Kabelanschluß in Mietwohnung

6 Antworten

Zugang muss sein, aber genaue Termine machen, nicht "täglich 8-17 Uhr". Wenn nicht Gefahr in Verzug, dann muss die Uhrzeit auch dem Mieter passen. Man kann bei der Beeinträchtigung übrigens die Miete kürzen. Spülmaschine, die mit vermietet ist, muss der Vermieter reparieren. Kabelanschluß kostet gleichviel, egal ob in Nebenkosten oder selbst angemeldet. Wichtig ist da nur, dass ein Anschluß im Keller ist.

Moin, viele Probleme auf einmal. Zu 1 - wenn im Mietvertrag steht Kabelanschluss, könnte es sein, dass nur die Möglichkeit dazu besteht, also die Anschlüsse vorhanden sind. Wenn allerdings der Kabelanschluss in der Auflistung der Nebenkosten vorhanden und veranschlagt ist, muss die Vermieterin diesen angemeldet haben und zur Verfügung stellen. Zu 2- Geschirrspülmaschine ist ein Teil der Küchenausstattung. Wenn diese so im Mietvertrag mit aufgeführt- sie hat so bei der Ausschreibung des Wohnraumes es beschrieben, muss sie auch eine intakte Geschirrspülmaschine vorhalten. Die Reparaturkosten bzw. die Zurverfügungstellung einer neuen Geschirrspülmaschine geht zu den Lasten des Vermieters. Die Kosten sollten dann mit der Kaltmiete abgedeckt sein. Zu 3 - Handwerker: Den Schlüssel auf keinen Fall in der Tür stecken lassen. Damit verliert man automatisch den Versicherungsschutz bei Diebstahl usw. Am besten mit den Handwerkern sprechen, Termine abmachen und ggf. dem Handwerker den Schlüssel persönlich übergeben. Dieser übernimmt dann die "Überwachung" des eigenen Wohnungseigentums. Ein ordentlicher Handwerker wird das Vertrauen auch nicht ausnutzen, sondern ganz besonders aufpassen, da er sich nichts nachsagen lassen möchte. Viel Spaß weiterhin in der Wohnung und mit der Vermieterin.

ozean 
Beitragsersteller
 08.08.2010, 23:26

Unter §4 des Mietvertrages steht unter Betriebskosten folgendes: "die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennanlage oder des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteileranlage". Bedeutet das nun, dass man nur für das vorhanden sein der Anschlussbuchse zahlt oder zahlt man hier für Kabelfernsehen?

Wenn im MV steht, dass Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten ist, muss er auch bereitgestellt werden. Wenn es nur in der Anzeige stand ist es wohl schlecht, aber wenn sie dir das mündlich auch gesagt hat und du einen Zeugen hast sieht es gut aus und es müsste drin sein. Die Reparatur der Spülmaschine musste jedenfalls nicht du bezahlen, entweder die Vermieterin oder Vormieter. Aber auch nur, wenn sie zur gemieteten Wohnung gehört, sonst kann sie sie auch ganz weglassen. Steht dazu was im MV? Bzgl. Handwerker: lass dir die Nummer von denen geben und kläre, ob sie tatsächlich öfter rein müssen oder ob ihr einen festen Termin machen könnt.

ozean 
Beitragsersteller
 08.08.2010, 23:20

Im Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht richtig aufgeschlüsselt, da ist nur eine Klammer und hinter der steht "siehe Anhang zu Bruttowarmmiete", dort wird auf §4 Betriebskosten verwiesen und dort steht ua. "die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennanlage oder des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteileranlage". Dann müsste das doch eigentlich schon in den NK enthalten sein?

Zur Spülmaschine meinte sie nur, dass die Kücheneinrichtung ein Geschenk gewesen sei und sie deswegen nicht dafür aufkommen müsse(sie vermietet ein WG-Haus, im Mietvertrag ist die Mitbenutzung der Küche festgehalten).

Pennylane11  09.08.2010, 18:03
@ozean

Von wem an wen wurde die Einrichtung denn geschenkt? An Sie persönlich oder an die Vermieterin? Sie haben ja sicher die Wohnung vorher besichtigt und darüber gesprochen, ob sie mit oder ohne EBK vermietet wird. Wurde da nichts Konkretes gesagt?

1.) kabelfernsehen anschluß ist vorhanden. genau wie strom. damit es funktioniert, musst du anmelden und die laufenden kosten tragen.

2.) natürlich darf sie auf andere personen verweisen, die ihr hilfreich sind und wissen wie die dinge geregelt sind.

3.) wenn die spümaschine im mietvertrag aufgeführt ist, muß sie vom vermieter in ordnung gehalten werden. schriftlich anmahnen mit frist...

4.) hierzu hast du zu wenig informationen gegeben, warum der handwerker zu dir in die wohnung muß. grundsätzlich aber kann sie nicht verlangen, daß die wohnung unverschlossen bleibt. du hast das hausrecht, dafür zahlst du miete.

5.) wenn der sack voll fragen frösser wird solltest du dem mieterverein beitreten.

Also, Kabelfernsehen zahlt in der Regel der Mieter, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wenn in der Anzeige für eine Spülmaschine geworben wurde, dann muss sie auch funktionieren. Also zahlt die Vermieterin.