Jobcenter Leistungen nach SGB II zurückzahlen bei Arbeitsaufnahme zur Monatsmitte?
Habe am 15. März ein Arbeitsverhältnis angefangen und am 30. März meine erste Gehaltszahlung bekommen. Jobcenter haben die Leistungen ab 1. April aufgehoben und wollen nun komplett die geleisteten Zahlungen für den gesamten März wieder haben. Begründung: ich habe im März Geld verdient (die Überweisung kam am 30. März). Obwohl das vom Arbeitgeber nur der Lohn für die zweite Märzhälfte war. Wäre die Überweisung erst am 1. April, also 2 Tage später, eingetroffen, müsste ich gar nichts zurückzahlen. Ist das rechtens? Und wenn nein, auf welche Gesetzesgrundlage kann ich mich berufen?
6 Antworten
Es ist blöd, aber leider rechtens.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199750917506.php
Ich rate eigentlich immer dazu, mit dem AG zu verhandeln, wenn er dazu bereit ist. Ansonsten muss man bei Zufluss im laufenden Monat tatsächlich zurückerstatten.
Es gibt durchaus Verhandlungsbasis. Die gibt es mittlerweile sogar bei Vermietern, de sich noch etwas Menschlichkeit bewahrt haben. Da wird die Miete auch amtsgerecht zurechtgeschneidert.
Und auch mit Arbeitgebern kann man aushandeln, entweder erst zum Monatsersten anzufangen oder das Gehalt oder den Lohn wirklich erst zum Monatsersten anzuweisen.
Betrug ist das in keinster Weise. Für das Geld wurde schließlich gearbeitet. Und einige wenige Chefs denken da auch schon ihrerseits mit.
Die gesetzlichen Regelungen sind scheizze, das haben selbst Sachbearbeiter im Amt schon so erkannt. Diese Regelungen stammen von Leuten, die sich keine Gedanken machen müssen und vom wahren Leben keine Ahnung haben.
Das gilt auch für die Festlegungen bei Mieten für Leistungsempfänger. Die sind oft noch so niedrig angesetzt, dass es fast unmöglich ist, eine anständige Wohnung zu finden. Es ist gewollt, dass Leistungsempfänger in Randgebiete ziehen, wo die Wohnungen auch oft entsprechend aussehen.
Ich rate nach wie vor dazu, mit einem Arbeitgeber zu verhandeln.
Du hättest mit deinem Arbeitgeber vereinbaren können, dass dein Gehalt erst zum Monatsanfang ausbezahlt wird. Dann hättest du die März-Leistungen behalten dürfen.
Auch wenn es jetzt kein Trost ist, solltest du den Job z.B. zum 31.5. verlieren, bekommst du gleichzeitig das Mai-Gehalt und ALGI/ HartzIV für Juni...
Dass du den Betrag aktuell nicht in einem Stück zurückzahlen kannst, wird man ohne Pobleme einsehen. Du musst das dem Amt aber trotzdem mitteilen und einen Gegenvorschlag machen, z.B. Ratenzahlung.
Wenn du in zwei Wochen mehr verdienst als du an HartzIV für einen ganzen Monat bekommen hast, sollte auch eine Komplettzahlung Ende April eigentlich kein Problem sein - damit wäre die Sache dann eben auch erledigt!
Ja, leider - wie so oft - ist man immer im Nachhinein erst schlauer. Hätte es nicht für möglich gehalten, dass der Überweisungstag ausschlaggebend für die Höhe der Rückzahlung ist ! Naja, mein Arbeitgeber ist hat über 10,000 Mitarbeiter, weiß nicht inwieweit die Personalabteilung mit sich reden gelassen bzw. eine Ausnahme gemacht hätte. Aber nächstes Mal (was ja hoffentlich nicht eintreffen wird) weiß ich bescheid.
Die komplette Rückforderung für den März ist nur dann korrekt,wenn dein anrechenbares Einkommen deine bezogene Leistung für März übersteigt bzw. gleich wäre !
Es kommt also darauf an was du an ALG - 2 für den März bekommen hast und was du für den halben März an Brutto und Nettoeinkommen noch im März auf ( Zuflussprinzip ) dein Konto bekommen hast.
Ja, mein halbes Märzgehalt übersteigt nun mal die ALG 2 Leistung, die ich für März bekommen habe. Aber wie gesagt, bis 15. März war ich arbeitslos und ich hätte nicht damit gerechnet, dass mein Gehalt rückwirkend für einen Zeitraum verrechnet wird, für den ich gar kein Geld verdient habe. Danke für die Antwort.
Beim so genannten Zuflussprinzip zählt nicht der Tag an dem du Einkommen auf dein Konto bekommst,sondern einzig und alleine der Monat in dem das passiert,denn sobald du im Monat an dem du Leistungen bezogen hast Einkommen auf dein Konto bekommst,gilt dies als Zufluss und dann zählt der ganze Monat,also ab dem 1. des Monats !
Du hättest die Möglichkeit gehabt fristgerecht einen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung zu stellen.
das ist völlig korrekt so. da du einkommen hattest und das im märz zugeflossen ist, wird es auch auf die leistungen für märz angerechnet. hast du bedarfsüberdeckend verdient, musst du alles oder anteilig zurückzahlen.
Ja das ist rechtens, und wird auch regelmäßig so gehandhabt.
es gibt garkeine verhandlungsbasis. es ist ganz klar im monat des zuflusses anzurechnen. da gibts kein rüttel dran. die sache ist ganz klar geregelt und er muss rückerstatten. das jobcenter ist doch kein basar auf dem gefeilscht wird bis zum umfallen oder forderst du auf den sb zu überreden, leistungsbetrug zu begehen? anstiftung zu einer straftat?