Wenn es heißt: "Schmuckverbot am Arbeitsplatz", muß dann auch der Ehering ab?

23 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn es um arbeitsschutz geht keine chance!

Wenn es der Arbeitssicherheit und Der Hygiene verordnung dient Ja.Arbeitgeber hat auch weisungsrecht,Führsorgepflichten.

der Schmuck muss ab, da durch z.b. ringe die Handschuhe eine größere Reibung an einigen Stellen hat, und dadurch der Handschuh schnell reißen kann -> bakterien haben nun freien lauf

Auch ein Ehering ist Schmuck.Des weiteren schau mal in die Unfallvorschrift nach.Ist eindeutig definiert.

Ja ! Das solltest Du nach einer Pflichtunterrichtung nach §43 LmHg aber wissen und als selbstverständlich betrachten.