Wird der Führerschein bezahlt wenn er für die Arbeit dringends Notwendig wäre?
Mein Chef hat ein Schreiben geschrieben wo drin steht dass ich ihn für meinen Beruf dringends benötige und ich nur dadurch einen Vollzeitjob bekomme. Ich möchte Objektleiter werden und die Stelle ist für mich schon sicher reserviert aber es ist ohne ein Führerschein überhaupt nicht möglich.
8 Antworten
Vom Jobcenter wird möglicherweise der Führerschein finanziert, wenn man keinen Job hat und durch den Führerschein die Arbeitslosigkeit beendet wird. Das scheint bei dir nicht der Fall zu sein.
Der einzige Weg deine Frage zu beantworten, ist mit deinem Chef zu sprechen. Er muss dir keine Beihilfe geben, ist aber bei vielen Betrieben üblich.
Du hast doch eine Arbeit und verdienst Geld? Wie wärs wenn du davon den Führerschein zahlst? Der Führerschein ist in der Regel selbst zu bezahlen, das gilt auch für dich.
Ich befürchte, Du hast Deinen Chef nicht klar verstanden. So wie ich den Text verstehe wird Dir mitgeteilt, dass Du den Vollzeitjob leider nicht bekommen wirst, solange Du keinen Führerschein hast.
"Die Stelle ist für Dich reserviert" ist eine höfliche und freundliche Umschreibung und soll Dich motivieren, Dich endlich um den Führerschein zu kümmern.
Sprich ggf. Deinen Chef an, ob er Dir bei der Erlangung eines Führerscheins behilflich ist (z.B. Darlehen). (Mit Kosten von 2.000 € bis 2.500 € ist zu rechnen)
richtig - das ist gut. Dass er Dir eine Zusage machte, hattest Du nicht geschrieben. Das ändert bzw. verbessert Deine Situation.
Ja er meinte ich bekomme es sicher es vom Jobcenter bezahlt. Ich gebe Bescheid wie es abgeloffen ist.
Sicher bedeutet in dem Fall wahrscheinlich nicht.
Nein, das ist ausgeschlossen. Der Führerschein wird aus dem sog. "Vermittlungsbudget" gezahlt, hierfür müssen u.a. folgende Kriterien erfüllt sein: "(...) wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind" Vgl. https://www.arbeitsagentur.de/hilfe-bei-bewerbungen-und-jobsuche/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget
Oder aber um jemanden davor zu bewahren arbeitslos zu werden. Oder wenn er aufstockt und dann vom Amt weg kommt.
Arbeitslosikeit droht ihm nicht. Eine Beendigung der Beschäftigung droht nicht. Die Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist kein Kriterium.
Der FS hat Einkommen, dann soll er sparen. Wenn der AG ihn will, soll der zahlen.
Warum sollten die Steuerzahler seine Karriere anschieben?
Ja, aber er hat mir ein Schreiben gemacht und meint es würde mir bezahlt bekommen. Und wenn er das sagt, dann werde ich das auch ausprobieren. Selbst wenn eine Beisteuerung dazu kommt ist das ja gut.