Kinder mit Böllern

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Fangen wir mal von vorne an: Wenn es sich um Silvesterfeuerwerk handelt (also um Feuerwerkskörper der Klasse 2), dann dürfen diese an Minderjährige nicht einmal abgegeben, geschweige denn von ihnen abgebrannt werden.

Hiier hätten wir schon einmal einen Verstoß gegen §20 SprengV. Folge: Einzug und kostenpflichtige Vernichtung der Feurwerkskörper, dem Überlasser (also Laden oder Eltern) droht hier ein hohes Bußgeld, bei den Eltern tritt zusätzlich noch das Jugendamt wegen Vernachlässigung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht auf den Plan.

Werden Gegenstände (also z.B. Mülltonnen oder Briefkästen) durch Feuerwerkskörper beschädigt, greift §303 StGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Bei Jugendlichen endet das Verfahren meist mit Sozialstunden.

PhilippeTrack 
Beitragsersteller
 28.12.2012, 18:28

Danke :D Stern

kommt drauf an, wenn da ein Erwachsener dabei ist der volljährig ist. der übernimmt die verantwortung. 

wenn die Kids ob mit oder ohne betreung verdächtig verhalten dann kannst du zu deiner eigenen Sicherheit und die menschen in deiner nachbarschaft die Polizei an rufen. 

am besten mit Smarthphone Video machen. bis die Polizei kommt. wenn die Kinder mit den Knallern unsinn vorhaben oft hören die auf. wenn die sehen dass da jemand eine ist. 

das ist Brandstiftung. Brandanschlag. Nötigung, Sachbeschädigung. Lärmbelästigung. versuchte Körperverletzung und Mord. 

ist kein witz, wenn die Knaller in Flaschen rein tun kann ein splitter schon ins Auge gehen. Trommelfell kann platzen. viele werfen es in Fenster spalten. Wohnung kann brennen. 

in einem Käller mit kohle, Zeitung. im Briefkasten. Kinderwagen. jede Wohnung ist anders. man kann auch Epeleptischen Schock kriegen und an einem anfall sterben. 

Knaller gehören nur in Hände von 18 Jährige die verantwortungsbewust damit umgehen ob Sylvester oder nicht. 

es explodiert. erzeugt sehr starke schallwellen. und kann starke Brende verursachen. 

das ist kein Fußball oder Barbiepuppe womit zum spielen. Feuer und Schwarzpulver damit kann man sogar töten. 

Das ist ganz klar Sachbeschädigung. Sind die jugendlichen sogar zu Jung und Nutzen Böller mit einer höheren Alterskennzeichnung, kommt das nächste Problem gleich dazu.

Zur Sachbeschädigung kommt dann neben dem strafrechtlichen Aspekt auch noch der zivilrechtliche dazu, nämlich Schadenersatz.

Ebenso könnte noch mehr passieren. z.B. ein Böller geht verspätet los und jemand verletzt sich. -> min. fahrlässige Körperverletzung und auch hier wieder straf- und zivilrechtlich (Strafe + Schmerzensgeld, etc.)

Wer erwischt wird... naja je nachdem in welcher Stadt, verbringt Sylvester auf dem Polizeirevier (und das gilt für alle ab 14!).

Die Jugendlichen haben zwei Straftaten begangen:

  1. Verstoß gegen Sprengmittelgesetz (Benutzung von Feuerwerk ist nur am 31.12. und 1.1. erlaubt)

  2. Sachbeschädigung (auch wenn nichts kaputt geht, der Versuch ist strafbar.)

Evtl. könnte noch Brandstiftung dazukommen, wenn ein Feuer entsteht.

Das Ganze hat nicht mit "Jugendstreichen" zu tun. Bei uns wurde vorige Woche in der Nähe eine Hausbriefkastenanlage auf diese Art "gesprengt". Der Schaden beträgt ca. 2000 EUR. Wer da der Meinung ist, es ist ja nur ein Scherz, darf sich gerne mit seinem Sparbuch melden.

NegierigEr  28.12.2012, 19:17

Evtl. könnte noch Brandstiftung dazukommen, wenn ein Feuer entsteht.

Eine Brandstiftung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Feuer entsteht.