Ist im Flugzeug "BOMBE" rufen, ist das strafbar?
Hallo,
was denkt ihr ist im Flugzeug Bombe rufen strafbar? Und würde es gleich zu einer Panik kommen? Bitte nehmt's die Frage nicht zu ernst, habe nicht vor das zu machen!
Mfg
31 Stimmen
17 Antworten
Das ist ein Bombenalarm. Egal, ob aus Spaß gesagt oder ernst gemeint. So eine Ansage wird ernst genommen.
Auf dem Boden werden dann die Häuser evakuiert und Bombenspürhunde eingesetzt. Und es ist ein komisches Gefühl für diejenigen, die evakuiert werden. Das kann ich bestätigen aus eigener Erfahrung.
In einem Flugzeug ist die Situation noch schwieriger. Der Pilot muss notlanden, dann folgt auch da das Prozedere mit Bombenspürhunden etc. Und das bedeutet außerdem, dass man ja den Schuldigen für diese Aktion greifen kann und er dann anschließend die Rechnung bekommt.
moosmutzeichen, wenn Du anderer Meinung bist, dann versuche es doch mal, mach den Praxistest, bevorzugt in einer amerikanischen Maschine. Dann sehen wir Dich die nächsten Jahre nicht mehr und müssen auch nicht mehr Deinen Quatsch lesen. ;-)
Nein, bei einer solchen Aktion in einer amerikanischen Maschine, wirst Du länger eingesperrt und kannst hier keinen weiteren Blödsinn verzapfen. - breit grins - :-))))))))))))
Du solltest mal alles lesen, was ich im Beitrag schreibe! ;-) Dann mußt Du auch nicht noch nachfragen. :-)
JA macht man sich , weil man schock auslöst, ohne das etwas passiert ist!
die menschen geraten in panik und der pilot kann sich nicht mehr auf den flug konzentrieren etc.
also lass es lieber
Lies mal: http://winfuture.de/news,53620.html
Ist aber eine Amerikanische Maschine gewesen... kein Deutsches Recht
und: http://www.google.de/search?hl=de&rls=com.microsoft:de:IE-SearchBox&rlz=1I7ADSAde&ei=137oS8SdOZChAbUr-zaBA&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=result&cd=1&ved=0CB8QBSgA&q=bombenwitz&spell=1
Dies gehört zur Gefährdung des Flugverkehrs und wird schwer bestraft.
Das Flugzeug wird den nächsten Flugplatz ansteuern und landen.
Danach wird durchsucht.
Die Kosten trägt der, der den Luftverkehr durch seinen Scherz gefährdet hat.
Knast ist hier sicher.
Dieser Paragraf bezieht sich ausschließlich auf den Piloten.
Wenn dann wären es "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr", aber die Tatbestände sind nicht erfüllt.
Der entsprechende Paragraf sagt eindeutig aus, dass der Täter nicht der Luftfahrzeugführer sein muss.
Der Täter, der "Bombe" ruft, gibt ein falsches Signal (strafbar), das auch einem "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr" gleichkommt.
Der Versuch ist bereits strafbar.
Eine Gefährdung und auch Störung des Luftverkehrs entsteht alleine schon dadurch, dass durch diese "Bombendrohung" ein Flugzeug außerplanmäßig zur Landung gezwungen wird und somit der restliche Flugverkehr durch diesen Eingriff gestört wird und eine Gefährdung durch plötzliche Umleitungen nicht auszuschließen sind. Es muss hierbei nicht zur direkten Gefährdung kommen.
Alleine schon, dass eine Gefährdung möglich ist, macht auch im Gesetz den Versuch schon strafbar.
wunhtx, das ist eine sehr gute Erklärung. 2xDH
§ 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er [...] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Ja nee, is nicht der Pilot mit gemeint, natürlich nicht...
Und das Wort "Bombe" zu rufen kommt keiner Bombendrohung gleich - nicht im Ansatz.
Ebenso gut kann man auf dem Schoß des Platznachbarn ein Gerät fälschlicherweise als Bombe identifizieren und dies als Information kund tun.
Aus dem geschilderten Sachverhalt mal eben eine Straftat zu zaubern grenzt schon fast an Hokuspokus.
Aber macht ja nichts.
Es ist wenig nützlich, sich den § zu suchen, der passt. Hier ist § 315 StGB anzuwenden.
Der 315a hat einen völlig anderen Sinn.
Na sag ich doch.
Ich denke es ist strafbar denn das personal müsste alles machen dass es nicht in wirklichkeit eine Bombe ist und der Dedektiv (wenn einer auf dem Flug ist) auch
lol
is doch so :DD
Bombenalarm und Bombendrohung sind zwei verschiedene Dinge.
Letzeres ist strafbar, trifft hier aber nicht zu.
Ersteres trifft zu, ist aber nicht strafbar.
Die Airline kann höchstens auf Schadenersatz klagen - keine Strafsache.
Und weswegen nochmal soll ich den Praxistest in einer amerikanischen Maschine machen - um das deutsche Rechtssystem zu prüfen?
Merkst selbst, dass dir die Logik fehlt, oder?!