Juwelier hat meinen Ehering per Post verschickt nun verschwunden- Höhe Schadenersatz?

5 Antworten

Ich selbst versende von Zeit und Zeit alles Mögliche, auch ab und zu Wertvolles. Und das versende ich entweder, wenn Wert unter 30 E ist, per Einschreiben, da seitens der Post das mit 30 E versichert ist.

Ist der Wert höher, versende ich als Paket, das ist bis zu 500 E versichert.

Fotografiere allerdings diese Sendungen innen und außen. So denke ich, da ich wohl verantwortlich bin für den Versand, ich alles nötige getan habe, egal ob privat oder Handel.

Denke, daß es die entsprechenden Gesetze auch in Österreich gibt. Ich würde mal bei einer, falls es das da gibt, Verbraucherberatung in Ö. nachfragen, wie die Sachlage ist. Das Geschäft müßte Dir, denke ich, den gleichen Ring ohne Kostenzuschlag zusenden. Aber einen Mehrwert, falls Kosten ersetzt werden, kannst Du in der kleinen Zeit nicht erwarten. Aber, denke ich mal, das Geschäft nicht mehr verlangen.

Außerdem hat doch so ein Geschäft eine Haftpflichtversicherung. Ich würde mal mit diesen Infos an die Sache rangehen.

Du hast deinen Ring dort abgegeben und hast ein Anrecht darauf den gleichen Ring zurück zu erhalten. Wenn die Firma den Ring unversichert mit der Post verschickt, ist das deren Problem.

Das Transportrisiko liegt hier beim Juwelier; sofern dieser leichtsinnigerweise das Schmuckstück unversichert versandt hat, ist er ggfs. haftbar (Schadenersatzpflicht). Allerdings bedeutet das nicht, dass Du den Ring ersetzt bekommst. Vielmehr wird Dir ggfs. der Zeitwert des Schmuckstücks erstattet - dazu aber musst Du zunächst den Kaufpreis (Beleg!) nachweisen, und daraus wird der Zeitwert berechnet. Nachdem Du den Ring ja an den ursprünglichen Hersteller/Verkäufer gesendet hattest, muss der auch entsprechende Unterlagen über den Verkauf haben. In D gilt eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht für Belege. Juwelier anschreiben mit Fristsetzung, ggfs. Anwalt in A kontaktieren zwecks Wahrnehmung der Interessen.

Wenn ein Juwelier was verschickt, dann ist das versichert.

In Deutschland würde der Juwelier dafür haften.

Eine andere Meinung:

Ich bin nicht ganz sicher, wie das im Endkunden-Geschäft gehandhabt wird, aber wenn beide Partner ein Geschäft haben, dann gibt es in den AGB´s einen Pasus der das genau regelt, und zwar so: Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers, d.h. wenn der Versender die Ware bei der Post (DHL o.a.) eingeliefert hat, geht das Risiko des Transports auf den Empfänger über, auch wenn die Ware unversichert versandt wurde.

Wenn das als EInschreiben versendet wurde kann dann der Versender nachweisen, daß er die Lieferung auf den Weg gebracht hat, und damit ist das Risiko beim Empfänger, auch wenn es unversichert versendet wurde.

Wir versenden als Schmuckhersteller täglich "Schmuck", und zwar immer versichert, vorallem dann, wenn es sich um Schmuck handelt der uns treuhänderisch übergeben wurde, also uns nicht gehört!

Freundlichst

ASS50

FordPrefect  02.02.2012, 13:13

Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers

...und genau das geht nach deutschem Recht nicht, sofern der Käufer eine Privatperson darstellt. § 474 BGB; der Unternehmer trägt das Transportrisiko beim Verkauf an Privat.