Verspiegeltes Visier im Straßenverkehr?
Sind verspiegelte / getönte Visiere im Straßenverkehr erlaubt?
5 Antworten
Ja, aber: Die Sicht muss gewährleistet sein. Ob du dann z.B. in der Dämmerung mit offenem Visier fährst oder auf ein mitgeführtes klares Visier wechselst -> dir überlassen.
Gleiches gilt für Waldpassagen und Tunnel.
Gesetzliche Grundlage: https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Daher ist auf diversen getönten und verspiegelten Brillen und Visieren der Zusatz zu finden »nur bei Tageslicht verwenden« (»daytime use only«) oder ähnliche Formulierungen).
Hallo,
grundsätzlich sind sie erlaubt, aber nicht bei
- Dunkelheit,
- Dämmerung
- und auch nicht bei schlechten Sichtverhältnissen am Tag.
Dann muss man mit offenem Visier fahren und im Ernstfall wird einem eventuell noch vorgeworfen, das Visier unten gehabt zu haben.
Es gibt selbst am Tag genügend Situationen, bei denen ein solches Visier nachteilig oder hinderlich ist.
Man fährt im Auto ja auch nicht ständig mit der Sonnenbrille.
Besser ist ein Helm mit integrierter Sonnenblende !!!
Spätestens seit es diese gibt bzw. mit einem solchen, sind getönte oder verspiegelte Visiere überflüssig und dienen nur noch der sehr fragwürdigen Optik.
Viele Grüße
Michael
Muss ja erlaubt sein, sonst würde es in keinem einzigen Fachhandel Helme mit verspiegelten Visieren geben. In dem Fachhandel wo ich mal war, war jeder zweite Helm verspiegelt und viele davon waren dazu auch noch getönt.
.... und aus dem selben Grund sind ja auch alle Auspuffanlagen aus dem Fachhandel zulässig??????
verspiegelt und abgedunkelt geht alles klar. nur bei nacht muss gute sicht gewährleistet sein
... die kleine Genehmigungsnummer auf dem Visier sagt dir das durch ihre An- oder Abwesenheit...
Zugelassene Helme haben eine E-Nummer, das entsprechende Visier auch (sofern zulässig)