Jobcenter will Ausbildungsvertrag

8 Antworten

Das Jobcenter schreibt euch ja nur an,wenn ihr auch bisher von da Leistungen bezogen habt,sonst würde es ggf. von der Agentur für Arbeit ( Familienkasse ) kommen,wegen dem Kindergeld !

Bekommt ihr also keine Leistungen vom Jobcenter ( ALG - 2 oder besser Hartz - 4 ) dann musst du hier gar nichts nachweisen,wenn du es nicht verwechselt hast und es sich um den Nachweis an die Familienkasse der Agentur für Arbeit handelt.

Sollten hier doch Leistungen vom Jobcenter bezogen werden,dann mach eine Kopie,auch wenn es ums Kindergeld geht,wenn sie nichts erkennen,dann melden sie sich schon noch einmal,ihr seid aber eurer Mitwirkungspflicht nachgekommen.

Das Jobcenter möchte dann diesen haben,damit es daraus deine monatliche Vergütung einsehen kann und wann diese in der Regel gezahlt wird.

Denn dann hast du eigenes Einkommen und das wird nach Abzug von Freibeträgen ( ab 15 ) nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet,also deine Leistungen gekürzt,die deine Eltern bisher für dich bekommen haben.

Du musst deinen Eltern diese Kürzung dann aus deinem Einkommen erstatten,wenn du weiterhin so wohnen willst und verpflegt werden möchtest.

Es gibt beim Jobcenter den Trick, das Azubis, die ihre Verträge zuschicken, als vom Jobcenter vermittelt gelten. Das gibt Kopfprämie für die Mitarbeiter. Wenn es nicht die Fortzahlung des Kindergeldes als Grund geht, oder wenn ihr kein Hartz 4 bezieht, brauchst Du den Vertrag auch nicht da vorzulegen.


Die machen das auch aus dem grund damit sie sehen könne ob die wieder einen in einem berufvorberitenden jahr stecken müßen oder können bis zu seinem 18ten.Wen zb deine eltern Leistungen beziehn fälst du trotzdem aus der bedarfsgemeinschaft heraus und das müßen sie dan wissen.Normalerweise brauchst du deinen ausbildungsvertrag erst wen du im amt leistungen beantragst als nachweiß zb.ein ausbildungsgehalt darf das jobcenter gar nicht auf irgent einen bedarf anrechnen da du aus der Bedarfsgemeinschaft rausfälst mit begin der Ausbildung.Die wollen das auch deswegen wissen wen deine eltern zb hartz 4bekommen das du dan vom amt keine zulagen mehr bekommst und die für dich nicht weiter bezahlen müßen.Hat keiner irgenteine Leistung bezogen must du auch nichts hinschicken.

wenn Du oder Deine Familie Leistungen vom Jobcebter bekommen, sei es Alg2 oder auch Mietkostenzuschuss, musst Du als Teil der Bedarfsgemeinschaft Änderungen mitteilen, d.h. eine Kopie des Vertrages vorlegen.

Vorallem weil das auch Auswirkungen auf eure Leistungen haben kann. Wenn Du selbst Geld verdienst, muss das Jobcenter ja Deinen Teil der Miete & Nebenkosten nicht mehr zahlen.

Wenn Du & Deine Familie aber keine Leistungen vom Jobcenter bekommen, da geht es sie tatsächlich gar nichts an.

Die wollen sicher gehn das du versorgt bist also bitte den Brief nicht ignorieren und einfach eine Kopie hinschicken dann lassen die dich auch in Ruhe

Vivienlb 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 13:41

Das Problem ist aber, wenn ich den Ausbildungsvertrag kopiere, dann kann man nichts erkennen weil es auf Durch-druck-Papier? ist und die schrift so leicht ist, das man nichts wirklich erkennt.. ^^