Ist Sexentzug von mehr als vier Jahren in der Ehe eigentlich Strafbar?
Bin seit 13Jahren Verheiratet und seit 4Jahren hat sie sich dem sex mit mir entzogen und erzählt überall herrum ich hätte versucht vier mal über sie herzufallen was ich jetzt vor einem Monat mitbekommen habe.Ich habe jetzt auch die Scheidung eingereicht ,was ich weg unser zwei Kinder vermeiden wolte.Nun wollte ich gerne wissen ob 4 Jahre Sexentzug eigentlich Strafbar sind ,in meinen Augen ist das Körperverletzung. M.f.G Micha2512
40 Antworten
Nein, im Strafgesetzbuch kommt Sexentzug nicht als Tatbestand vor, und auch in keinem anderen Gesetz. Es ist ja auch keine Handlung, sondern eine Unterlassung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft. Der Wortlaut ist:
"§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist."
Bei Pflichtverletzungen gegen die eheliche Lebensgemeinschaft sind auch keine Sanktionen vorgesehen. Außerdem kann sich der unwillige Ehepartner immer auf Absatz 2 zurückziehen und in jedem Einzelfall angeben, dass er in einem gegebenen Moment keinen Geschlechtsverkehr haben will und die Herbeiführung desselben deswegen eine Vergewaltigung wäre.
Als Körperverletzung sehe ich einen Sexentzug auch nicht an. Es findet keine aktive Einwirkung auf den Körper des "Opfers" statt. Der Körper bekommt keine Wunde oder Quetschung oder von außen zugefügten Schmerzimpuls. Höchstens könnte man es so interpretieren, dass eine seelische Verletzung des zurückgewiesenen Ehemannes stattfindet. Aber solche Unstimmigkeiten zwischen erwachsenen Menschen werden eben nicht im Strafgesetzbuch widergespiegelt.
Die (grundlose) Verweigerung des ehelichen Verkehrs stellt eine schwere Eheverfehlung dar. Strafbar ist dies nicht!
Wenn die Frau nach unliebsamen Szenen den ehelichen Verkehr ablehnte, so kann in diesen Einzelfällen ebenfalls keine Eheverfehlung erblickt werden.
Verweigerung des ehelichen Verkehrs bildet eine schwere Eheverfehlung nur dann, wenn sie beharrlich, also trotz Aufforderung und grundlos, erfolgt.
Die einzige Voraussetzung für eine Ehescheidung ist allein das Scheitern der Ehe, d.h. wenn die Ehepartner jede innere Bindung verloren haben. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (Trennung von Tisch und Bett) und außerdem nicht zu erwarten ist, dass die Eheleute ihre eheliche Beziehung zueinander wieder herstellen. Auf ein Verschulden der Zerrüttung durch einen Ehegatten kommt es nicht an. Der Antrag auf Ehescheidung muss von einem Ehegatten beim Familiengericht, das in Ehesachen ausschließlich zuständig ist, gestellt werden. In Ehesachen gilt Anwaltszwang, so dass in jedem Fall der Antragsteller einen Rechtsanwalt zur Durchführung der Scheidungssache beauftragen muss.
Sexentzug strafbar? Was für eine Idee. Das würde ja umgekehrt bedeuten, dass ein Partner zum Sex bereit sein muss, ohne den Sex zu wollen - gegen seinen Willen unter Androhung von Anzeige unter Druck gesetzt werden könnte - schon klar, in welche Richtung das geht, oder?
Was anderes ist dieser Punkt, wenn es um Scheidungsverfahren geht. Und strafrechtlich ist nur diese andere Geschichte von Belang: falls sie die Unwahrheit erzählt, was deine Gewaltversuche betrifft.
schon klar, in welche Richtung das geht, oder?
Es ist übrigens erst 15 Jahre her, dass Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar ist. Vorher durfte ein Ehemann seine Ehefrau folgenlos vergewaltigen.
Und es gab nicht wenige MdB der CDU/CSU-Fraktion, die vehement dagegen waren. Männliche MdB natürlich.
Schon klar, du meinst den Begriff "eheliche Pflichten". Den gibt es, im BGB heißt das z.B. "zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet". Aber den Begriff der ehelichen Pflichten gibt es nicht im Strafrecht, und darum ging es hier.
Wie gesagt: der Punkt kann eine Rolle spielen, wenn es um Ehescheidung geht und wenn es um Unterhaltsforderungen geht.
@TheRammbock Ja, genau. Das hat mein Prof auch gesagt.
@Schneekugel: das kann gut sein, aber es war sicherlich nicht zum Thema Strafrecht.
nein, BGB ;)
hat nichts mit Strafrecht zu tun. Sry, hatte deinen Kommi i.wie überlesen ;)
sehr guter Beitrag, trifft den Kern der Sache.
Auch wenn der Hintergrund durchaus ernst zu nehmen ist, kann die Frage - Körperverletzung? - nicht wirklich ernst gemeint sein - oder ?
Auch zu einer Sexverweigerung gehören immer zwei dazu. Es dürfte sicher Ursachen geben, die dazu führen, dass deine Frau nicht will- eine mögliche Ursache könnte durchaus auch in deiner Person liegen. Wenn letztlich Gespräche nicht stattfinden oder aber keine Klarheit in die Sache bringen, dann muss man entweder damit leben oder entsprechende Konsequenzen ziehen.
Abgesehen davon, dass es nicht strafbar ist, müsste dann nicht auch die Frage des Verursachers geklärt werden? Wenn die Frau nicht will, muss das nicht unbedingt an ihr liegen, es kann durchaus auch im Verhalten des Mannes liegen. Alleine daran würde ein Strafverfahren scheitern; wer würde die Beweise führen und wie würden sie aussehen?
Es gibt für solcherart "Notstand" eine einfache Methode: Frau wechseln.
Ymmd
Ist ja nicht so, dass man eine Frau heiratet um ein Sexobjekt zu haben ;) Da bis bist Du wohl 150 Jahre zu spät dran
Es gibt für solcherart "Notstand" eine einfache Methode: Frau wechseln
was für ne einstellung....
sorry, aber was willst du einem Mann raten, der überlegt, ob er strafrechtlich gegen seine Frau vorgehen soll? Wenn es schon soweit ist, hilft nur ein Wechsel in der Hoffnung, dass nicht das eigene Verhalten die Frau aus dem Bett vertrieben hat oder zukünftig abstinent zu leben
Irubis hat absolut recht. Sry, ich musste wirklich grinsen als ich das gelesen habe... Zum Sex gehören mindestens 2 und wenn dieser legal sein soll müssen beide damit einverstanden sein...
Das stimmt nicht – es gibt durchaus eine "Sexpflicht" in der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft.
Das bedeutet, Verweigerung von Sex verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstituts Ehe. Nach verbreiteter juristischer Auffassung kann die „Sexpflicht“ nicht einmal per Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Jedoch ist diese Sexpflicht nicht rechtlich durchsetzbar.