Kann das A-Amt in mein Paypal Konto gucken?
Hallo, ich bin momentan sehr unruhig. Ich habe im November meine ALG2 Antrag gestellt und bis HEUTE ist noch nichts wirklich bearbeitet.
Da ich knappt bei Kasse bin (da ich kein Geld seit Nov. bekomme) bin ich dazu gezwungen getragene Kleidung zu verkaufen, was ja total in Ordnung ist. Habe mich bei der Rechtsberatung erkdundigt. Egal wieviel da im Monat rum kommt, es ist kein Nebenverdienst so lange es getragene alte Kleidung ist.
Nn mein Problem, seit 1,2 Monaten bekomme ich zwischendurch auch mal Geld auf mein Paypal Konto.
Bis jetzt ist das meiste Geld auch dort geblieben und dort wieder ausgegeben worden.
Da zu einem ALG2 Antrag Kontoauszüge eingereicht werden müssen sieht man zwischendurch Abbuchungen von Paypal von Beträgen von 1-2 Euro. Und 1-2 mal eine Einzahlung von 10 oder 20€.
Kann das Arbeitsamt jetzt in mein Paypal Konto reinschauen oder was anchträglich beantargen? Und Verdacht auf ein Gewerbe haben?
Habe mal zwischen durch Schmuck verkauft - weil ich wirklich kein geld habe !!!!Und von irgendwas muss ich ja leben!
Sieht man bei Paypal über WAS das Geld reinkam? Ich mein es kann ja auch wieder getragen sein.
Oder hat Paypal im endeffekt gar nicht so viel mit dem AAmt zutun? Weils eigentlich ein Abbuchungskonto und kein Girokonto ist.
Mache mir halt sorgen da der Antrag immer noch nicht durch ist und ich jetzt schon Schulden ohne ende habe und -0000€ auf der Hand.
4 Antworten
ich bin mir nicht sicher aber ich glaub nicht
Egal wieviel da im Monat rum kommt, es ist kein Nebenverdienst so lange es getragene alte Kleidung ist.
Diese Aussage ist in dieser Form falsch; daher wundert sie mich.
Natürlich kann auch das Handeln mit gebrauchter Kleidung gewerblich sein. Hier kommt es aber in der Tat weniger auf das Einkommen, als eher die Anzahl der Transaktionen pro Monat an (aber eben nicht nur).
Wird der Handel als gewereblich eingestuft, dann ist auch ein Teil des Einkommens auf deinen Alg2-Bedarf anrechnungsfähig und du hättest dieses Einkommen mitzuteilen, egal auf was für einem Konto das Geld verbucht wird.
Grundsätzlich ist Paypal eine Bank, daher dürfte das Paypalkonto bei einer Bankauskunft mit auf der Liste stehen. Das Jobcenter kann jedoch bei keiner Bank in die Kontoumsätze gucken, sondern erhält lediglich eine Liste der Konten, für die Du der Inhaber bist oder eine Vollmacht hast und würde im Zweifelsfall von Dir Kontoauszüge/Umsatzaufstellungen fordern.
Bezüglich der Anrechnung ist die Frage, ob es sich um einen gewerblichen Handel oder den Verkauf privaten Vermögens handelt. Im erstenen Fall wird der Gewinn als Einkommen angerechnet. Im zweiteren Fall handelt es sich um eine Vermögensumwandlung. Wenn Du die Sachen nicht extra zum Verkauf beschafft hast und das Ganze keinen großen Umfang hat, kann man von zweiterem Fall ausgehen. Solange das Vermögen dann unterhalb der Freigrenzen liegt, darf der Verkaufserlös nicht angerechnet werden.
Mir ist übrigens kein Fall bekannt, in dem ein Paypal-Kontoauszug gefordert wurde, wohl, weil da erstmal keiner drauf kommt. Wenn Dir Paypal den Erlös überwiesen hat, könnte das natürlich anders sein.
ist jetzt keine gute idee aber kannst ja mal Trödeltrupp ( aus TV ) anrufen