Ist was in Führungszeugnis wenn man minderjährig ist?
Hallo ich bekomm wahrscheinlich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bin aber erst 17 also minderjährig steht das trdm im Führungszeugnis ? Wenn ich nich später bewerben muss
5 Antworten
Hallo,
ins Führungszeugnis werden lediglich Urteile, mit mehr als 90 Tagessätzen oder 3 Monate Freiheitsstrafe eingetragen, bzw. weitere Verurteilungen (also ab der 2. stehts drin).
Jugendstrafen von unter zwei Jahren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt waren... Hier die ganze Liste:
So wird in das Führungszeugnis nicht aufgenommen
der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,
Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe vonnicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
Verurteilungen, durch die neben Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe, des Strafrestes oder der Maßregel nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt worden ist und im übrigen die Voraussetzungen der Nummer 3 oder 6 des § 32 Bundeszentralregistergesetz erfüllt sind,
Verurteilungen, durch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen oder Nebenfolgen allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden sind.
Quelle: http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html
Du mußt zwischen Führungszeugnis und Bundeszentralregister unterscheiden.
Bei Jugendlichen ist das Führungszeugnis immer sauber, da der Gesetzgeber denen nicht die berufliche Zukunft vergeigen will.
Im BZR sind aber alle Strafen gelistet und dem Gericht und der Polizei zugänglich.
Wenn du zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Haftstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wirst, wird das ins Führungszeugnis eingetragen. Das ist unabhängig vom Alter.
Tatsächlich spielt es schon eine Rolle, ob nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird. Im Jugendstrafrecht kommen noch weniger Urteile in das Führungszeugnis als im Erwachsenenstrafrecht...
Ich glaube, bei minderjährigen bleibt das 2 Jahre lang im Führungszeugnis, bei Erwachsenen 5 jahre.Aber sicher bin ich mir nicht.
"Dein Glaube hat dir geholfen" steht in derBibel; gilt aber nicht für deine Antwort ; - )
Warum sollte es nicht drinnen stehen?
Selbst wenn du einen Schokoriegel bei Rewe klaust und das zur Anzeige kommt wird es drin stehen.
Blödsinn..
Sorry aber Ich rede nur aus meinen eigenen Erfahrungen.
Wenn du das anders siehst dann ist das nicht meine Schuld.
P.S. Ich weiß genau wovon Ich rede..
P.S: Ich arbeite seit mittlerweile über 10 Jahren in dem Gewerbe, ich weiß also auch, wovon ich rede.
Aber von mir aus, ich lass mich drauf ein:
Einfaches Führungszeugnis: nur Strafen ab einer gewissen SchwereIn einem einfachen Führungszeugnis sind keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. „Ist eine Person nicht vorbestraft, erscheint eine Verurteilung erst in ihrem Führungszeugnis, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird“, informiert Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Anwalt für Strafrecht und Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins.
Selbst wenn du einen Schokoriegel bei Rewe klaust und das zur Anzeige kommt wird es drin stehen.
Das ist daher komplett falsch.
- Steht von der Anzeige ÜBERHAUPT nichts im Führungszeugnis, dort werden lediglich VERURTEILUNGEN abgelegt.
- Bei einem Diebstahl eines Schokoriegels müssen davor schon WIRKLICH, WIRKLICH viel andere Anzeigen eingegangen sein, damit es zu einer Anklage kommt.
Habe mir das alles jetzt nicht durchgelesen.
Wie bereits gesagt rede Ich nur aus meinen eigenen Erfahrungen wenn es deiner Meinung nach falsch ist, ist das wohl nicht mein Problem da Ich damit gar nichts zutun habe, sondern die örtliche Polizei.
Nochmal, ich hab dir die Links geschickt: Das was du sagst KANN nicht sein!
Anzeigen kommen nicht ins Führungszeugnis! Nur Urteile! Und auch hier nicht alle. Du schreibst aber, dass eine Anzeige ins Führungszeugnis kommt, DAS IST FALSCH! Und das kann auch nicht deine Erfahrung sein, weil es schlicht und ergreift nicht so ist.
Du meinst entweder Bundeszentralregister (auch hier werden keine Anzeigen vermerkt!) oder das Polizeisystem. Aber nochmal ganz deutlich: In einem Führungszeugnis werden keine Anzeigen eingetragen. Das K A N N nicht deine Erfahrung sein.
Ende.
Du kannst nicht von eigenen Erfahrungen sprechen, wo die Gesetzgebung keine Erfahrungen berücksichtigt.
Dommue ja schon recht .... Und das gilt für JEDEN!
Ein Freund meinte bei dem war auch nichts
Blödsinn... das steht nicht mal im Erwachsenenstrafrecht drin.
Ins Führungszeugnis werden nur Erst-Urteile aufgenommen bei 90 Tagen Freiheitsstrafe / Tagessätzen oder mehr und anschließend alles ab dem 2. Urteil.
Ein einfacher Diebstahl, der entweder gegen einen Strafbefehl oder sogar ohne Strafbefehl eingestellt wird, erscheint nie im Führungszeugnis.
Was du meinst, ist das Bundeszentralregister, ist aber eine GANZ andere Baustelle.