Ist man auch getrennt Lebend wenn man nachwievor Sex mit seiner Frau hat.
18 Monate getrennt und trotzdem Sex und gewisse Hilfeleistungen bei den Kindern und Haushalt.
Die letzten 6 Monate sehen wir immer am Wochenenden und landen dann auch im Bett.
Ich soll aber Alimente Zahlen da ich getrennt Lebe. Meine Frau und ich wollen es aber noch einmal miteinander versuchen.
Meine Frau fordert von mir trotzdem eine Scheidung,Unterhaltszahlung und das ich noch einige Zeit in meiner Wohnung bleibe.
6 Antworten
Meine Frau fordert von mir trotzdem eine Scheidung,Unterhaltszahlung und das ich noch einige Zeit in meiner Wohnung bleibe.>
Das verstehe ich nicht.Wenn du schon 18 Monate woanders wohnst,habt ihr das Trennungsjahr schon durch.Ihr müsst ja nicht vor Gericht erzählen,dass ihr immer noch in der Kiste landet.
Natürlich ist man für seine Kinder auch unterhaltspflichtig.Wie hoch der Unterhalt ausfällt,kannst du aus der "Düsseldorfer Tabelle" ersehen.
Wenn ihr euch scheiden lassen wollt braucht ihr mindestens einen Rechtsanwalt.Der wird euch auch in allen rechtlichen Fragen aufklären.
und landen dann auch im Bett.
Es heißt: "Getrennt von Tisch und Bett" - in Eurem Fall ist das also nicht gegeben.
"Gewisse Hilfeleistungen im Haushalt", regelmäßiger Sex - möglicherweise handelt es sich überhaupt nicht um eine zerrüttete Ehe.
Meine Frau fordert von mir trotzdem eine Scheidung ... und das ich noch einige Zeit in meiner Wohnung bleibe.
Aha, sie will sich also scheiden lassen, aber anschließend über den Aufenthaltsort des Ex bestimmen? Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht.
Das muss man doch niemanden erzählen, dass man immer noch Sex mit der zukünftigen Ex hat.. Unterhaltspflichtig für die Kinder ist er allemal.
Interessant ist es schon. Frau will die Scheidung, möchte aber nach wie vor Sex mit ihm.
Wenn das irgendwie herauskommt, dass es immer bei Treffen zum Sex kommt, wird es mit einer Scheidung schwierig. Deshalb wäre absolutes Schweigen über diesen Punkt anzuraten, weil sich das Trennungsjahr dann immer wieder verlängern würde, solange es zum Sex kommt.
Das ist zwar getrennt lebend aber für ein gültiges Trennungsjahr für die Scheidung dürft ihr KEINEN Sex haben! Es heisst ja schließlich für eine Scheidung EIN JAHR GETRENNT VON TISCH UND BETT!
Ist aber nicht wichtig für Jugendamt in Österreich muss trotzdem Unterhalt für die Kinder zahlen!
Du solltest schon in deiner Frage angeben,dass es sich um Österreich handelt,da dort die Gesetze von den deutschen Gesetzen abweichen.-Und nun bringst du auch noch das Jugendamt mit ein.Wer soll hier die Zusammenhänge verstehen???
Getrennt von tisch und bett und es heisst ja nicht getrennt nur vom tisch !
Wenn ihr getrennte Haushalte habt, kann man zumindest offiziell nichts anderes als "Getrennt leben" nachweisen. Allerdings ist jeder Sex eine Versöhnung und verlängert das Trennungsjahr bzw. hebt es auf.!
Er hat doch ein eigenes Bett in einer eigenen Wohnung...offiziell...