Kann Anwalt ohne meine Erlaubnis Anklage einreichen?
Hallo,
Wurde vor kurzem geblitzt , habe Online über eine Anwaltskanzlei eine Anfrage gesendet habe ihm auch dem Bescheid fotografiert, daraufhin hat er mir einen Anhang mit mehreren Optionen zugesendet, in einer stand Fall Prüfen mit Rechtschutzversicherung, hab da versehntlich drauf geklickt, habe nichtmals eine Rechtschutzversicherung.
Eine Stunde später kam eine email das er bereits Anklage bei der Stadt Köln eingereicht hat, mit einem Musterschreiben mit meinen Daten und das ich Ihm die Nr der Rechtsschutzversicherung senden soll. Kann er das so ohne weitered machen??habe nichts unterschrieben will das er das zurück zieht, weil ich mich doch jetzt erinnern kann das ich geblitzt wurde.
Dann hat er geschrieben das er das schreiben bereits veranlaßt hat
3 Antworten
Ich hatte Dich doch auf Deine andere Frage hin gefragt, ob es Gründe gibt,
die Du auf den Anhörungsbogen hättest angeben wollen [der Dich nicht erreicht hat],
die jetzt für einen Einspruch ausreichend sein können.
Auch da kam irgendwie nichts Sinnvolles.
Jetzt klickst Du irgendwas im Internet an, dann fallen Dir auf einmal wieder Dinge ein und Du willst das alles nicht mehr.
Vielleicht liest Du Dir einfach mal die AGB durch, die Du wohl einfach nur angeklickt hast. Da steht sicher auch drin, dass ein Vertrag zustande kam und ob und was Du nun zu zahlen hast.
Nein, er kann in dem Fall nicht klagen, weder mit noch ohne Einverständnis. Er kann dich lediglich in der Klagesache der Stadt gegen dich, verteidigen.
Weshalb sollte deine Seite klagen können? Weil du zu Unrecht geblitzt wurdest?
Liegt dran was er geschrieben hat. Wenn es ein Einspruch ist, ja den kann man zurück ziehen. Eine Klage kann es jedenfalls nicht sein.
Hey danke dir, hab jetzt gelesen das er Einspruch gegen das Busgeld eingelegt hat .. und das er Akteneinsicht beantragt .. dürfte eig kein Problem sein wenn ich da anrufe morgen?
Tut mir leid, aber er ist tätig geworden. Da kommen Kosten auf dich zu. Klär das auf jeden Fall..... Der Anwalt könnte sonst vielleicht auch von einem Betrug deinerseits ausgehen.....
Für Betrug fehlt die Absicht, da käme selbst ein Anwalt nicht weit mit einem Strafantrag.
Kosten die entstanden sind, muss der Mandant natürlich bezahlen.
erklär das mal dem Anwalt bzw. später bei Gericht.....
Das wird nicht nötig sein, der Fragesteller entschuligt sich, zahlt die anwaltlichen Gebühren die bis dato entstanden sind, lässt den Einspruch noch zurück ziehen oder tut das sogar selbst und die Sache ist vom Tisch.
Die Gebühren werden zum jetzigen Zeitpunkt noch recht überschaubar sein.
das wäre auch mein Rat
Ja, du hast ja angeklickt, dass man es prüfen soll
Ja das hätte ja jeder andere auch tun können, ich will nicht das es vor Gericht kommt, zu mal ich nichtmals einen Rechtschutz habe.
Dann ruf an und klar das.. du musst ja deine Daten eingegeben haben, sonst wüßten sie die nicht
Er hat geschrieben das er das schreiben bereits veranlaßt hat, ich habe kein Rechtsschutz nichts, nicht das er das jetzt in Rechnung stellt kann er das schreiben zurück ziehen?