ist es verboten kerzen zu verkaufen?

9 Antworten

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Einen Verdienst bis 160€ mußt du dem Arbeitsamt angeben. Wenn du im Großen Stil Kerzen verkaufen willst ( Wochewnmarkt) mußt du ein Gewerbe anmelden. Dies kannst du auch auf Freiberuflicher Basis machen.dann Zahlst du am ende des Jahres die Steuern. Es gibt auch noch die möglichkeit des Kleingewerbes, das kannst du dir am besten beim Finanzamt oder der Gemeinde erfragen. Viel Erfolg

DerHans  22.01.2011, 12:18

Das ist falsch, Du musst jedesw Einkommen angeben. Bei 400 € Nebeneinkünften bleiben dann 160 € tatsächlich in der Tasche.

connyshexe  19.02.2011, 06:27
@DerHans

du musst jedes einkommen angeben, aber wenn du unter 160€ bist ziehen sie dir davon nix ab. von 400€ ist klar das sie die da was abziehen und anrechnen. bis 160€ passiert das nicht.

connyshexe  22.01.2011, 08:39

Über 160€ rechnen sie dir den Verdienst an. Wenn du die Kosten dagegen setzen kannst (die mußt du ja vom Gewinn abziehen da es Ausgaben sind) dann kommst du so schnell nicht auf diesen Betrag.

Musst du nicht, darfst dich dann nur nicht erwischen lassen. Davon ab habe ich mal davon gehört das man bei Hartz4 (nehme an das du hartz4 bekommst wenn du ja arbeitslos bist)bis zu einem bestimmt betrag hin geld verdienen darf, ist dieser aber zu hoch wird der satz den man bezieht dementsprechend gekürzt. Habe ich zumindest gehört aber kannst ja mal im Internet nach gucken ob das stimmt. Gibt genügend seiten über Hartz 4 und Regelungen.

kluetje  22.01.2011, 08:34

Kriminelle Tipps in einem öffentlichen Forum...na super!

Es ist nicht verboten, Kerzen zu verkaufen. Es muss nur angemeldet sein. Ein Gewebeschein ist nicht teuer - ich habe vor 3 Jahren keine 20 Euro bezahlt. Wichtig ist, das richtige Gewebe einzutragen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts-bzw. Stadtverwaltung können Dich dabei beraten. Wichtig ist, dass Du nachher für die Steuer alle Einnahmen und Ausgaben notierst. Erkundige Dich auch in Richtung Umsatzsteuer und Kleinunternehmer. Tipps dazu findest Du im Intenet oder Du lässt fragst beim Finanzamt nach. Dort kannst Du auch Broschüren darüber erhalten. Wenn Du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld bekommst, mußt Du das Gewebe angeben. In wieweit es bei der Unterstützung angerechnet wird, können Dir die Leute beim Arbeitsamt sagen.

Vergiss es. Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast, zahlt das Arbeitsamt nicht mehr. Und das man vom Kerzenverkauf leben kann, kann ich mir nicht vorstellen....

