Ist man bei der Bundesagentur für Arbeit während eines Dualen Studiums Beamter auf Widerruf?
Hallo, ich bin in diesem Jahr für ein Duales Studium bei der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen. Mich würde nun interessieren, ob man dort während des Studiums (Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement) den Status eines Beamten auf Widerruf hat, da dies nicht aus den Broschüren zu dem Studium hervorgeht.
Verglichen mit anderen Dualen Studiengängen im Öffentlichen Dienst erscheint der Verdienst von 1520€ recht hoch und scheint nicht Teil einer Besoldungstabelle zu sein.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine Antwort zu dieser Problematik geben könnte.
Danke im Voraus!
5 Antworten
Auf deren Seite wird von einem Tarifvertrag gesprochen. Das spricht für ein Angestelltenverhältnis. Zumal normale Bezüge eines Anwärtes des gehobenen Dienstes bei etwa 1050 Euro netto liegen.
Da dort von Vergütung und Tarifvertrag die Rede ist, kann es kein Beamtenverhältnis sein.
Die Agentur für Arbeit verbeamtet ihre neuen dualen Studenten & neuen Mitarbeiter im gehobenen Dienst schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr.
Du bist also kein Beamter auf Widerruf, sondern in einem Angestelltenverhältnis. Auch nach dem dualen Studium.
Auch der Betrag von 1520 € erscheint mir ungewöhnlich hoch, die genannten 1050 € halte ich für realistischer.
Was ich mir aber noch vorstellen könnte (ohne Gewähr): als dualer Student musst Du ja am Studienort ggf. eine Wohnung anmieten & hast eine doppelte Haushaltsführung. Gibt es da im öffentlichen Dienst vielleicht Zuschüsse & Trennungsgeld, so dass man über diesen Weg auf 1520 € im Monat kommt?
1500 Euro erscheint mir ziemlich hoch, das bekommen nicht mal Lehramtsanwärter, die Anwärterbezüge für eine deutlich höhere Eingruppierung bekommen.
Habe in die Broschüre geguckt. Ist keine Anwärterausbildung, dh weder währenddessen noch danach Beamter.