Wenn es heißt: "Schmuckverbot am Arbeitsplatz", muß dann auch der Ehering ab?
Meine Schwester arbeitet mit Lebensmittel. Sie kam heute zu mir und sagte, das die Mitarbeiter ab sofort keinen Schmuck mehr tragen dürfen, was sie auch nachvollziehen kann. Sie fragte mich nun wie das mit dem Ehering aussieht, da eine Kollegin sich weigerte diesen abzunehmen und damit argumentierte, das sie sowieso Handschuhe tragen müssen. Hat damit schon jemand mal Erfahrung gemacht und kennt da jemand ggf. eine rechtliche Entscheidung? Vielen Dank!
23 Antworten
wenn es um arbeitsschutz geht keine chance!
Wenn es der Arbeitssicherheit und Der Hygiene verordnung dient Ja.Arbeitgeber hat auch weisungsrecht,Führsorgepflichten.
der Schmuck muss ab, da durch z.b. ringe die Handschuhe eine größere Reibung an einigen Stellen hat, und dadurch der Handschuh schnell reißen kann -> bakterien haben nun freien lauf
Auch ein Ehering ist Schmuck.Des weiteren schau mal in die Unfallvorschrift nach.Ist eindeutig definiert.
Ja ! Das solltest Du nach einer Pflichtunterrichtung nach §43 LmHg aber wissen und als selbstverständlich betrachten.