Jura Universität?
Ich habe gehört, dass man nach dem 1½ bzw. 2 jährigen Grundstudium die Universität wechseln kann und dies unabhängig vom NC-Schnitt, also von den erbrachten Leistungen im Abitur.
Man geht beispielsweise auf eine NC-freie Universität, absolviert das Grundstudium nach 2 Jahren und möchte dann die Universität wechseln.
Wäre es dann möglich, auf egal welche Uni zu wechseln?
Die Frage richtet sich ausschließlich an Juristen bzw. Studierende der Rechtswissenschaft.
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2 Antworten
Am üblichsten ist der Wechsel nach der Zwischenprüfung oder dem Hauptstudium. Innerhalb eines Bundeslands ist das unproblematisch, deine Abitur-Note ist nicht relevant. Trotzdem kann es vereinzelt sein, dass einzelne Prüfungsleistungen nicht anerkannt werden.
Beim Wechsel in ein anderes Bundesland solltest du dich genauer über die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen informieren. Welche Leistungen in Regelfällen anerkannt werden, kannst du den Äquivalenztabellen entnehmen. Im Zweifel kannst du einen Antrag auf Anerkennung der Leistung stellen.
Das sind nur die persönlichen Erfahrungen, die ich in Bayern gemacht habe. Aktuelle und spezielle Infos nach Bundesland findest du ja im Netz. Im Zweifel wendest du dich einfach mal an die Studienberatung der beiden Unis.
Grüße :)
Jura war bei mir früher in NRW ganz unabhängig vom NC. Da war nie einer drauf. Das Wechseln z. B. auch zu anderen Fächern hin muss man mit dem Bafögamt klären, wenn man Bafög bezieht.