Jugendschutzgesetz - Ab wann darf ich rechtlich gesehen bei meinem Freund übernachten?

8 Antworten

Hallo "bubblegum655" ,

ich heiße Bernhard und studiere Jura zwar nicht im Jugend Bereich jedoch denke ich kann dir dazu par Sachen sagen

Also erstmal möchte ich dir sagen das du die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten immer brauchst bist du 18 bist. Jedoch wenn es echt so ist wie du deine Tante beschrieben hast und sie so streng mit dir umgeht kannst du dich im Jugendamt erkundigen. Mich würde aber interessieren wer deine derzeitige Erziehungberechtigte ist, denn im normal Fall müsstest du nur die Person fragen die auch auf dich aufzupassen hat bzw. deine Erziehungsberechtigte ist. Ansonsten empfehle ich dir , zum Jungendamt zu gehen und dort werden sie dir garantiert helfen können. Aber bevor du so etwas machst überlege es dir bitte gut, denn viele Jugendlich in deinem Alter machen oft den selben Fehler und gehen zu überhastet ins Jungendamt und tun dort ein Verfahren ermitteln. Dies führt oft zu noch größeren Problemen unter der Familie. Einerseits musst du es aus der Sicht von deiner Tante sehen, du bist das einzigste was vom Bruder oder von der Schwester übrig geblieben ist auf dich legt sie ein großes Wert und will das dir nichts passiert. Also überlegs dir gut.. Bei Fragen kannst du dich gerne per Mail an mich wenden . Dies ist nicht mein Account jedoch bin ich jeden Abend damit drinnen um "juristische Fragen" zu beantworten. Ich werde den eigentlichen Benutzer bitten die Mail ungelesen zu lassen.

Ich hoffe ich konnte dir mit meinem Beitrag weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Bernhard T.

bubblegum655 
Beitragsersteller
 17.07.2011, 02:11

Also danke erstmal, aber ich glaube nicht, dass ich geschlagen werden würde wenn sie sich doch nur Sorgen um mich machen. Und dass es strenger dort ist, ist mir auch egal, hauptsache ich werde nicht mehr geschlagen, außerdem werden mir Haare ausgerissen und ich habe kein richtiges Bett. Deswegen ist mein Rücken schon grün und blau.. Ich will hier einfach nurnoch weg, egal wie es wo anders ist. Hauptsache keine Schmerzen mehr jeden Tag..

xBKANx  06.07.2011, 23:27

Und zum Betreuten wohnen im Jugendamt. Du kannst mir glauben das es dort viel strenger ist ! :)

Erstmal hat das nichts im dem JuSchG zu tun, darüber gibt es in überhaupt keinem Gesetz eine Regelung.

Wenn jemand das Aufentahltsbestimmungsrecht für dich hat, dann kann er das bestimmen (Ob du dich dann daran hälst ist wieder was anders). Sofern die Eltern deines Freundes bereit sind entsprechendes zu übernehmen, kannst du da nach belieben wohnen.

Ohje, das hört sich ja echt traurig an :( ... Aber eure Idee finde ich super! Geht zum Jugendamt und informiert euch.

Deine Tante, kann dir - solange sie nicht deine Erziehungsberechtigte ist - nichts verbieten!

Aber ich kenne mich in dem Bereich nicht besonders gut aus. Informiert euch wirklich beim Jugendamt, das ist das Beste, was ihr tun könnt ;)

Wünsche dir alles Gute - und immer Kopf hoch, wird schon alles ;)

LG Julian

Sex hat mit dem Jugendschutzgesetz nichts zu tun in der BRD ist dieser ab 14 erlaubt. Ob Du bei Deine Freund übernachten darfst ist Sache seiner und Deiner Eltern und Gesetzlich nicht geregelt.

Der Gesetzgeber (oder ein Misepeter oder Spanner) muss euch erst mal nachweisen, dass ihr was Verbotenes treibt. Plan selbst deine Zukunft und sieh das Jugendamt als deinen Helfer. Wer zur Schule geht, der darf sich auch nachts ausruhen,bei wem, das geht niemand etwas an /außer den Eltern oder Menschen, die dich lieben)

glaubeesnicht  06.07.2011, 22:49

Du weißt überhaupt nichts!