Ist es rechtens, dass sich eine Nachzahlung der Rentenversicherung die Agentur für Arbeit und die AOK aufteilen?
Guten Tag,
ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme. Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK. Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht. Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss. So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.
Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.
Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente. Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig. Ich könnte es ja bei der AOK nachvollziehen, da diese mir die Psychiatrie und Krankengeld bezahlt haben, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, da sie mir gar keine Leistung entgegen brachten, doch trotzdem ca. 5000€ Ansprüche geltend gemacht haben.
Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können, auf meine Rente? Im Grunde ist es ja mein Geld und die Sozialversicherungen habe ich auch immer bezahlt.
Es sind ja 3 verschiedene Versicherungen, wobei ich doch jeweils die benötigten Versicherungssummen bezahlt habe. In der Privatwirtschaft, könnte keine Versicherung einen Erstattungsanspruch stellen, wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Wenn ich 3 verschiedene private Versicherungen hätte, könnte keine etwas geltend machen.
Vielen Dank schonmal
6 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Wenn sich die Rentennachzahlung mit dem Bezug von Krankengeld und ALG I überschneidet, entfällt rückwirkend der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistung. Es ist doch wohl logisch, dass die Rente dann mit diesen Leistungen verrechnet wird. eulig hat das bereits erklärt.
Ist das Krankengeld oder ALG I höher als die Rente, musst du nichts nachzahlen, sind die Zahlungen niedriger, bekommst du eine Nachzahlung.
Was ist daran nicht zu verstehen? Willst doppelt kassieren?
Sind in der rückwirkenden Rentenzahlung Zeiträume enthalten, in denen du keiner andere Leistung bezogen hast, bekommst du für diese Zeiten natürlich die Rente gezahlt. Dieser Betrag kann aber erst nach Begleichung der Erstattungsansprüche ermittelt werden. Darüber bekommst du einen gesonderten Bescheid.
In der Abrechnung vom Arbeitsamt müssen auch die Zeiträume für den Ersatzanspruch angegeben sein. Für Zeiträume, in denen du keine Leistung bezogen hast, kann das Arbeitsamt auch keinen Anspruch erheben. Für diese Zeiten steht dir die Rente zu. Das musst du mit dem Arbeitsamt klären.
Die Rentenversicherung wendet ganz sich keine "illegalen Maßnamen" an und es ist sicher nicht das Anliegen eines Amtes, den Bürger zu betrügen. Fehler kann man natürlich bei keiner Institution ausschließen.
ich habe eine größere Nachzahlung der Rentenversicherung erhalten, weil der Rentenantrag zurück datiert wurde, auf das Datum eines Antrags einer Reha-Maßnahme.
Das kann vorkommen.
Zu der Zeit war ich noch in der Psychiatrie und bekam Krankengeld von der AOK.
OK.
Als ich die Psychiatrie verlies, wollte ich mich arbeitslos melden, aber die Agentur für Arbeit schaltete den Medizinischen-Dienst ein, wobei dieser mir "bescheinigte", dass ich weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Bedeutet, ALG 1 bekam ich gar nicht.
Richtig, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Auch Hartz 4 greift nicht, da man mehr als 4 Stunden/Tag arbeiten können muss.
Jein. Hier ist Krankengeld vorrangig.
So bekam ich gar kein Geld mehr, da das Krankengeld das zeitliche Limit mitlerweile auch erreicht hatte.
Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Aussteuerung und die Prüfung einer EM-Rente. Zudem bestünde ggfs. Anspruch auf Leistungen nach SGB XII.
Auf anwaltlichen Rat stellten wir dann einen Rentenantrag, wobei es eigentliches Ziel war, dass dieser abgelehnt wird und ich somit wieder in ALG-1 rein komme, bzw. wieder vermittelbar bin. Doch der Rentenantrag ging durch.
Wenn der MDK schon eine dauerhafte AU mit negativer Prognose erstellt hatte, kann das ja auch kaum anders sein.
Es gab dann eine Rentennachzahlung von ca. 12000€, vom Zeitpunkt des stellens des Rehaantrages bis zum bewilligen der gewährten Rente.
Ziemlich ordentlich. Um welchen Zeitraum geht es denn hier?
Wobei die Agentur für Arbeit und die AOK-Krankenkasse Erstattungsansprüche auf dieses einbehaltene Geld gestellt haben. Es blieb ein kleiner Rest für mich übrig.
