Ist Hundebesuch in Mietwohnungen über Nacht erlaubt?
Guten Tag,
die Großeltern meines Freundes, beide über 80, haben aufgrund familiärer Probleme den Hund eines Bekannten bei sich aufgenommen. Es sieht auch nicht so aus, als ob er in den nächsten zwei Jahren zum eigentlichen Halter zurück kehren kann.
Um sie ein wenig zu entlasten sind mein Freund und ich nun am überlegen diesen Hund hin und wieder für ein bis zwei Tage zu uns zu nehmen.
Leider wohnen wir in einer Mietwohnung, in der es nicht erlaubt ist einen Hund zu halten.
Meine Frage wäre nun, ob es uns erlaubt ist diesen Hund für ein paar Tage im Monat zu uns zu nehmen, oder ob dies bereits einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar stellt?
Im Netz habe ich bisher sehr viele widersprüchliche Antworten gefunden. Manch einer sagt, es wäre nicht erlaubt. Ein anderer behauptet es sei erlaubt, aber nur wenn der Tierhalter auch anwesend ist und andere meinen, dass es für einen kurzen Zeitraum kein Problem dar stellt.
Nun stelle ich die Frage hier, da es so gut wie unmöglich ist unseren Vermieter zu erreichen.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen
LG
FrauRiehl
6 Stimmen
10 Antworten
Ich denke das eigentliche Problem kommt noch, weil Ihr irgendwo falsche Hoffnungen über den Verbleib des Hundes bei den Beteiligten weckt.
Sicher wird sich keiner daran stören, wenn Ihr für einige Wochen den Hund in Eurer Wohnung -tageweise- haltet zumal er ja offenbar ein sehr ruhiger Hund ist.
Nur, ob das 6 Monate, ein Jahr oder gar zwei gut gehen wird, darauf würde ich nicht vertrauen, zumal die Großeltern auch nicht jünger werden.
Schildert die Situation wie sie ist Eurem Vermieter, weil Besuch mit Hund ist das ja nun einmal nicht. Weil ohne Zustimmung kommt Ihr nicht so recht zur Ruhe und irgendwie werdet Ihr auch immer darauf achten, dass der Hund sich bloß ruhig verhält. Auch nicht so gut für den Hund, denke ich.
Dann wird ja hoffentlich alles gut.
Ok. In diesem Fall würde ich es riskieren, den Hund zu nehmen, ohne um Erlaubnis zu fragen. Aber auch wirklich nur, wenn die Wohnungssuche beschlossen ist.
wenn der Hund nicht immer bei euch ist und sich ruhig verhält und beim Gassi-Gehen keine Rückstände von Kot in der Wohnanlage zu finden sind, ist es erlaubt, wenn es nachweislich nicht euer Hund ist und er dauerhaft da ist und das ist ja nicht so.
In machen Mietverträgen stehet ja auch, das man die Wohnung alleine gemietet hat und das keine andere Person auf Dauer mit da wohnen darf...ist aber Schwachsinn, weil du auch Besuch bis zu 3 Monaten haben darfst und das nicht nachweisbar ist.
Mache Dir keine Gedanken und wenn die Nachbarn nichts dagen haben, bekommt die HVW eh nichts mit
Falls du dir noch unsicher bist, rufe die Hausverwaltung an und frage: wie würde es sich verhalten wenn ich einen kleinen Hund, der nicht laut ist für ein paar Tage bei mir habe...weil der Besitzer ins Krankenhaus muss und sonst niemand den Hund nehmen kann; stell dich blöd!
Der Hund ist eigentlich ziemlich pflegeleicht, er verhält sich die meiste Zeit sehr ruhig und um den Kot würden wir uns kümmern, den muss man ja eh weg machen.
Ich glaube nicht, dass unsere Nachbarn sich beschweren würden, da sie eigentlich alle ganz nett sind, deswegen wollte ich auch noch nicht bei der HVW anrufen, denn wenn sie von nichts wissen, können sie auch nichts sagen.
