die absolute A-Karte und darf zahlen! ;)
Blau fährt nach dem Gesetzt als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Nein, weil blau als Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen muss, darf er nicht zuerst fahren!
Das ist 'ne klassische Patt-Situation, in der man sich verständigen muss ...
Hey in der Reihenfolge: blau, rot, grün (bei der Regel rechts vor links) :)
Hey in der Reihenfolge: blau, rot, grün (bei der Regel rechts vor links) :)
Ich hoffe, du hast noch keinen Führerschein...
Denn ich hab echt keinen Bock mehr ständig dasselbe wie unter anderen Antworten zu wiederholen. Es scheint mir langsam, ihr hab alle zuviel Geld...
Blau fährt nach dem Gesetzt als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte
Nein, weil blau als Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen muss, darf er nicht zuerst fahren!
Das ist 'ne klassische Patt-Situation, in der man sich verständigen muss ...
Eine ähnliche Situation kommt sogar in den Theorie-Fragebögen vor, ich gehe davon aus es handelt sich um RechtsvorLinks (keine Vorfahrtsbeschilderung).
Die richtige Antwort ist eigentlich dass Blau in den Einmündungsbereich einfahren darf aber vor dem Abbiegen Grün durchlassen muss. Theoretisch könnte Rot fahren sobald Blau in die Einmündung einfuhr, Grün hätte dann Keinen mehr von Rechts, könnte fahren und schliesslich könnte Blau abbiegen. Praktisch ist kaum eine Einmündung/Kreuzung gross genug damit dies geht, fährt Blau in den Bereich rein bleibt Rot blockiert und es entsteht eine Patt-Situation die von Einem auf einen Vorfahrtsverzicht mit Handzeichen erfordert.
Rein von den Vorschriften her dürfte Blau zunächst einfahren und könnte dann frech blockierend darauf warten von Grün durchgewunken zu werden.
So kann man es sehen. ;)
Blau fährt nach dem Gesetzt als äußerst Rechtskommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte