Jobcenter möchte Geldeingänge nachgewiesen haben?

7 Antworten

Wenn du bestohlen wurdest muss ja eine Anzeige vorliegen. Oder hat du keine Anzeige gestellt? Wenn dir Kleidung gestohlen wurde, dann waren deine Einkäufe mehr oder weniger Ersatzbeschaffungen. Das kannst du mit der Anzeige ja dann beim Jobcenter so darlegen.

Wenn du dir jedoch einfach nur gedacht hast, das du es vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 mit dem restlichen Geld nochmal krachen lassen kannst, dann hast du jetzt ein Problem. 

Denn das Jobcenter überprüft jetzt vollkommen zu Recht ob ein sozialwidriges Verhalten vorliegt mit dem du deine Hilfebedürftigkeit bewusst herbei geführt hast. Und wenn du einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellst, dann ist das Jobcenter auf jeden Fall dazu berechtigt deine Kontoauszüge einzusehen, denn du musst nachweisen das du Hilfebedürftig bist. 

Deine Kontoauszüge sind jetzt in der Akte und verbleiben dort bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts. Wenn du sie zurück haben willst, dann musst du dies dem Jobcenter mitteilen. Die werden dir nicht immer automatisch zurück geschickt. In Zukunft empfehle ich dir daher immer Kopien einzureichen. 

rainbowgirloo 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 20:06

Anzeige habe ich nicht gestellt aber darum kümmert sich ein Anwalt..

Hätte ich das Geld nicht für neue Sachen ausgegeben hätte ich jetzt immer noch weniger Geld als ich haben dürfte (sprich unterm Schonvermögen) von daher verstehe ich halt nicht warum die da noch rumstressen.

grossbaer  29.06.2017, 00:21
@rainbowgirloo

Und woher soll das Jobcenter wissen das du unter dem Schonvermögen lagst? Das musst du durch deine Kontoauszüge nachweisen. 

Es muß geprüft werden, ob Du Dich vorsätzlich in die Hilfebedürftigeit gebracht hast bzw. ob Du Gelder, die oberhalb des Schonvermögens liegen, vor der Anrechnung in Sicherheit gebracht hast (z. B. müssen ggf. Schenkungen rückabgewickelt werden).

Das Bundessozialgericht hat bestätigt, daß Kontoauszüge bis zu 3 Monaten vor Antrag vorgelegt werden müssen, falls das verlangt wird.

(BSG Entscheidung vom 19.09.2008, Az. B 14 As 45/07 R sowie BSG Entscheidung vom 19.02.2009, Az. B 4 S 10/08 R).

Bei begründetem Verdacht können auch Kontoauszüge für einen längeren Zeitraum verlangt werden.

Du kannst ja alles erläutern - damit sollte es keine Probleme geben.

rainbowgirloo 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 14:05

Erläutern habe ich probiert, danach hieß es ist okay und dann drei Wochen später hatte ich wegen dem gleichen Kram wieder einen Temin.

zeige der dame einfach die daten und abwicklungen deines shops. dann kann sie die eingänge und ausgänge vergleichen.

die vorlage der kontoauszüge ist völlig in ordnung. in zukunft reiche die in kopie ein, rechtswidrig ist das auf keinen fall. dazu gibts einschlägige urteile.

alles andere kannst u. solltest du dringend hier erfragen: www.elo-forum.org

rainbowgirloo 
Beitragsersteller
 28.06.2017, 20:08

Ich hatte das mit ihr Anfang Juni eigentlich schon geklärt und jetzt Wochen später kommt sie anscheinend wieder darauf und ich weiß echt nicht mehr wie ich ihr das nachweisen soll.

Ja das die vorlage der Kontoauszüge ok ist weiß ich, die Kontoauszüge zu behalten aber doch nicht.

markusher  29.06.2017, 07:13
@rainbowgirloo

man gibt seine kontoauszüge ja auch nicht im original ab, sondern grundsätzlich in kopie. du wirst die kontauszüge nach der bearbeitung wieder bekommen und das ist völlig in ordnung so.

wenn dein sb also wieder was braucht, dann druck den ganzen kram noch einmal aus und gib ihr das schriftlich rein mit verweis darauf das du das bereits in monat x und y und z eingereicht hast. bitte um zeitnahe bearbeitung und dann schau ins forum.

Auch während des Hartz4 Bezuges geht es die nichts an was du mit dem Geld machst. Die wollen nur wissen, woher der Geldzufluss herkommt und ob das regelmäßig der Fall ist, daher Kontoauszüge auch noch von Juni.