Kaffee einführen und verkaufen?

7 Antworten

Die Einfuhr ist nur für die rein private Nutzung als Eigenbedarf erlaubt, ansonsten würde Zoll anfallen, wenn du den Kaffee dann weiterverkaufst, wäre das strafbar, wenn du dabei erwischt wirst. 

beim gewerblichen Handel fallen für bestimmte Waren wie Kaffee Extrasteuern an. Nur die Einfuhr für private Zwecke ist innerhalb der EU frei, aber schon mit 20 kg Kaffee im Kofferraum können empfindliche Strafen drohen .. Und die Belgisch Holländische Grenze wird regelmässig kontrolliert . (nicht wegen Kaffee :-) .. aber das Risiko erwischt zu werden ist schon recht hoch.

Beim Verkauf bis du schon bei 5 kg gewerblich und damit auch zur Abführung deutscher Steuern verpflichtet. die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleingewerbe gilt nur für die Mehrwertsteuer, eine solche Regelung bringt übrigens nichts, weil du mit Steuernummer die höhere belgische Steuer ja gar nicht zahlen müsstest. 

Und lohnen wird es sich auch kaum .. im Supermarkt hier gibts Espresso regelmässig für 7 bis 9 Euro, wenns in Belgien 2 Euro billiger ist, wie will man da mit Versand und 10% Ebaykosten günstiger sein und noch was verdienen ? selbst wenn man es illegal macht ? 

privatfoerster  31.01.2017, 05:18

Mit nem Shop sind es zwar keine 10% aber letztlich mit Rechnung schreiben usw. doch wieder.
Bei den meisten Dingen gilt, dass wenn es so einfach wäre, es jeder machen würde.
Und dann noch das Porto und die Ware, die evtl. nicht ankommt und evtl. das Widerrufsrecht und Abmahngebühren usw.

iq1000  31.01.2017, 01:47

>die Einfuhr für private Zwecke ist innerhalb der EU frei

Das gilt NICHT bei Kaffee!

Sobald du es längerfristig (fraglich, hier eher ja) und mit Gewinnabsicht (ja) machst, musst du dafür ein Gewerbe anmelden. Dann fallen entsprechend Steuern an oder auch nicht (Kleingewerbe, Umsatz < 17500 EUR/a). 

Kaffee unterliegt in Deutschland der Kaffeesteuer (KaffeeStG und KaffeeStV). Frag bei deinem Hauptzollamt nach oder ruf die Gratis Zollhotline an (findest du auf zoll.de), bevor du selbst noch ne Steuerhinterziehung begehst.

http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Allgemeine-Fragen/allgemeine-fragen_node.html

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Wer Kaffee aus anderen EU-kändern hier verkaufen will braucht eine Erlaubnis vom Hauptzollamt und muss die Kaffeesteuer an den Zoll zahlen. Wer das nicht macht, begeht eine Steuerhinterziehung.

Am besten den Link anklicken und die Profis von Zoll frage.