Ist wenn man kein erstehilfe macht ein kündigungsgrund?
Kündigungsgrund wenn man kein erste hilfe macht
9 Antworten
Es kommt darauf an, gesetzlich ist man zur Leistung der Ersten Hilfe verpflichtet, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt.
Wie diese Hilfe aussieht bleibt offen, es reicht eventuell schon nur den Notruf zu wählen.
Ja das ist klar
Ich denke es kommt auf den jeweiligen Beruf, Arbeitgeber und Arbeitsvertrag an. Da wo es vorgeschrieben wird ist es auch Pflicht teilzunehmen.
Im Rahmen der Arbeitsplatzsicherheit sind sie unter anderem durch § 23 Absatz 2 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) für die Aus- und Fortbildungbetrieblicher Ersthelfer zuständig. Ersthelfer im Betrieb sind Pflicht. Setzen sich die Unternehmen über das Gesetz zur Bestellung der Ersthelfer hinweg, müssen sie mit Sanktionen rechnen.
Was heißt keine Erste Hilfe "machen" ?
Keine Erste Hilfe leisten ist eine Straftat nach §323c StGB und führt zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Damit bist Du entweder vorbestraft oder eingesperrt - was natürlich auch einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Ein Arbeitgeber muss nach UVV eine gewisse Anzahl an betrieblichen Ersthelfern vorhalten. Verweigerst Du die Teilnahme an dieser angeordneten Fortbildung, bist Du möglicherweise nicht im vollen Umfang einsetzbar und somit nicht brauchbar.
Wenn der direkt oder indirekt Voraussetzung für die Tätigkeit ist: Ja. Beispiel: Du musst nen PKW-Führerschein haben, und für diesen ist der EH-Kurs nötig. Kein EH-Kurs, kein Führerschein, nicht diensttauglich aufgrund der Verweigerungshaltung. So jemanden kann niemand brauchen.
Wenns also nicht irgendwie vertraglich geregelt oder notwendig (z.B. geltende Unfallverhütungsvorschriften?) ist, ist eher die Frage: Findet der Kurs während der Arbeitszeit statt? Wenn ja, dann kannst du natürlich nicht eine Tätigkeit verweigern, die dir dein Arbeitgeber aufträgt. Während der Arbeitszeit "nein" zu sagen, ist dann einfach Arbeitsverweigerung.
Unabhängig davon, auch wenn man keinen Kurs gemacht hat, muss man im Notfall im Rahmen der individuellen Möglichkeiten Erste Hilfe leisten... Google mal nach §323 StGB. Das wird zwar wahrscheinlich nicht so oft vorkommen; aber ich garantiere dir, dass du dich dabei sehr viel weniger hilflos fühlst, wenn du dich noch an deinen letzten Erste-Hilfe-Kurs erinnerst.
Es geht darum 1 arbeiter bei uns will das wir ein 1 hilfe kurs machen,,nee brauch ich nicht,,ersthelfer sind da,da muss ik es nicht machen,,,
Nicht nur ein Kündigungsgrund, sondern auch ein Grund zum Anzeigen ;)
Außer du meinst den Erste Hilfe Lehrgang ;)
Trotzdem musst du Erste Hilfe leisten, ansonsten machst du dich Strafbar ;) (§ 323c StGB)
Aso und bis der Krankenwagen da ist, lässt du die Person verbluten oder wie?
Kann kein blut sehn u sind auch andere da,,,ich kipp um und soll fremde helfen wie geht das
Richtige Einstellung. Sich immer auf die Anderen Verpassen.
Gesunder Menschenverstand?
Mal ehrlich, wenn sich ein Mensch einfach an das erinnern würde, was er im Bio-Unterricht (oder im realen Leben) über den menschlichen Körper gelernt hat, dann bräuchte er für die Wundversorgung keinen Erste-Hilfe-Kurs.
Erste-Hilfe-Koffer sind in einem Restaurant IMMER vorhanden. Diesen muss man dann auch einsetzen ;)
Nein,,,ich kippe selber um weil kein blut sehn kann,lol
Erste Hilfe hat nicht zwingend mit Blut zu tun. Zb bei einem Herzstillstand könntest du problemlos helfen
Im erste Hilfe Kurs gibt's eh kein Blut
Letzten Endes ist es 8Std gegen Bezahlung rumsitzen 🤷🏻♀️
Rumsitzen nein danke will arbeiten
Genau,,,für gastronomie,,aber wenns arbeitsfall ist kommt eh ein krankenwagen