Jobcenter. Zweite Einladung innerhalb von 2 Wochen.
Hallo,
beziehe seit ca. 2 Wochen ALG II und wurde bin derzeit in einer Maßnahme. Bin bisher noch nicht dort gewesen, weil ich aus Gesundheitlichen Gründen Krank bin. Bin noch bis einschließlich 15. August krank geschrieben. Jetzt flattert mir die zweite Einladung innerhalb von 14 Tagen ins Haus, wonach ich mich wieder dort melden muss, um meine aktuelle berufliche Situation zu besprechen. Ist das überhaupt rechtens und muss ich trotz Krankmeldung dort erscheinen? Bin aufgrund von Depressionen krank geschrieben. Habe auch schon eine mündliche Zusage für eine feste Arbeitsstelle ab Januar, wo ich auch ein Dualstudium absolvieren kann. Bitte nur ernst gemeinte und hilfreiche Antworten
11 Antworten
Genau dafür ist dieser Bogen für den WIederspruch da. Da trägst Du ein, dass Du noch krank geschrieben bist und zar bis zum ________ und bittest darum einen späteren Termin zu bekommen. Dann kannst Du noch dabei schreiben dass Du wegen Deiner Erkrankung momentan sowiso nicht Deine berufliche Situation einschätzen kannst.
Das mit er mündlichen Zusage, das ist genau das, was man bei einer Einladung mit dem Sachbearbeiter bespricht.
Also guck Dir das zweite Blatt das im Brief war (oder die Rückseite des ersten) mal an, das ist ein Rückschein falls Du verhindert bist und den Termin nicht warnehmen kannst.
In Ordnung. Vielen Dank für die Info
Lg
Wer Leistungen bezieht, muss auch Einladungen Folge leisten .... SGBII = Fördern und Fordern ....
Das ist nicht das Problem und ich habe kein Problem damit dort hinzugehen nur weiß ich nicht so recht was es bringen soll, weil ich ja meine Situation vor 14 Tagen mehr als ausführlich besprochen hatte.
Das Gesetz schreibt eine Sofortmaßnahme vor bei Neulingen im ALG II: SGB II § 15a Sofortangebot. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Denn ALG II dient in der Regel auch der Vermittlung in den Arbeitsmarkt, nicht nur der reinen Überbrückung bis zum nächsten Ausbildungs-Abschnitt!
Manche Kunden bevorzugen dennoch den Grundsatz des Förderns vor dem (eigentlich gleichrangigen) SGB II § 2 Grundsatz des Forderns.
Dieses Muster ist auch hier zu erkennen, wenn es heißt: "Ich habe im Januar eh eine Ausbildung, die sollen die Kohle rüberrücken und mich in Ruhe lassen!"
Dabei ist es eventuell noch nachvollziehbar, dass man aufgrund einer Depression nicht an einer Maßnahme teilnehmen kann - obwohl solche Aktivitäten eher indiziert sind bei Depressionen!
Aber in den Bus steigen und zum Jobcenter fahren?
Egal, in Berlin genügt in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also der sog. "gelbe Schein", um nicht zu einem Termin beim Jobcenter erscheinen zu müssen - aber laut einem Urteild des BSG genügt das nicht generell.
Das Center kann einen Attest verlangen darüber, dass man nicht die paar Meter fahren kann - und natürlich kann es auch diesen Attest anzweifeln, genauso wie die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wie das auch jeder Arbeitgeber und jede Krankenkasse kann!
Denn gewisse Symptome (und gewisse Patienten, und gewisse Ärzte) sind einschlägig bekannt als Drückeberger-Symptome.
Dann kann man verlangen, dass der Attest oder die AU bestätigt wird, hier etwa durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Oder man lädt den Kunden freundlicherweise vorher zum Gespräch:-).
Darin könnte man ja klären, ob vielleicht eine andere Maßnahme besser geeignet wäre angesichts der Depression - oder ob vielleicht gar eine generelle Erwerbs-Unfähigkeit droht oder vorliegt!
Dann wären ganz andere Maßnahmen angesagt - etwa eine ReHA. Denn Ausruhen auf einer Krankheit - ob nun Depri oder gebrochenes Bein - darf sich kein Patient! Er muss mitwirken an Maßnahmen zur Gesundung!
Siehe SGB I §§ 60 ff.!!
Gruß aus Berlin, Gerd
Hast du den Krankenschein beim Maßnahmeträger abgegeben oder beim JobCenter? Es kann sein, dass der Maßnahmeträger es nicht weitergemeldet hat oder er hat es weitergemeldet und möchte vielleicht jemanden anderes an deiner Stelle haben. Das müssen sie natürlich mit dir besprechen. Oder der Maßnahmeträger hat sich beschwert, dass du keinen Krankenschein abgegeben hast (etwa, weil er beim JobCenter liegt).
Besorg dir am besten eine Kopie des Krankenscheins und nimm den Termin wahr, sofern du dich in der Lage fühlst. Wenn nicht, dann fülle die Rückseite der Einladung aus und schicke diese mit einer Kopie des Krankenscheins an das JobCenter zurück.
Wenn Du nicht Bettruhe verordnet bekommen hast, solltest Du da aufschlagen!
Du beziehst Geld aus dem allgemeinen Topf, da wird es doch erlaubt sein, dass jemand in Vertretung der Steuerzahler, nachzufragen.
Mach Dir keinen Stress, bereite Dich gut vor, da sitzen auch nur Menschen, mit denen man einfach reden, Deine aktuelle Situation erläutern, muss.
Viel Erfolg!
Ok vielen Dank für die Antwort. Mir ging es gar nicht darum nicht dorthin zu gehen sondern vielmehr darum, dass es komisch ist, dass ich innerhalb von 2 Wochern erneut dahin muss. Naja Jobcenter halt