ja oder nein: Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit? Praktikum 450€
Hallo Zusammen,
ich bin Student, fange aber ab 01.April ein 5-monatiges Praktikum an. Dieses ist mit 450€ im Monat vergütet. Jetzt stellt sich mir eine wichtige Frage. Soll ich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und von dem eh schon sehr geringen Lohn in die Rentenkasse einzahlen oder wird mir als Student (Masterstudiengang) sowieso diese Zeit an meine Rente angerechnet (da ich immatrikuliert bin) ? Natürlich stelle ich mir diese Frage, weil 5 Monate eine lange Zeit sind und ich das taktisch klügste machen möchte. Nichtsdestotrotz bin ich auf jeden Cent angewiesen und um überleben zu können muss ich sowieso noch einen Zweitjob (fürs Wochenende) annehmen. Was denkt ihr ist das klügste? Danke im Voraus für Eure Antworten. Gruß, Vanessa
2 Antworten
Seit 2013 ist es genau umgekehrt. Minijobs sind jetzt grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Rentenversicherungsabzug erfolgt automatisch. Wenn du das nicht willst musst du dies aktiv und schriftlich bei deinem Arbeitgeber erklären.
Immatrikuliert zu sein bringt dir keine Rentenpunkte also auch keinen Rentenanspruch es wird nur zur Erfüllung von Wartezeiten herangezogen.
Der RV-Abzug beträgt gerade mal 17,55 € (bei 450,- € Verdienst) und bringt einige Vorteile mit sich, ich würde mich also nicht befreien lassen.
auf der Seite: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_befreiung_rv/node.html
steht zu den Vorteilen der RV:
erhöht sich der Rentenanspruch, da das Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wird und
--> Das verstehe ich nicht. Also doch keine Rentenpunkte??
Zur Erfüllung von Wartezeit wird es angerechnet aber wer keine Beiträge zahlt und auch keine Kinder erzieht kriegt auch keine Rentenpunkte.
Heißt 5 Jahre Uni ohne Beitrag zur RV = 0 Entgeltpunkte = 0,- € Rentenanspruch.
Letztendlich erhöht das die Altersrente nur geringfügig aber es entstünde z.B. ein Anspruch auf berufliche Reha und Erwerbsminderungsrente. Wenn du z.B. nach der Uni ins Berufsleben einsteigst und nach z.B. 1 Jahr unerwartet erwerbsgemindert wärst hättest du keinen Anspruch gegenüber der DRV, wenn du nicht vorher mind. 5 Beitragsjahre und 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren aufweist. Dies wäre durch die Beitragspflicht des Minijobs aber gewährleistet.
Außerdem hättest du durch die Beiträge Anspruch auf unmiitelbare Förderfähigkeit zur Riester-Rente und du könntest eine Minijob-bAV in Anspruch nehmen. Du arbeitest ein paar Stunden mehr und der Verdienst über 450,- € landet in der betrieblichen Altersvorsorge.
Auch kannst du dadurch evtl. früher mit weniger oder gar keinen Abschlägen in Altersrente gehen (Rente für langjährig Versicherte, besonders Langjährig Versicherte).
Auf diese 17,55 € netto zu verzichten halte ich für durchweg sinnvoll.
Vielen, vielen Dank für die außführliche Antwort und die Entscheidungshilfe! Frohe Ostern :)
Hallo VanReb,
hier in dem Link findest du ein paar Entscheidungshilfen (es geht hier ja "nur" um die 3,9% vom Brutto, also max. 17,55 € mtl. welche dir durch die ab 1.1.2013 gültige Rentenversicherungspflicht einbehalten werden! Ansonsten stellst du halt den Befreiungsantrag von dieser Rentenversicherungspflicht!):
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_befreiung_rv/node.html
bzw. unter dem Punkt: -> Vorteile der Rentenversicherungspflicht
PS: mit einem Cent mehr Brutto fährst du evtl. besser, da bei Studenten in der Gleitzone (seit dem 1.1.2013 von Brutto 450,01 € bis 850 € mtl.) besondere Regelungen gelten wie keine Sozialabgaben, keine Arbeitslosenbeiträge usw. Krankenversichert bist du ja eh' als Student in Familienversicherung über die Eltern bzw. evtl. privat Krankenversichert! Hier findest du auch noch Tipps in de minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Besondere Personengruppen -> Studenten
Weitere Info hierzu im nächsten Link (Kommentar)!
Gruß siola
Hallo nochmal,
hier noch der Link für die Alternative mit dem Midijob bzw. in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € mtl. Brutto (falls der AG mitmacht!?):
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php
z.B.: Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg). Achtung: Gemeint ist nur die Versicherung in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Als Studierende müsst Ihr in aller Regel sehr wohl in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
Gruß siola
Hallo!
Also verstehe ich es richtig, dass mir die immatriukulierte Zeit (bis zu 5 Jahre) zur Wartezeit angerechnet wird?
Also wenn das der Fall ist, dann würde es explizit in meinem Fall relativ egal sein, ob ich nun diese 3,9% bezahle. Denn auch wenn ich sie nicht bezahle, bekomme ich diese Zeit zur Wartezeit angerechnet. Viele Rentenpunkte werde ich nicht bekommen, da i450€ einfach nicht viel sind. Stimmt das? Also wäre mir im Moment mehr geholen, wenn ich die 17,55 bar im Portemonnaie habe, als sie in die Rentenkasse einzuzahlen? Sehe ich das richtig? (Schließlich gehe ich stark davon aus, dass mein späteres "richtiges" Einkommen um einiges höher sein wird.
Oder gibt es weitere Vorteile in die RV-Kasse einzuzahlen? Was passiert, wenn ich einen zweiten Minijob annehme?
Vielen Dank nochmals für die informativen Antworten!