Jugendlichem Unterschlupf gewährt?
Hallo hab ne Frage meine Freundin 17 ist von zu Hause abgehauen und die Polizei sucht sie überall allerdings will sie nicht heim heute Nacht weil sie zu Hause nur eingesperrt wird. Grad war polizei da und meinte wenn ich Unterschlupf gewähren tu ist das strafbar stimmt das? Immerhin ist sie freiwillig hier
10 Antworten
Die Polizei hat Recht!
Die Eltern deiner Freundin haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sie bis sie volljährig ist.
D.h. weder sie noch du dürfen bestimmen, wo sie sich aufhalten soll, sondern alleine die Eltern.
Wenn sie zu Hause Probleme hat, dann muss sie sich Hilfe vom Jugendamt holen. Einfach abhauen und dich da auch noch mit hineinziehen, geht nicht.
Auch wenn der Name es vermuten lässt hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht damit überhaupt nichts zu tun. Das ist ein Begriff aus dem Sorgerecht und bestimmt das Recht den Wohnort zu bestimmen.
Könnte eine Straftat gem. § 235 I 2 sein.
Kommt drauf an inwiefern dein Verhalten unter "den Eltern... entzieht" fällt.
Hier muss also Vorsatz vorliegen - das heißt du willst sie den Eltern wegnehmen.
Allerdings wird dies gem. § 235 VII nur verfolgt, wenn die Eltern des Mädchens anzeige erdtatten.
Solange sie freiwillig da bleibt, sehe ich kein Problem, wenn es nicht dauerhaft ist.
Allerdings würde ich die Eltern informieren. Da mittlerweile die Polizei eingeschaltet ist, sollte die junge Dame ja wohl schon länger zu Hause vermißt werden.
Sollte die Polizei allerdings bei dir nachfragen, ist es besser, die Wahrheit zu sagen. Sie ist immerhin noch minderjährig, also die Freundin meine ich.
Die Eltern bestimmen wo sich Tochter aufhält
Naja .... keiner hat das Recht, ZWANG auszuüben. Ihre Eltern nicht, du nicht, deine Eltern nicht, die Polizei (erstmal) nicht.
Du solltest aber anrufen und sagen, dass sie jetzt bei dir ist, aber nicht nach Hause will und du sie auch nicht dazu bringen kannst.
Da sie freiwillig bei dir ist, könnt ihr dann erstmal abwarten. Du kannst sie ja auch nicht zwingen, zu gehen. Wenn du es ihr sagst und sie es nicht tut - was soll man machen.
Wenn die Polizei mit einem Beschluss bei dir aufläuft, sie nach Hause bringen zu dürfen, sollen die mit ihr klarkommen. Sie werden sie aber erstmal befragen und dann kann es durchaus sein, dass sie für euch sprechen und eine Übernachtung außerhalb des Elternhauses für angebracht halten.
Aber dazu muss man OFFEN sein und REDEN.
Gruß S.
Wie alt bist Du? Bist Du schon volljährig? Eine 17jährige ist noch minderjährig, da gelten ein paar andere Regeln. Falls Du älter bist, solltest Du schnell mal bei der Polizei anrufen und sagen, das sie gerade bei Dir vorbeigekommen ist.
Sieht sonst eher nicht so gut aus...