kann mich agentur f.arbeit zwingen rentenantrag zu stellen

10 Antworten

kann mich agentur f.arbeit zwingen rentenantrag zu stellen<

Hallo riakoni,

Sie schreiben/fragen weiter:

Was passiert, sollte der EM-Antrag vom Rententräger abgeleht werden)<

Antwort:

In der Regel wird seitens der Rentenversicherung zuerst einmal so gut wie jeder Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt!

Außerdem geht REHA vor Rente!

Warum ist das so:

1)

Dadurch findet schon mal eine gewisse Trennung zwischen "Spreu und Weizen" statt und ist durchaus taktisch so beabsichtigt, weil so mancher Antragssteller die Flinte ins Korn wirft und seinen Antrag wieder zurückzieht.

2)

Die meisten Anträge sind nicht konsequent vorbereitet und enthalten keine stichhaltigen Fakten, weil die eingereichten Unterlagen so gut wie nichts aussagen!

3)

Durch Hinhaltetatktiken gewinnt die Rentenversicherung Zeit und Zeit ist Geld!

Fazit hierzu:

Eine Ablehnung ist also durchaus nichts ungewöhnliches, sondern muß von vorneherein einkalkuliert werden!

Erhalten Sie also einen Ablehnungsbescheid, so haben Sie innerhalb einer 4-Wochen-Frist das Recht auf Widerspruch!

Um den Widerspruch zeitlich sicherzustellen, genügt zunächst wiederum ein formloses Schreiben an Ihre Rentenversicherung, z.B. so:

Meine Versicherungsnummer ist:.........................

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Rentenbescheides vom .......und mache rechtzeitig von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch! Ich erhebe also gegen Ihren (ablehnenden) Bescheid fristgemäß Widerspruch und bitte um Ihre Eingangsbestätigung! Eine ausführliche Widerspruchsbegründung erhalten Sie direkt von meinem Rechtsbeistand (VDK oder andere.........) In Erwartung Ihrer weiteren Nachricht verbleibe ich mit freundlichen Grüßen riakoni

Sobald Sie von der Rentenversicherung die Eingangsbestätigung erhalten, fertigen Sie vom Ablehnungsbescheid und von der Widerspruchseingangsbestätigung Kopien für Ihren Rechtsbeistand, für Ihre eigene Akte und für die Agentur für Arbeit!

Als nächster Schritt wäre dann Ihr Rechtsbeistand gefordert, bei der Rentenversicherung Akteneinsicht in Ihre Rentenakte geltend zu machen!

Hier kann der Rechtsbeistand dann klären, ob von Ihrer Seite bereits ausreichend Fakten geliefert worden sind oder ob weitere, aktuellere, aussagefähigere Arztberichte beschafft werden müßen!

Der Grundtenor bei allen Arztberichten muß darauf hinauslaufen, daß Ihre noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Zu beachten hierbei:

auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Denn:

Laut Rentenversicherung sind leichte Tätigkeiten:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.

Sind diese Dinge geklärt, kann Ihr Rechtsbeistand den Widerspruch begründen und bei der Rentenversicherung einreichen!

Dann wäre die weitere Reaktion der Rentenversicherung abzuwarten.

Zur Vorbereitung auf weitere, medizinsiche Begutachtungstermine sollten Sie sich bei Amazon das Büchlein "Früher in Rente von Horst Marburger und Niklaus Ertl" bestellen.

Oft gebraucht ab 5 Euro im Angebot.

In diesem Büchlein finden Sie sehr wichtige Anleitungen und Hinweise, auf was Sie bei medizinschen Begutachtungen besonders achten müßen!

Laden Sie sich von der Webseite der Schmerzklinik in Kiel den Kieler Schmerzfragebogen herunter und füllen Sie diesen peinlichst genau aus!

Fertigen Sie sich dann Kopien davon an und fügen Sie den Fragebogen all Ihren Vorgängen bei!

Nehmen Sie den Fragebogen künftig grundsätzlich zu jedem Arztgespräch, Gutachtertermin, Beratungs- und Besprechungstermin als Basisgrundlage und als Gedächtnisstütze mit!

So ausgerüstet, haben Sie bessere Erfolgsaussichten als viele andere Antragssteller.

