Kann der Auto-Händler die Mwst., die er bei einem Auto-Ankauf bezahlt hat, wieder zurückholen?
4 Antworten
Ja, kann er im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Wenn er dann weniger Umsatzsteuer (MWST) abzuführen hat, kann es schon vorkommen, dass er Geld (Vorsteuer) vom Finanzamt bekommt.
Im Prinzip bezahlen nur Endverbraucher die MWSt. Firmen verrechnen bezahlte und eingenommene MWSt gegeneinander und die Differenz müssen sie ans FA bezahlen oder bekommen sie erstattet.
Kommt drauf an woher er das Auto ankauft. Wenn er das von einer Privatperson ankauft, dann darf diese Privatperson (typischerweise) gar keine Umsatzsteuer ausweisen.
Von einer solchen Rechnung könnte er sich also auch KEINE Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, da wäre der Steuerausweis nämlich unkorrekt.
Wenn ein Unternehmer im Sinne eines Hilfsgeschäfts, also eines Verkaufs von Anlagevermögen wie halt eben eines Autos, den Wagen mit Umsatzsteuerausweis verkauft, dann kann der Autohändler sich die Steuer typischerweise vom Finanzamt zurückholen und zwar als Vorsteuer.
Ja, nennt sich Vorsteuer.
nix bargeld ! das ist da nur noch eine recheneinheit !
Wird meistens mit der UmSt verrechnet.
Meist, aber nicht immer.
Wenn er einfach nur Ware ankauft aber nichts verkauft, dann kann es durchaus sein, dass er da mal massig Geld rausbekommt. Sowas hat man häufig wenn er das Unternehmen grade gründet aber noch nicht richtig am Markt ist oder wenn er das Unternehmen grade abwickelt nur noch nochmal eine Rechnung z.B. für den Steuerberater oder sowas bezahlen musste, aber nichts mehr verkauft. Das ist dann aber im wesentlich kleineren Rahmen.
Meist, aber nicht immer.
Das ist die Definition von meistens, richtig 😇
Wenn er einfach nur Ware ankauft aber nichts... im wesentlich kleineren Rahmen.
Hmm hab ich so nie gesehen, klingt wie "sparen", aber gute Methode!
LG 😊
Das ist die Definition von meistens, richtig 😇
Touche...
Hmm hab ich so nie gesehen, klingt wie "sparen", aber gute Methode!
Erleuchte mich doch bitte wo du da das Sparmodell siehst?
Es ist ja im Endeffekt so: Er kauft den Wagen mit Umsatzsteuer. Die gibt er an den Verkäufer, der führt sie dann ab. Er holt sich dann vom Finanzamt diese Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder... kommt also Steuerlich auf 0 raus, so wie es sein soll, hat die Ware aber dafür eben weniger Geld.
Zum Ende hin genauso: Er hat die Steuerberatungskosten, aber verkauft nichts mehr also keine Umsatzsteuer. Und dann holt er sich die 100€ oder was es ist wieder zurück, die er aber schonmal an den Steuerberater gezahlt hat.
Habe dann evtl falsch verstanden was gemeint war. Ich habe das so verstanden, dass die Vorsteuer erst recht spät abgezogen wird, um dann die gesamten kleineren Beträge als größere Summe zu erhalten. Frag mich nicht wieso ich das so gelesen habe xD.
Könntest du mir bitte sagen, von wem der Händler diese Vorsteuer bekommt? Finanzamt?