Das ist korrekt so, denn der Rentenantrag wurde ja rückwirkend genehmigt. Für den Zeitraum hattest du aber bereits Leistungen bezogen (Krankengeld), somit sind diese Leistungen erstattungspflichtig. Doppelt gibt es nichts. Hinzu kommt., dass durch den KG-Bezug die KV kostenfrei gestellt war.
Welche Leistungen die Agentur für Arbeit hier gegenrechnet, lässt sich aus dem Kostenbescheid in Erfahrung bringen. Ich würde vermuten, es handelt sich um Ausgleichszahlungen für Leistungen, die vor dem Aufenthalt in der Psychiatrie und nun während des Rentenbezugs anfielen.
Die Frage auch noch, ob dies überhaupt rechtens ist, dass andere Sozialversicherungen überhaupt Erstattungsansprüche stellen können,
Natürlich. Die Rente ist schließlich auch nur eine Einkunftsart. Und zudem sind hier KV- und Pflegevers. abzuführen.
Erstmal Danke. Es geht um einen Zeitraum von 1 Jahr und 3 Monate.
Weshalb ich auch meinte bei der KV kann ich es ja verstehen, die hatte mir bis Mitte des Jahres bezahlt, aber das zeitliche Limit war erreicht. Somit stand ich mit nichts da. Habe keine Leistungen bezogen/erhalten.
Vor der Psychiatrie war ich berufstätig, jedoch nur ca. 1 Monat. Davor war ich arbeitslos, ca. halbes Jahr. Doch hätte ich noch nie davon gehört, dass ein Arbeitnehmer der zuvor Arbeitslos war, der Agentur für Arbeit Leistungen zurück bezahlen muss. Außerdem haben sie ja über zwei Jahre zurück gegriffen. Bedeutet 2 Jahre bevor ich diese Nachzahlung erhielt, war ich arbeitslos. Während des Rentenbezugs habe ich gar keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.
Es ist nicht rechtens. Rechtens ist vielmehr was einem selbst als Notleidender zweckdienlich ist. Es ist absurd abstrakt-moralistisch was zu bewerten, statt die eigene Interessenlage als Maßstab zu nehmen. Und weil das so ist, empfehle ich, einen Anwalt einzuschalten. Da du wahrscheinlich in keinem Rechtsschutz bist, empfehle ich zunächst einmal die Rechtsberatung beim Amtsgericht aufzusuchen. Der vdortige Anwalt wird dir sagen können, wie groß deine Erfolgsaussichten bei einem Prozess sind. Hast du eine Chance, dann nutze sie. Zuvor lege zumindest mal Widerspruch gegen diese Volksausbeuter (Jobcenter, AOK ) ein.
Rechtens ist vielmehr was einem selbst als Notleidender zweckdienlich ist.
Rechtens ist, was gesetzlich normiert ist.
Der vdortige Anwalt wird dir sagen können, wie groß deine Erfolgsaussichten bei einem Prozess sind.
Gleich null. Der Fragesteller hat eine Rentennachzahlung für eine Zeit bekommen, für die bereits Krankengeld bzw. Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt wurde.
wird wohl so sein, nun dann soll er zumindest mal Sand ins Getriebe blasen, damit die Hewrrschenden merken, dass die Gedeckelten sich nicht alles bieten lassen. Was nämlich? Nun, z.B. dass bei Alg II nicht in die Rentenkasse eingezahlt wird, dass das Arbeitslosengeld zu niedrig ist, dass Sanktionen hageln, (erst jetzt wurde bekannt, dass das Jobcenter milliardenschwere Überschüsse bunkert, abgepreßt von den Arbeitslosen) dass eine zu schlechte Jobberatung erfolgt, dass keine Schreibstuben für Arbeitslose im Amt vorhanden sind, dass fast keine Umschulungen angeboten werden, dass es keine ABM-Maßnahmen mehr gibt usw. Und weil das so iss, diese Sauereien, muss ein Gegenwind blasen, wo immer es geht.
Was für ein Unsinn. Er beschwert sich bei der Rentenversicherung weil er nicht mit der Abrechnung der Nachzahlung einverstanden ist und will damit komplett andere Sachen(mehr alogeld, alg2 mit beitragszahlung etc.) bewirken?
