Personenbeförderungsschein im Rettungsdienst - sinnvoll?
Ist der P-Schein euerer meinung nach im RD sinnvoll? Gerade was die Ortskunde angeht, würde das meiner Meinung nach ja schon sinn machen
Das der P-Schein nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (für den Fall hier) ist bekannt
7 Antworten
Das gab es vor Jahren schon mal - einen Personenbeförderungsschein für Krankenwagen (genannt "gelber Führerschein") Ist dann mit Umstellung auf die neuen FS-Klassen weggefallen, da es den EU-weit wohl sonst nirgends gab.
Ortskunde ist im Rettungsdienst heute eigentlich nicht mehr so wichtig, da die ja eh die Aufträge von der Leitstelle elektronisch ins Fahrzeug bekommen und die Daten direkt aufs Navi gehen
Ich habe einen P-Schein erworben, bei dem die Ortskenntnisprüfung überhaupt keine Rolle gespielt hat. So was gibt es auch.
Wenn du in einer fremden Stadt im Dienst bist, weil du frisch dort hingezogen bist, hilft die Ortskenntnisprüfung natürlich.
Arbeitest du im gewohnten Umfeld, kennst du doch ohnehin nahezu alle Straßen und Wege.
Hi,
ich antworte mal mit einem klaren Jein.
Eine gewisse Ortskenntnis ist m.E. nach unverzichtbar und vor allem nicht vollständig durch Technikseite (GPS etc.) zu ersetzen.
Gerade letztere Systeme können auch durchaus ausfallen (mehrfach, auch auf Einsatzfahrt, erlebt), ungünstige Wege wählen oder durch Fehleingabe zu einem völlig falschen Ziel lotsen.
Die Ortskenntnisprüfung muss aber nicht unbedingt mit einem P-Schein verbunden sein, eine "interne" Prüfung reicht hier meiner Einschätzung nach aus.
LG
Wenn du direkt bei der Feuerwehr im Notfalleinsatz tätig werden willst, brauchst du den P-Schein nicht. Für den Krankentransport ist er vorgeschrieben, es sei denn, du bist im Besitz der Führerscheinklasse D1 oder D; eine Ortskundeprüfung entfällt inzwischen.
Der §48 FeV ist hier schon verlinkt worden, da steht alles drin.
Ich dachte es muß ein P - Schein mit Ortskundeprüfung gemacht werden, ich fände es auf jeden Fall notwenig aber ausserhalb bringt er nichts !!!
Muss nicht, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html