Jedoch würde ich trotzdem lieber im vorraus wissen ob es nun erlaubt ist oder nicht, da ich keine Lust habe im Fall der Fälle eine Klage o.Ä. am Hals zu haben.
Vielen dank für die Antwort!
es passiert nichts! es gibt auch keine Klage vor allem wenn die Nachbarn sich nicht beschweren. Es geht nur um einige Tage und da kann dir nichts passieren
Dankeschön! Ich denke wir werden es einfach mal Testen und wenn sich Nachbarn gestört fühlen hoffe ich mal darauf dass sie uns erst ansprechen bevor sie irgendwo anrufen. Wobei, bis diese einen erreichen wird ist der Hund schon dreimal da und wieder weg gewesen. *lach*
es passiert nix! glaube mir und dann eine schöne kurze Zeit mit dem Hund, LG
diesen Hund hin und wieder für ein bis zwei Tage zu uns zu nehmen.
Auch ein Pflegehund bedarf der Zustimmung des Vermieters. Wenn ihr ihn hin und wieder für ein paar Tage zu euch holen würdet, wäre das regelmäßig und damit würdet ihr gegen den Vertrag verstoßen. Ein generelles Hundehaltungsverbot im Formularmietvertrag ist zwar unwirksam, ändert aber nichts daran, dass man die Zustimmung des Vermieters benötigt. Das gilt auch für Pflegehunde. Ein Besuchshund ist ein Hund, der mit seinem Menschen bei dir zu Besuch ist. Ein Hund ohne seinen Menschen ist kein Besuch. Und wenn der regelmäßig ohne seinen Menschen bei dir ist, wird der Vermieter von unerlaubter Hundehaltung ausgehen.
Auch wenn hier jetzt sicherlich genügend User schreiben, das du den Hund für die paar Tage ohne Zustimmung zu dir nehmen darfst, so ist das nicht richtig und du riskierst mächtigen Ärger mit dem Vermieter wenn der das rauskriegt. Und das wird er rauskriegen, denn es findet sich mit Sicherheit ein mißgünstiger Nachbar, der sich benachteiligt fühlt. "Warum darf die und ich nicht....!
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. :)
Frag doch einfach deinen Vermieter ob es Ok für ihn ist ??? wo ist jetzt dein Problem dein Vermieter hat Hausrecht und hat allein das zu Entscheiden!!!!
Nicht wirklich. Habe bei Freunden mitbekommen dass der Vermieter ihnen erst erlaubte einen Hund zu halten und nach einem Jahr wollte er es plötzlich widerrufen. Dem Vermieter war dies jedoch ohne triftigen Grund nicht erlaubt, somit wohnt der Hund noch immer bei ihnen.
Wenn ich als Vermieter eine Wohnungsanzeige aufgebe und da deutlich steht KEINE HAUSTIERE!!!! hat der Mieter auch keine Haustiere in der Wohnung zu haben ganz einfach!!!!
Es geht ja nicht darum den Hund zu halten. Sondern den Hund für ein paar Tage zu uns zu nehmen. Deswegen meine Frage.
ist auch nicht Erlaubt wenn es für Paar stunden besuch ist jaa aber nicht auf einen längeren Zeitraum !!!!
Dankeschön :) mehr habe ich nicht gefragt :)
Na kunststück, ist die Erlaubnis einmal ausgesprochen, kann sie nicht zurückgenommen werden, es sei denn, es liegt eine Gefährung der anderen Mieter vor. Da ist dann aber das Ordnungsamt zuständig.
Wer soll denn das bitte beweisen ? Man kann auch Menschen mit Hund zu Besuch haben.
Du kannst das Tier halten solange du willst, solange es angemeldet bei deinem Mieter ist. Und solange das Tier keine Personen im Haus stört.
Wie angemeldet bei Deinem Mieter ? Beim Vermieter meinst Du wohl, der hat es aber nicht erlaubt.
Über kurz oder lang werden wir eh in eine andere Wohnung ziehen, wobei wir da darauf achten werden dass Haustiere erlaubt sind.
Vielen Dank für die Antwort :)