Dasselbe gilt für die Beantragung des Schwerbehindertenausweis.

bekomme ich dann ALG I<

Antwort:

ALG 1 wurde Ihnen laut Ihren eigenen Angaben bereits für 24 Monate bewilligt!

Sollten Sie meinen Hinweisen folgen und die Agentur für Arbeit über den weiteren Verlauf Ihres Rentenantragsverfahrens regelmäßig in Kenntnis setzen, so wird die Agentur für Arbeit sich zurückhalten.

oder rutsche ich dann in ALG II (Hartz 4)<

Antwort:

Da der MDK Ihnen angeblich bestätigt hat, daß Sie nur noch weniger als 3 Stunden belastbar sind, fällt der Anspruch auf ALG 2 (Hartz4) weg.

Denn:

Für Hartz 4 müßten Sie über 3 Stunden belastbar und vermittelbar sein.

Da bliebe dann nur noch Grundsicherung übrig!

Wobei hier wiederum, wie bei Hartz 4, das Haushaltseinkommen auf den Prüfstand kommt!

Bei weiteren Fragen, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

riakoni 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 10:27

Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass ich, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird,ich wieder ALG bekommen würde, nur hatte ich vergessen zu fragen ob ALG I oder ALG II. Das wäre für mich noch sehr wichtig, dies zu erfahren. Den Sachbearbeiter möchte ich aber nicht fragen. Wissen Sie hier noch Bescheid??? Lieben Dank im voraus.

kann mich agentur f.arbeit zwingen rentenantrag zu stellen?<

Hallo riakoni,

Sie schreiben in Ihrem Kommentar weiter:

Lieben Dank für ihre Erklärung, ich bin 58 Jahre. Seltsamerweise hat die Agentur f.Arbeit mir vor dem mediz. Dienst einen Bewilligungsbescheid zukommen lassen. Für 2 Jahre Arbeitslosenanspruch!!<

Antwort:

Das ist nicht seltsam!

Seien Sie in jedem Fall zunächst einmal froh, daß Sie 2 Jahre Frist bekommen!

Bitte laden Sie sich hierzu von der Bundesagentur für Arbeit die aktuelle Broschüre "Dauer des Anspruchs" herunter, dort können Sie dies im Detail nachlesen!

Dort finden Sie eine Tabelle, wo die einzelnen, verschiedenen Kriterien sauber aufgelistet sind!

Da Sie 58 Jahre sind und Ihre "Versicherungspflichtverhältnisse" vermutlich mehr als 48 Monate=1440 Kalendertage bestehen, haben Sie dieser Tabelle zufolge in der Tat einen Anspruch auf 24 Monate=720 Kalendertage Arbeitslosengeld!

Das ist also OK!

Wenn Sie sich dann auf der linken Seite dieser geöffneten Webseite der Bundesagentur für Arbeit weiter orientieren, finden Sie viele weitere, sehr informative Infos zu allen Dingen, die mit der Arbeitslosigkeit zusammenhängen!

Fazit und unbedingt zu beachten:

Sie sollten in jedem Fall den Vorgaben der Agentur für Arbeit folgen und zunächst bei der Rentenversicherung einen formlosen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen!

Dies deshalb, damit Sie der Agentur für Arbeit gegenüber nachweisen können, daß Sie kooperativ und zur Mitwirkung bereit sind!

Dann wird man Sie von dieser Seite aus bis auf weiteres in Ruhe lassen!

Außerdem stellen Sie so sicher, daß Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente sofort zu laufen beginnt!

Denn:

Sollte dem Antrag im weiteren Verlauf statt gegeben werden, dann muß sowieso eine 6-monatige Wartezeit ab Antragsdatum hingenommen werden, bis die erste Monatsrentenzahlung erfolgt!

Textvorschlag für Ihren formlosen Antrag auf Erwerbsminderungsrente:

Meine Versicherungsnummer:.................................................

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich aus gesundheitlichen Gründen und weil die Agentur für Arbeit dies von mir fordert, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und bitte um Ihre Antrags-Eingangsbestätigung, damit ich diese bei der Agentur für Arbeit vorlegen kann.

