Ist meine Vermieterin dazu verpflichtet mir die Heizung einzuschalten?
Hallo,
in unserer schlecht isolierten Wohnung ist es tatsächlich schon sooo kalt, dass ich die unter uns wohnende Vermieterin fragen wollte ob sie bei uns oben die Heizung einschalten kann. Sie meinte es wäre noch viel zu früh und ich solle noch warten bis Ende Oktober/ Anfang November!
Es ist aber wirklich richtig KALT! Das Wohnzimmer in dem wir uns meiste Zeit aufhalten liegt direkt über der Garage, von unten kommt keine Wärme und die Fließen sind einfach KALT. Und von der wirklich schlechten Isolierung will ich gar nicht sprechen.
Da ich von ihrer Antwort so perplex war hab ich sie einfach stehen lassen. Sie kann mir doch nicht das Heizen verbieten??? Hallo?? Ich meine selbst wenn ich im Juli frösteln würde kann ich doch verlangen dass sie die Heizung anmacht.
ODER? Dann werde ich nämlich direkt runtergehen und meine Rechte verlangen. :-)
6 Antworten
Viele Vermieter sind der Meinung, sie müssten nur innerhalb der Heizperiode die Heizungsanlage anschalten. Die Heizperiode geht vom 1. Oktober bis 30. April, es sei denn dass im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Fakt ist jedoch, das der Vermieter immer heizen muss, wenn die Außentemperaturen so abfallen, dass der Mieter zu frieren beginnt. Dabei kommt es natürlich nicht darauf an, ob der einzelne Mieter friert oder nicht - zu unterschiedlich ist das Wärmeempfinden des einzelnen Menschen.
Jedoch muss die Temperatur in der Wohnung gewisse Werte erreichen. Gemessen wird die Temperatur in ca. 1 Meter Höhe über dem Boden. Dort muss die Temperatur mindestens 20-22 Grad Celsius betragen. In der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr darf die Temperatur auch auf 18 Grad Celsius abfallen. Fällt die Temperatur unter diese Werte, muss der Vermieter aktiv werden und die Heizung anschalten - auch wenn die Kernheizperiode noch nicht begonnen hat. Die Heizperiode hat insofern nur empfehlenden Charakter.
Der Vermieter muss auch außerhalb der Heizperiode heizen, und zwar wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die Kälteperiode länger als einen Tag anhält.
Quelle und mehr zum Thema
Sollte es zb schon so kalt sein das du nachts unter 18/17 Grad raumtemperatur hast kanst du sogar mit absprache des mietervereins bzw deines anwalt sogar die miete kürzen und ab spätesten ab 16 grad nacht sogar eine anzeige wegen körperverletzung gegen deine vermieterin einreichen.
Hi,
guck mal was ich dazu gefunden habe:
http://www.derwesten.de/wirtschaft/in-diesem-kalten-august-muss-kein-mieter-frieren-id9747764.html
Das bedeutet, wenn es bei dir in der Wohnung unter 20Grad kalt ist, darfst du verlangen, dass die Heizanlage angeschaltet wird. Hast du die Temperatur schon gemessen?
Das klingt jedenfalls alles so, als seiest du im Recht! Es kommt aber letzten Endes auf die Temperatur an.
Liebe Grüße
Sobald es in der Wohnung 18 Grad oder weniger hat, muss der Vermieter die Heizung einschalten, auch im Sommer: