Abhauen strafbar?
Hallo Community^^
Eine sehr blöde Frage, aber ist es strafbar mit 15 von zuhause abzuhauen und niewieder nach hause zu kommen?
Ich frage weil ich mich mit nem Kumpel nich einig bin^^ (also es hat keiner vor xD)
MfG, mantru
9 Antworten
Nein Naürlich ist abhauen nicht strafbar, ausser das danach wenn deine Eltern dich bei der Polizei als vermisst melden das Jungendamt benachrichtet werden könnte, dann würdet ihr immer einen Netten Mitarbeiter von denen zu Besuch bekommen. Weil das Jugendamt wissen möchte, wiso du den abgehauen bist usw. Dann müssen deine Eltern mit dir zu einen Kinderpsychologen sone Art MPU Idiotentest für Kinder machen. Der Einzige der zum Schluss der Gestrafte ist bist du,rechne mal den Zeitaufwand der darfür drauf geht, da kanste locker von ins Kino gehn und vieleicht noch mal Nach Mallorca Fliegen-:), oder mit Freunden was Planen etwas was Wochen dauern würde.Aber ist ja nur mal so gesagt. ;P
Tun sie, hier ein Link http://www.deine-rechte.de/html/das-jugendschutz-gesetz-deine-rechte.html kast aber undter Gerichte und Jugendschutz suchen.Das Jugendamt Ordnet die Vefahren an durch das Gericht.Die Mitarbeiter erscheinen vor Gericht nichtmal in Begleitung eines Anwalts.
ja, es ist strafbar, und zwar für deine eltern. die müssen dann wegen deines schwachsinns eventuell eine anzeige einstecken, weil sie die aufsichtspflicht verletzt haben...
LASS DEN UNSINN!!!!!!!!!
Der einzige Unsinn hier ist deine Antwort.
hab nich vor abzuhaun^^
Nun, deine Eltern haben die Aufsichtspflicht, und wenn du abhaust wird Ihnen das zur Last gelegt. Es könnte auch sein das Du , je nachdem wie oft dass der Fall ist, auch von deinen Eltern getrennt wirst um in stattliche Fürsorge zu kommen. Strafbar machst Du Dich in dem Sinne das Du deiner Schulpflicht nicht nachkommst, so was kann mit Bußgeld bestraft werden. Außerdem werden deine Eltern ja auch Vermisstenanzeige erstatten , und es kann immer mal sein das der Staat, deine Eltern oder Dich an den Kosten beteiligt für den Aufwand den er treiben muss um dich wieder zu finden. Schließlich kostet es das Geld vom Steuerzahler und bei Vorsatz kann es schon mal sein das man selber (oder die Eltern)zum Teil aufkommen muss. Solange Deine Eltern Dir aber keinen wichtigen Grund geben so etwas zu tun, schadest Du Dir damit eh nur selber. Deine Eltern werden Dir nicht mehr vertrauen und du bekommst einen Stempel auf dem steht "problematischer Jugendlicher" der Dir viel in der Zukunft verbauen kann.
So mancher der Zuhause durchbrennt glaubt erst mal frei zu sein - um dann festzustellen, das diese Freiheit mit ganz viel Elend erkauft wird. Freiheit kann man nämlich nicht Essen und sie gibt Dir auch kein Dach über dem Kopf. Und dann wird es ganz schnell ungemütlich.
Es ist keine Straftat der Schulpflicht nicht nachzukommen. Du wiederlgest das ja selbst, da du von Bußgeld sprichts.
Das wäre höchstens eine OWI und die können nur die Eltern begehen.
Nö, das ist keine Straftat (solange man nicht vor der Polizei flieht), sollte man aber trotzdem besser bleiben lassen.
nein,es ist nicht strafbar.
Ich galube kaum das irgendein Richter in diesem Land wegen sowas eine Pychologische Untersuchung anordnet.