Pflanzenfee  29.11.2012, 15:48

Das ist ja totaler Quatsch! Sorry! Die Bezüge enden keinesfalls automatisch, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Man muss es aber natürlich angeben und dann jedesmal, wenn man einen neuen Antrag stellt, ein zusätzliches Formular ausfüllen, in dem man für den voraussichtlichen Bewilligungszeitraum die geschäftlichen einnahmen und Ausgaben schätzt, damit das Arbeitsamt oder Jobcenter sieht, ob und wie viel Gewinn ggf. zu erwarten ist. Hier ist Vorsicht geboten! Lieber etwas weniger Einnahmen schätzen als zu viel, aber auch nicht zu wenig. Die ersten Male ist das sehr schwierig. Nachher kann man die gemachten Erfahrungen nutzen. Wenn man zu optimistisch ist und zu viel Gewinn schätzt, werden die Bezüge im voraus zu stark gekürzt und das Geld fehlt einem dann, wenn die Gewinne kleiner ausfallen. Wenn man zu wenig schätzt und es wird wesentlich mehr, muss man nachher zu viel Bezüge zurückzahlen. Denn nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss man seine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben angeben, die man in der Zeit gehabt hat. Die Angabe mit den 160 Euro sind auch Quatsch. Angeben muss man alles. Der Freibetrag beläuft sich auf 100 Euro. Darüber hinaus gibt es prozentuale Freibeträge. Ich weiß nicht genau, ob es Unterschiede gibt, ob man ALG I oder nur ALG II bezieht. Bei ALG II hat man bei einem Gewinn über 100 Euro gestaffelt zuerst noch 20 % frei (das ergibt bei einem Verdienst bzw. Gewinn von 400 € die genannten 160 Euro, die man insgesamt behalten kann.) und dann ab einem bestimmten Betrag noch einmal 10%. Da du ja auch ausgaben hast, wirst du nicht so schnell den Freibetrag übersteigen. Leben kann man davon wahrscheinlich nicht, aber wenn du damit etwas Taschengeld dazu verdienen kannst, dann mach es doch. Das mit dem freiberuflichen war wohl ein Versehen. Gemeint war wohl eher nebenberuflich. Kleingewerbler können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Macht aber nur sinn, wenn man kaum Ausgaben hat. Wenn Du Kerzen machen willst, brauchst du aber Material, also Wachs, Gießformen, Dochte, Wachsfarben, Deko usw. Also ist hier die Kleingewerberegelung nicht so ideal. Ohne diese werden eingenommene MwSt./Umsatzsteuer und gezahlte Vorsteuer gegeneinander verrechnet und wenn man mehr Vorsteuer bezahlt als MwSt. eingenommen hat, bekommt man die zuviel gezahlte Vorsteuer zurück. Ansonsten muss man eben Umsatzsteuer an das FA bezahlen. Als Gewerbetreibender kann man allerdings eine Menge Sachen steuerlich absetzen, was man sonst nicht kann. Ich bezweifle auch, dass Einkaufspreise umsatzabhängig sind, denn wen geht es etwas an außer der ArGe oder dem FA, wie viel Umsatz du machst? Preise sind zwar manchmal evtl. Verhandlungssache, aber meistens eher gestaffelt nach Einkaufsmenge. Manchmal gibt es bestimmte Kundenkarten für Gewerbetreibende, mit denen man in bestimmten Geschäften (Großhandel) günstiger einkaufen kann.

Was der Gewrrbeschein kostet, ist je nach Stadt oder Gemeinde verschieden. Google mal danach oder schau mal auf der Seite deiner Stadtverwaltung nach. Dort steht meistens irgendwo, wie viel das kostet. Du kannst auch bei deiner örtlichen IHK nachfragen, was du so alles beachten musst.

So, obwohl das alles hier (Frage und Antworten) schon etwas älter war, hoffe ich, dass ich evtl. doch noch helfen konnte!?! Die meisten Antworten hier sind leider recht unqualifiziert. Ich kann auch keine rechtsverbindlichen Antworten geben, aber nach meinen Erfahrungen berichten. Und wenn ich etwas nicht weiß, dann schreibe ich lieber nichts als was falsches. Im Zweifelsfall lieber an qualifizierter Stelle nachfragen wie in dem Fall beim Gewerbeamt, beim Arbeitsamt oder Jobcenter, bei der IHK, Stadtverwaltung, ...

Vorerst viel Erfolg und Spaß!

connyshexe  22.01.2011, 08:36

Als Freiberufler brauchst du das Gewerbe nicht sofort anmelden

kluetje  22.01.2011, 08:50
@connyshexe

Definier mal "Freiberufler"...

Besser ist es wenn Du einen Gewerbeschein holst das kannst Du bei der Stadverwaltung machen , damit kannst Du auch günstiger Rohstoffe einkaufen

connyshexe  22.01.2011, 08:34

Da bin ich mir nicht so sicher, Preise sind abhänging davon wie man Verhandelt und wie hoch der Umsatz ist. Meistens ist es Umsatzabhängig und je höher der ist umso mehr % bekommt man.

Stefanie1503 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 08:38
@connyshexe

kostet der gewerbeschein was wenn ja wieviel???

knattertatter  22.01.2011, 11:22
@Stefanie1503

Ja allerdings kostet er nicht so viel , das hängt von den Preisen der Kommune ab