Jemand hat ohne meine Erlaubnis Nacktbilder, die ich ihm geschickt habe, rumgezeigt!

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Was dieser Jemand da fabriziert hat, ist nach §201a, Abs.3 StGB strafbar:

Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Im Klartext: Private Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis weitergegeben werden.

Ich würde dir raten, schleunigst die Polizei einzuschalten, auch wenn´s peinlich ist um demjenigen zu zeigen, dass das so nicht geht.

TETTET  17.09.2012, 09:54

Voll am Thema vorbei.

Maro95  18.09.2012, 01:32
@TETTET

Große Klappe, Erklärung lässt auf sich warten. Ist das dein Niveau?

Meine Logik sagt mir: Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person - trifft auf die Bilder zu - die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet - gehe ich bei Nacktfotos mal stark von aus - wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht - gegen Fragestellers Willen anderen zeigt - und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt - so weit ich weiß kein juristisch definierter Begriff, aber ich bin der Meinung, dass derart intime Fotos zweifellos dazu gehören - wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. - böse böse.

Aber hey, ich bin ein bildungsoffener Mensch, also wenn du zu nem anderen Schluss kommst oder dir schon Gerichtsurteile bekannt sind, lass hören.

TETTET  18.09.2012, 07:02
@Maro95

Autsch, entschuldige. Meine Lesefähigkeit war wohl stark eingeschränkt. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Soll nicht wieder vorkommen.

Maro95  18.09.2012, 23:40
@TETTET

Alles klar.

Komm mal wieder auf den Teppisch: so schlimm sind Nacktbilder nun auch wieder nicht (also im Allgemeinen, konket weiß ich ja nicht, können auch von schlechter Qualität sein). Und falls dich wer drauf anspricht: was ist daraan peinlich? : Lerne as deine Reaktion: "Na und?"! (plus Schulterzucken).

Und lerne noch was: auf Versprechen ist kein Verlass: hat da wer versprochen oder sich versprochen? Gebe nur das weiter, was jeder auch wissen / hören / sehen darf. Und tratsche selber nicht (wenn doch, dann so, dass keinerlei Rückschlüsse über die Person mehr möglich sind).

taigafee  17.11.2012, 02:53

hab ich doch jetzt glatt Nacktfahrer gelesen. wie komm ich da nur drauf?

Natürlich kannst du ihn anzeigen. Dein Recht am eigenen Bild ist verletzt worden, übrigens unabhängig davon, ob nun ein schriftliches Versprechen gegeben wurde oder nicht.

Dazu noch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_h%C3%B6chstpers%C3%B6nlichen_Lebensbereichs_durch_Bildaufnahmen

Der Wortlaut des § 201a StGB lautet:

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) **Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht** und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
redYuki 
Beitragsersteller
 16.09.2012, 22:33

ok danke, deine Antwort hilft mir schon ein bisschen weiter.

TETTET  17.09.2012, 09:53
@redYuki

Blöderweise hat der angeführte § mit deiner Situation nichts zu tun genauso wie der Link.

taigafee  17.09.2012, 14:23
@redYuki

ich bin mir sicher, dass du damit nichts anfangen können wirst.

er verletzt gar kein gesetz damit. wenn du seine nacktbilder auch hast, kannst du die zur strafe auch rumzeigen, mehr bleibt wohl nicht.

ich verstehe nicht, wie man so leichtgläubig sein kann. selbst einem partner würde ich keine nacktbilder überlassen. spätestens nach der trennung weiß man nicht, was damit passiert.

IRON67  17.09.2012, 12:04

er verletzt gar kein gesetz damit

Falsch.

wenn du seine nacktbilder auch hast, kannst du die zur strafe auch rumzeigen

Na klar. Gleiches Niveau und hübsch frei nach der Bibel, ja? Dümmer gehts ja wohl kaum.

taigafee  17.09.2012, 14:22
@IRON67

dümmer gehts kaum, stimmt. :-) passt doch.

Maro95  18.09.2012, 01:34
@taigafee

Jetzt würde mich ausnahmsweise aber echt mal interessieren, wie du darauf kommst, taiga...

taigafee  18.09.2012, 04:22
@Maro95

auf was?

Maro95  18.09.2012, 23:39
@taigafee

Dass §201a durch den geschilderten Sachverhalt nicht erfüllt ist.

taigafee  19.09.2012, 03:23
@Maro95

wenn ich meine nacktbilder an einen wildfremden schicke, dann hab ich doch wohl keinen anspruch darauf, dass die in dessen kämmerlein bleiben.

bin sehr gespannt, was eine anzeige bringt.

Maro95  19.09.2012, 15:24
@taigafee

Moralisch betrachtet mag das so sein, aber das kümmert das Gesetz ja nicht.

Wie weit die Polizei der Sache nach geht - das ist die andere Frage, da hast du Recht.

wird er nicht, mein freund hat seiner ex mal nacktfotos geschickt die 2 wochen später die ganze stadt hatte und er ist immer noch am leben ;)

  • vertragsbruch, wenn ihr einen wirjklichen vertrag unterschrieben habt :)
redYuki 
Beitragsersteller
 16.09.2012, 22:31

nein kein vertrag, aba er darf ohne mein einverständnis doch trotzdem niemand die Bilder weiterzeigen oder?

Aliciana22  16.09.2012, 22:42
@redYuki

Man das ist einfach deinen eigende Dummheit. Selber Schuld. die bilder bekommt man nie wieder gelöscht, vor allem nicht, wenn er sie iwo ins internet gestellt hat.

tsja. Pech gehabt..