Käufer zahlt die Raten nicht Will vom Kaufvertrag zurücktreten. Was nun?
Zum Sachverhalt:
1.Von beiden Seiten unterschriebener privater Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung. 2. Das gegenstand (Fully-MTB) wurde aus Kulanz nach der ersten Rate mitgegeben...mit dem Vermerk im KV: das Gegenstand gilt bis zur Abzahlung der letzten Rate als Eigentum des Verkäufers.
Zur aufgetretenen Problemen:
- Von 2 bezahlten Raten wurde keine einzige pünktlich ( gewünschter Zeitpunkt im KV festgehalten) gezahlt.
- Dritte Rate mit Ausreden um 1 ganzen Monat zurückgehalten und im Endeffekt nicht gezahlt.
- Das aktuelle Aussehen des Rades weicht erheblich von dem Original ab.
- Nun behauptet der Käufer wegen einer Geldstrafeauflage nicht mehr zahlen zu können und bietet darum den Vertrag aufzulösen und das Verkaufsgegenstand zurückbringenzuwollen - im Gegenzug verlangt er die beiden Raten zu erstatten.
Mögliche Handlungen:
- Ich als Verkäufer behalte das Rad bis zur kompletten Abzahlung und löse den Vertrag nicht auf.
- Behalte das Rad, löse den Vertrag auf, Zahle die Raten zurück mit Abzügen wegen Veränderung des Originalzustandes.
- Behalte das Rad....das war's
Zu den Veränderungen am Verkaufsgegenstand:
1.Zum Zeitpunkt des Verkaufs neuwertige teuere (ca.238€) carbon Sattelstütze sieht aus als ob er die sonst wo gehabt hätte-mindert den Verkaufswert. 2. Einer der teueren (50€) Schwalbe Reifen wurde gegen ein billiges Modell (15€) ersetzt. 3. Zum Zeitpunkt des Verkaufs neue Bremsbeläge ganz bestimmt abgefahren. 4. Vor dem Verkauf hätten der hintere Dämpfer sowie die Federgabel einen Service.....hätte ich gerne wieder in dem Zustand.
Leute: bitte , brauche Fachmännische Hilfe/Antworten/Ratschläge:
- Liege ich im Recht mit meinen Vermutungen zum Ablauf?
- Wo sind die Fehler falls ich etwas übersehen habe?
Danke an alle.
Gruß
2 Antworten
Käufer bricht Ratenzahlungsvereinbarung, diese wird von dir aufgekündigt und die Restforderung wird sofort fällig gestellt.
2 Wochen Frist zur Zahlung des Betrags, anschließend gerichtliches Mahnverfahren.
Du schreibst erst, die andere Person hat das Rad und später bei deinen handlungsoptionen du könntest es behalten... wie sieht das denn jetzt aus?
Ich würde grundsätzlich erstmal am Vertrag festhalten und auf volle kaufpreiszahlung pochen. Sollte der Vertragspartner kein besitzrecht haben, also ihre Kulanz nicht Vertragsbestandteil gewesen sein die Herausgabe des Rades; sollten Sie das nicht sowieso schon haben.
Ansonsten würde ich bei Zahlungsausfall zu einem Anwalt gehen.
Kannst ihm das ja als Vergleich vorrechnen und unterschreiben lassen. Falls er das nicht macht, bestehst du halt auf den wirksamen Vertrag und erwartest die Erfüllung. Das Fahrrad gibt es dann wie im Vertrag ausgemacht.
Fader Käufer wohnt einfach im Nachbarsbezirk....morgen möchte er vorbeikommen, das Rad bringen und sich das Geld holen das er bereits gezahlt hat....aber wenn ich daraus die Summe der zu ersetzenden Teile abziehe dann kommen wir fast auf Null