Bitte senden Sie mir die entsprechenden Antragsunterlagen an meine Postadresse...................................zu.

Sobald die Unterlagen/Formulare bei mir eintreffen, werde ich diese mit meinem Hausarzt und mit meinem Rechtsbeistand bearbeiten!

In der Anlage überreiche ich eine Kopie des Gutachtens/Beurteilung des MDK für Ihre Unterlagen.

Mit ferundlichen Grüßen

riakoni

Damit haben Sie bereits den ersten und wichtigen Schritt getan und können jetzt voll daran gehen, die von mir in der ersten Beschreibung angegebenen, unverzichtbaren Vorbereitungen zu treffen!

Da ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht von heute auf morgen über die Bühne geht, sollten Sie die Zeit voll nutzen und nichts dem Zufall überlassen!

möchte aber wieder arbeiten,<

Antwort:

Mit 58 ein etwas schwieriges, unrealistisches Unterfangen.

Konzentrieren Sie sich zunächst voll auf die konsequente Vorbereitung und Durchsetzung Ihres Antrages auf volle Erwerbsminderungsrente, wie beschrieben!

Alles andere ist Zeitverschwendung!

Sollten Sie nach Durchsetzung Ihrer Rente wider erwarten noch einer Tätigkeit nachgehen können besteht immer noch die Möglichkeit, im Rahmen der Vorgaben im Rentenbewilligungsbescheid einem 400 Euro Job nachzugehen!

Zu beachten wäre auch noch, daß bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente eine lebenslange Rentenkürzung von maximal 10,8 % erfolgt!

Und:

REHA geht vor Rente!

Mehr kann ich Ihnen mit den aktuell Ihrerseits vorliegenden Infos derzeit nicht raten.

Sollten Sie weitere Fragen haben so zögern Sie bitte nicht, diese hier zu stellen.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

riakoni 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 08:30

Was passiert, sollte der EM-Antrag vom Rententräger abgeleht werden, bekomme ich dann ALG I oder rutsche ich dann in ALG II (Hartz 4)

riakoni 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 08:18

Lieben Dank für ihre ausführliche Antwort. Riakoni

Such Dir einfach einen Job, dann hat sich die Sache.

Raisyli  25.09.2012, 12:19

wenn Du ihm sagst wo o.k.!

Hallo riakoni,

Sie schreiben/fragen weiter:

Der Sachbearbeiter sagte mir, dass ich, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird,ich wieder ALG bekommen würde, nur hatte ich vergessen zu fragen ob ALG I oder ALG II. Das wäre für mich noch sehr wichtig, dies zu erfahren.<

Antwort:

1)

Wie bereits an anderer Stelle ausdrücklich angemerkt, sind mündliche Aussagen, ganz egal von wem, wertlos und keinesfalls verwertbar!

Fehlende schriftliche Nachweise und erscheinen diese auch noch so überflüssig, können oft entscheidenden Einfluß auf den Ausgang eines Verfahrens haben!

Das wird Ihnen jeder versierte Jurist bestätigen müßen!

Gewöhnen Sie sich ab jetzt bitte in Ihrem eigenen Interesse an, grundsätzlich von jedem Vorgang schriftliche Nachweise sicherzustellen.

Mit mündlichen Aussagen können Sie keine Beweisführung antreten und schlimmstenfalls werden dann auch noch wichtige Fristen versäumt!

Wenn Sie sichergehen wollen, daß Ihre Rechte gewahrt werden, dann müßen Sie immer auf schriftlicher Bestätigung derartiger Aussagen/auf einem schriftlichen Bescheid, bestehen!

2)

Sie hatten hier am 25.9.2012 mitgeteilt, daß Ihnen von Ihrer Agentur für Arbeit ein Bewilligungsbescheid für das ALG 1 für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten (2 Jahren) vorliegt.

Nun weiß ich natürlich nicht, was in diesem Bewilligungsbescheid alles genau drinnen steht, aber an diese Zusage muß sich die Agentur für Arbeit natürlich halten und das ist auch Gesetzeskonform.

