Junges Paar bekommt Nachwuchs - Neue Wohnung - ALGII

5 Antworten

Hallo :)

Grundsätzlich ist es so, dass Du/Ihr auch bei ALG II jede Wohnung, oder jedes Haus mieten könnt. Die Formulartexte der Arge sind da immer ein wenig drastig und verwirrend.

Das Gesetz sagt, dass ihr bis zu Summe X eine Unterstützung zur Miete bekommt. Und weiter sagt es, dass ihr lediglich Unterstützung für den Umzug bekommt, wenn die Wohnung angemessen ist. Im Klartext bedeutet das, dass ihr, wenn ihr eine nicht-angemessene Wohnung beziehen möchtet, keine Kaution bezahlt bekommt, und keinen Umzugswagen.

Allerdings ist es am Ende so, dass man es euch nicht verbieten darf und kann. Man versucht vielleicht, euch mit deutlichen Worten vor einem Fehler (finanziell) zu bewahren. Mitunter gibt es natürlich auch sehr unfreundliche Beamte, welche sich im Ton vergreifen, und wahrscheinlich wissentlich ein falsches Bild der Gesetzgebung wiedergeben. Aber man kann euch einen Umzug nicht verweigern. Und muss euch bis zur Angemessenheitsgrenze eine Unterstützung auszahlen. Und zwar ohne wenn und aber!

Im Moment bin ich bei meinem Vater gemeldet, wohne aber seit 2,5 Jahren bei meinem Partner.

Ähm ... du weißt schon, dass du da gemeldet sein musst, wo du auch wohnst? Warum hast du dich nicht umgemeldet?

Nun stellt sich uns die Frage, ob wir uns zusammen eine neue Wohnung suchen sollen oder ob ich weiterhin bei meinem Vater gemeldet bleiben sollte.

Wenn du nicht bei deinem Vater wohnst, solltest du dort auch nicht gemeldet sein.

Wenn ihr dann zusammen wohnt, bildet ihr gegebenfalls eine Bedarfsgemeinschaft. Und solange du nicht auf der hohen Kante viel Vermögen liegen hast, bekommt ihr dann als Bedarfsgemeinschaft das Geld - und dann geht auch eine größere Wohnung.

Du solltest dich bei deinem Vater ab und beim Freund anmelden,ihr wollt doch dann auch eine gemeinsame größere Wohnung beziehen !

Spätestens ab der Geburt,stellt ihr dann eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dar und dann wird das anrechenbare Einkommen auf euren Bedarf angerechnet.

Dir stehen dann ab Geburt Kindergeld und Elterngeld zu ( beim Elterngeld hast du ggf.Freibeträge,weil du vorher beschäftigt warst,diese werden dann nicht als anrechenbares Einkommen angerechnet ) das Kindergeld ist dann Einkommen des Kindes und wird auch auf seinen Bedarf angerechnet.

Euch würden dann spätestens nach der Geburt mehr Wohnraum zustehen,für die erste Person zwischen 45 qm - 50 qm und für jede weitere,noch einmal 15 qm dazu,gesamt also ca.75 qm - 80 qm,das würde dann ja passen.

Es würden euch dann derzeit min. zustehen :

  • Regelsatz du 353 €
  • Regelsatz er 353 €
  • Regelsatz Kind 229 €
  • angemessene Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

Davon sind dann das volle Kindergeld und dein anrechenbares Elterngeld abzuziehen und wenn Erwerbseinkommen erzielt wird,dann auch das anrechenbare Einkommen,nach dem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen,nach § 11 b SGB - ll.

Ihr könnt doch wohnen bleiben, wo Ihr seid. Die Wohnung ist groß genug.Melde Dich mit an - spätestens, wenn das Kind da ist, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Dürfte er diese mit ALGII anmieten, obwohl sie viel zu groß ist

Nein.

Bekommst Du denn kein Krankengeld?

wieviel Geld uns übrig bleibt

Nach der Geburt gibt es Kinder- und Elterngeld.

Tina2012  29.08.2014, 22:07

bei Beschäftigungsverbot bekommt man kein Krankengeld sondern sein normales Gehalt in voller Höhe vom Arbeitgeber!

beangato  30.08.2014, 08:29
@Tina2012

Ok. Aber Geld bekommt man.

Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du dein Geld weiterhin ganz normal weiter von deinem Arbeitgeber!

Ob ihr die Wohnung nehmen dürft müsst ihr mit dem Amt klären.