Schadenersatz bei Erste Hilfe Leistung

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Du hast selbstverständlich Anspruch auf Ersatz und das ist auch gut so!

Zuerst durch denjenigen, dem Du geholfen hast, auch wenn er das nicht explizit verlangt bzw. beauftragt hatte. Du warst trotzdem verpflichtet zu helfen (§323c StGB) und er ist nun verpflichtet, Dir den dabei entstandenen Schaden zu ersetzen (Folge der "Geschäftsführung ohne Aufrag"). Die Kosten übernimmt übrigens wiederum seine Haftpflichtversicherung. Die Adresse des Betroffenen bekommst Du notfalls problemlos (Du hast Anspruch darauf!) über die Polizei.

Falls aus irgendeinem Grund kein Ersatz durch den Patienten möglich ist oder dieser nicht mehr ermittelbar ist, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Geregelt ist das im "Sozialgesetzbuch (SGB) - Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung", hier im §13 "Sachschäden bei Hilfeleistungen": Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften.

Weitere bzw. ausführlichere Infos und Verweise auf die entsprechenden Gesetzestexte hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_bei_Hilfeleistung#Anspr.C3.BCchedesHelfers

baertl  12.11.2011, 11:11

Zusatztip: im Zweifelsfall gleich bei der gesetzlichen Unfallversicherung Deines Bundeslandes anklopfen (Adresse im Internet), die holen sich das ihrerseits notfalls wieder von der Haftpflichtversicherung des Betreffenden. Das ist der einfachere Weg, wenn es Dir z.B. unangenehm ist, den Betreffenden direkt anzusprechen.

Also das finde ich schon sehr dreist. Du bist verpflichtet, Hilfe zu leisten und hast daher keinen Rechtsanspruch auf die Reinigung oder eine neue Jeans. Zudem kommt der Steuerzahler schon für dich auf, in dem du Grundsicherung bekommst.

baertl  11.11.2011, 21:40

Gerade deshalb, weil die Verpflichtung zur Hilfe besteht, hat der Hilfeleistende auch Anspruch auf Ersatz von in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen/Schäden.

Reiswaffel87  11.11.2011, 19:19

Völlig falsch, clown. Der Helfende hat gegen den Patienten Anspruch auf Schadensersatz. Ich kann da nichts dreistes erkennen.

Schön, daß du Erste Hilfe geleistest hast. Dies ist heutzutage leider nicht immer der Fall..

Entgegen der anderen Meinungen hier, steht dir durchaus Ersatz für deine Hose (insofern das Blut wirklich nicht rausgeht) zu. Allerdings befürchte ich, daß es dafür jetzt zu spät ist. Prinzipiell ist die Versicherung des Verunglückten dazu zuständig, dir deine Hose zu ersetzen. Dazu brauchst du aber natürlich einen Beweis, daß die Hose wirklich bei der Ersten Hilfe beschädigt wurde, was im nachhinhein wohl kaum funktionieren wird.

Übrigens geht es auch, wenn der Verunfallte keine Versicherung hat, dann springt der Bund ein... aber auch der will einen stichhaltigen Beweis.

baertl  11.11.2011, 21:38

Es ist nicht zu spät, der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren. Die Beweislage ist nicht allzu komplex, in der Regel muss nur Plausibilität bestehen - also, dass es einen Unfall zum angegebenen Zeitpunkt gab und der Geschädigte anwesend sein konnte. Weitere Zeugen/Beweise helfen natürlich.

Fresenheimer  22.11.2017, 18:49
@baertl

Ich habe mir in einem ähnlichen Fall von der Polizei (in Hamburg) das Aktenzeichen des Unglücksfalles geben lassen. In diesem Fall (Bergung und erste Versorgung eines schwerverletzten U Bahn Surfers vom Dach der U Bahn) ist wegen der strafrechtlichen Relevanz das LKA (Landeskriminalamt) zuständig und man gab mir auch die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Hilfreich scheint auch ein Merkblatt der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu sein, dass man im Internet mit den Schlagworten leicht findet. Das behandelt sowohl Arbeitsunfälle, also betriebliche Notfalleinsätze, als auch Freizeitunfälle oder Verkehrsunfälle allgemein (das können ja auch als Wegeunfall Arbeitsunfälle zugleich sein). Ersthelfer sind generell (auch in der Freizeit) über die gemeindlichen Unfallversicherungen versichert. Das wusste ich zwar schon, aber nicht, dass auch Sachschäden dazu gehören. Eigentlich dachte ich dabei erstmal nur an Gesundheitsschäden bis hin zu dauerhaften Schäden und Versterben des Ersthelfers, denn das ist auf jeden Fall über die gemeindlichen Unfallversicherungsträger abgesichert so wie auch einige andere Personengruppen (ich glaube Blutspender, Schüler usw.).

Sachschäden sollen aber auch dazu gehören, wie ich jetzt verschiedentlich gelesen habe. Bei mir ist die Jacke rundum total großflächig blutverschmiert und blutbefleckt und sogar ein hochwertiger Pullover darunter in rot hat noch unterm (vielleicht teilweise offen gewesenen) Reißverschluss größere dunkle Blutflecken abbekommen.