Prüfungen nicht mitschreiben!
Ahoi,
ich habe mal eine Frage, wenn ich meine Prüfungen nicht mitschreibe bin ich ja sowieso durchgefallen Note 5-> nicht bestanden.
Ich will ja meinen Studiengang wechseln bin 2. FS REchtswissenschaften/Jura und werde in die Informatik wechseln. Als Wechselgrund will ich persönliche Uneignung und intellektuellen Mangel angeben. Meine Prüfungserbenisse sollen das beweisen. Laut BaföG Rechner, reicht diese einfache Begründung aus.
Meine Frage, kann das BaföG Amt anhand der Prüfungsergebnisse sehen, das ich die Prüfungen nicht angetreten habe und absichtlich durchgefallen bin oder sehen sie nur die Note 5-> nicht bestanden? Ich habe bisher alle meine Prüfungen gut bestanden und sehe nur die Note und bestanden.
Weiß jemand wie das abläuft?
Merci
2 Antworten
Das wichtigste ist, das du dich rechtzeitig angenmeldet hast! Ob du dann nicht mitschreibst (also absichtlich durchfällst) oder versuchst eine gute Note zu reißen, liegt ganz bei dir.
Wobei ich nicht weiß ob das Amt anhand des Scheines sehen kann ob du absichtlich durchgefallen bist oder dich hast durchfallen lassen.... Allerdings glaube ich das nicht, denn in fast allen PO´s steht..bei Prüfungsversäumnis...bla bla bla..Note 5......etc. genauso gewert als wenn man die Prüfung schreibt und man besteht sie nicht.
Du brauchst dir im 2.FS darüber keine Sorgen machen. Wenn du die Prüfungen kannst, und sie bestehen würdest, Schreib sie in Gottes Namen mit. Im Master brauchst du Studium generale, wenn du da ein paar Scheine hast, und die anrechnen kannst, sparst du dir viel Zeit und viel Stress, glaub mir das.
Du brauchst keine schlechten Noten, um wechseln zu können. Persönliche Uneignung, uninteresse, frustration, reichen vollkommen aus und müssen nicht belegt werden.
Weiteres Missverständnis: Wenn du die Prüfungen nicht antrittst, und rechtzeitig von der Prüfung abgemeldet bist, bekommst du KEINE 5, du bekommst gar keine Note, also auch kein "Versuch" weg.
.... Er sollte aber aufjedenfall die Prüfungen mitschreiben. Ich habe mich dasselbe lange selber gefragt und habe dann mal die BaföG Hotline angerufen. Wenn das BaföG Amt auf die idee kommt Leistungsnachweise einzufordern und dazu sind sie berechtigt und er im 2. Fachsemester KEINE PL erbracht hat, dann kann das Amt Zahlungsrückforderungen verlangen und das wäre unnötig!