Dann wird die Rentenversicherung im Antworten, dass alles so wie es das Gesetz vorsieht abgerechnet wurde. Fertig. Ende der Geschichte. Das Arbeitsamt und die Krankenkasse werden davon nichtmal Kenntnis bekommen.
Legt er Widerspruch beim Arbeitsamt ein und läßt beiläufig eine Sozialkritik einfließen, dann wird zumindest das Jobcenter von seiner politischen Haltung Kenntnis nehmen, wozu eine Anklage gegen den Status Quo gehört.
Ein politisches Statement durch einen Widerspruch? Da lacht sich jeder Sachbearbeiter kaputt.
Kommt drauf an, jeder Widerspruch ist mit Mehrarbeit verbunden und das ist der Hauptzweck.
Bezweifle ich sehr stark. Er wird eine Antwort zum Anliegen bezüglich des Alogeldes bekommen und einen Hinweis das er sich bei Fragen zum ALG2 an das Jobcenter wenden muss.
Meinst du wirklich es sieht sich irgendjemand an, der gesetze entscheiden kann?!? Der Sachbearbeiter wird das maximal an die Widerspruchsstelle abgeben, diese wird schauen ob das ganze gesetzesgetreu erfolgt ist und dann deinen Widerspruch ablehenen. 10 Sekunden später hat der Bearbeiter den Vorgang wieder vergessen und erinnert sich erst wieder, wenn der Vorgang nochmal auf seinem Tisch liegen sollte.
Mehrarbeit bedeutet es dennoch und es kann der Auftakt für einen Gerichtsprozeß beim Sozialgericht sein.
Damit bewirkt man aber nichts in einer ganz anderen Sache. Ich kann doch z.B. nicht Widerspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen und dann hoffen, das dadurch die Renten steigen.
Was du damit bewirkst, ist das die Rentenversicherung, die Sozialgerichte mehr belastet sind und noch weniger Zeit für wichtige Sachen haben, wo jemand tatsächlich einen falschen Bescheid erhalten hat.
Wenn dein Hauptzweck aber sowie nur der ist, das System mit unnötigen Beschwerden zu belasten, dann erübrigt sich ja schon jegliche weitere Diskussion mit dir.
Es ist Käse auf Teufel komm raus miteinander diskutieren zu wollen. Ich möchte das jedenfalls nicht und das ist gut so.
In welchem Zeitraum hast du ALG1 bekommen und zu wann wurde dir die Rente zugesprochen?
Rente schließt Krankengeld aus. und da die Rente rückwirkend gezahlt wurde, wurde auch dein Anspruch auf Krankengeld rückwirkend ungültig. rein theoretisch hätte man dir das Krankengeld in Rechnung stellen können. aber dafür gibt es den Erstattungsanspruch. d.h. die Kasse holt sich das Krankengeld beim Rententräger zurück. gleiches gilt fürs Arbeitsamt und andere Sozialträger die für sich etwas geleistet haben.
wann hast du denn die letzten Leistungen vom Amt erhalten? Alg1, Übergangsgeld, NahtlosigkeitsAlg, etc....?
Alg1 von Jan. 08 bis Sept. 08. Also schon eine Weile her das Ganze.
Gearbeitet von Sept. bis Okt. 08. Dann einen "Unfall" gehabt, daraufhin in die Psychiatrie eingeliefert worden, da sie mir einen Suizidversuch unterstellt hatten.
Okt. 08 noch eine Weile Gehalt bekommen, Fortzahlung. Daraufhin das Übergangsgeld/Krankengeld. Bis irgendwann 2009. Dann war Schluss.
Nein, ich wollte nicht doppelt kassieren. Habe über ein drei viertel Jahr überhaupt keine Leistungen erhalten, von keinem Amt, keiner Kasse usw. Die Nachzahlung der Rente hätte mir dies ausgleichen müssen. Doch das "Arbeitsamt" hat sich dieses Geld ja geschnappt. Mir blieben von den ca. 12000€ Nachzahlung gerade mal 950€. Das Arbeitsamt "schnappte" sich ca. 4900€, wobei in dem Zeitraum in dem diese Nachzahlung entstanden ist, von 01.05.2009 bis 09.08.2010, ich von der Agentur für Arbeit überhaupt keine Leistungen bezogen habe.
Da die Rentenvers. im Laufe der Jahre bei mir schonmal illegale Maßnahmen anwandte, wollte ich ganz sicher gehen, dass hier nicht der Bürger betrogen wird.