Ist es strafbar, als Minderjährige (aber über 14) freizügige Bilder (ohne Gesicht) im internet zu posten (keine Nacktbilder)?
Nur z.B. nur Unterwäsche, also im Privatchat oder so.
11 Antworten
Spannend, ich würde sagen nein. Aber die Meinungen scheinen auseinander zu gehen.
hat halt nix mit meinungen zutun sondern mit dem gesetz
Nö. Was sollte daran strafbar sein? Mal angenommen Du bist Urheber dieser Fotos.
"Das Verschicken eigener intimer Bilder ist ab 14 Jahren nicht strafbar. Die Person, die solche Bilder von dir empfängt, sollte damit einverstanden sein, diese Bilder zu erhalten." grad im Internet gesucht zwar ist das für Nacktbilder aber wenn es für Nacktbilder nicht verboten ist wird es wohl auch nicht für Bilder in Unterwäsche verboten sein.
Verbreitung von Kinder und Jugendpornographie ist verboten egal ob du da drauf bist oder wer anderes
"Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs.
Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB " das steht bei der webseite vom BKA dazu und ich verstehe es jetzt nd ganz so wie du es verstehst denn sie/er wird dort ja nd missbraucht oder so sondern fotografiert sich halt selbst so
Wo nimmst Du die Pornografie her?
Ist aber keine Pornographie
Nein ist es nicht, kann aber echt schlimme folgen haben.