Ist Siegelbruch nur dann strafbar, wenn es sich um behördliche Siegel handelt?

4 Antworten

Bei einem Brief gilt alleine schon das Briefgeheimnis. Ob mit oder ohne Siegel, ist es strafbar.

Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung

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Beitragsersteller
 05.01.2021, 20:57

Das heißt: Zumindest auf das private Siegel auf einem Briefumschlag wäre ohnehin dadurch geschützt, könnte also somit auch durch die Bemerkung "Siegelbruch strafbar" zusätzlich angezeigt werden, weil man im Falle des Falles sowieso auf diesen Paragraphen zurückgreift, zwar wäre nicht der Siegelbruch selbst strafbar, jedoch das Öffnen des Briefes selbst strafbar. Das ist ja dann in dem Moment fast das Selbe, weil man, um den Brief zu öffnen ja das Siegel ebenso zerstören muss.

Du kannst viel drauf schreiben. Es geht hier natürlich nur um amtliche Siegel. Deinen Computer darf ohne deine Zusage keiner verwenden oder berühren, sonst stellt das eine Sachbeschädigung dar! Da brauch es keinen Siegel.

Nein, das wären dann zivilrechtliche Ansprüche, die du dann im Mietvertrag hinterlegen müsstest.

Es sind damit öffentliche Siegel gemeint.

Woher ich das weiß:Hobby