Cb-Funken in der Auto/lkw fahrt legal?
Wie im Titel schon steht, handelt es sich darum ob man jetzt während der Fahrt sein cb-Funkgerät benutzen darf in Deutschland sowie auch in anderen EU-Ländern.
4 Antworten
Das ist abhängig vom Bundesland und hier geht es um das so genannte Mikrofonverbot. Während es in Bayern verboten ist, ist es aber im Nachbar- Bundesland Baden-Württemberg noch erlaubt. Also hier informieren. Dort, wo man es noch darf, ist es "eigentlich" auch verboten denn es wird lediglich die Ahndung ausgesetzt.
Großes ABER: Die Nutzung des Mikrofons für den Fahrer ist aber generell erlaubt, wenn es für bestimmte Zwecke, außer privat, erfolgt. So darf die BOS das machen genauso wie es ein CB- Funker darf, wenn er das Gerät beruflich nutzt. Der LKW- Fahrer darf das also während der Fahrt, der Kurrierdienstfahrer auch, aber nicht, wenn er nicht im Dienst ist.
Wenn Du hingegen kein Mikrofon benutzt sondern eine Freisprecheinrichtung, darfst Du immer funken... nur halt landesspezifisch nicht mit Mikrofon.
Grundsätzlich ist es nicht eine Frage der Nutzung an sich - sondern ob man dazu ein Mikrofon in die Hand nehmen muss oder nicht.
An sich hatten alle Bundesländer inzwischen eine Regelung getroffen, dass die Nutzung von Handmikrofonen und Telefonhörern während der Fahrt verboten ist.
Mehrere Bundesländer haben diese Regelung aber schon wieder ausgesetzt und hinausgeschoben - warum auch immer.
Grundsätzlich solltest Du Dich aber darauf einstellen, dass es zukünftig verboten sein wird, ein handy oder ein Handmikrofon während der Fahrt zu benutzen. Es gibt aber inzwischen immer mehr Funkgeräte im Amateur- und CB-Funk-Bereich, welche Bluetooth anbieten - und somit die Nutzung eines Headsets genauso wie einer Schprechtaste am Lenkrad per Bluetooth ermöglichen - so dass Du beim Fahren die Hände am Steuer lassen und dennoch funken kannst.
In Österreich ist es legal, du darfst sogar während der Fahrt funken, da ein Funkgerät nicht unter das Handyverbot am Steuer fällt.
Auch CB-Funk darf nur mit Freisprecheinrichtung genutzt werden.
Das ist falsch!
Gibt es dazu eine Rechtsquelle?
Also nicht mehr mit dem Mikrofon?