Das, was in Ihrem Fall momentan passiert, ist einzig und allein der Versuch des Sozialversicherungsträgers mit dem Namen (Agentur für Arbeit), die durch Sie entstehenden Kosten dem anderen Sozialversicherungsträger mit dem Namen (Deutsche Rentenversicherung), aufs Auge zu drücken.

Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, sondern an der Tagesordnung und erlaubt.

Schließlich ist es ja oft so, daß dann die Erwerbsminderungsrente der Höhe nach niedriger ausfällt als das ALG 1.

Sie als Betroffener müßen allerdings dieses Spiel mitspielen, ob Sie das nun wollen oder nicht, denn dies ist gesetzlich so verankert!

Da das Rentenantragsverfahren betreffs Erwerbsminderungsrente in der Regel geraume Zeit in Anspruch nimmt kann es ohne weiteres passieren, daß dieses Verfahren längert dauert, als Ihnen das ALG 1 zusteht!

Nach maximal 24 Monaten ist mit ALG 1 endgültig Schluß.

Soweit sind wir aber ja jetzt noch nicht!

Deshalb auch mein Hinweis im vorhergehenden Schriftverkehr, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente formlos und so schnell wie möglich einzureichen, die Fakten dann aber unbedingt zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand zusammenzustellen und später, wenn alles ganz komplett ist, nachzureichen.

Den Sachbearbeiter möchte ich aber nicht fragen. Wissen Sie hier noch Bescheid???

Antwort:

Das kann ich so nicht nachvollziehen!

Ihr zuständiger Sachbearbeiter hat für Sie da zu sein, dafür wird er schließlich von unseren Pflicht-Beiträgen bezahlt.

Sie haben ausdrücklich das Recht auf Hilfestellung, Auskünfte und Beratung!

Verweigert Ihr Sachbarbeiter diese Hilfestellung, so sollten Sie umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde veranlassen!

oder ALG II.<

Antwort:

Wie bereits an anderer Stelle hier im Schriftverkehr schon angemerkt, kommen bei ALG 2 (Hartz 4) andere Kriterien auf den Prüfstand wie beim ALG 1.

Auch Ihr Haushaltseinkommen wird da mit in die Waagschale geworfen!

Noch längst nicht jeder hat Anspruch auf Hartz 4 und da Sie ja schreiben, daß der MDK bei Ihnen bereits eine noch vorhandene Restleistungsfähigkeit von unter 3 Stunden attestiert, würde hier Hartz 4 überhaupt nicht in Frage kommen!

(Hartz 4 setzt unter anderem voraus, daß Sie noch über 3 Stunden belastbar sind)

OK?

Bei weiteren Fragen, bitte einfach wieder melden.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

riakoni 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 12:45

Danke, ich werde mich in Geduld üben bis die Agentur f. Arbeit wieder reagiert. Momentan ist ja alles noch ungeklärt, auch von deren Seite. Es ist ganz einfach auch ein finanzielles Problem, da ich durch Krankheit in diese Situation gebracht wurde. Nach 43 Versicherungsjahren habe ich eine Rente die etwas über der derzeitig debattierten Grundsicherung liegt. Ich habe einen Grad v. 80% Schwerbehinderung bekommen, die mir aber letztendlich nur einen Vorteil bringt, wenn ich wieder in die Berufstätigkeit gehe, mehr Urlaub und vielleicht eine Absicherung des Jobs, den ich ja noch habe, aber nicht mehr ausüben kann.(Stress und.dann Krebs) LG Monika

Konrad Huber  27.09.2012, 17:19
@riakoni

Hallo Monika (riakoni),

Danke, ich werde mich in Geduld üben bis die Agentur f. Arbeit wieder reagiert.<

Antwort:

Diese Situation, in der Sie sich befinden, ist für niemanden angenehm und da stehen Sie nicht allein mit derartigen Entscheidungen, sondern Tag für Tag sorgen sich unzählige Betroffene genauso wie Sie.

Auch ich habe dies Alles bereits persönlich hinter mir und mußte mich irgendwann damit abfinden, daß die Gesundheit nicht mehr mitspielt.

Wenn ein Mensch sein ganzes Leben lang fleißig war und gearbeitet hat, dann fällt es natürlich ganz besonders schwer zu aktezptieren, daß die Kondition und die Belastbarkeit nachlassen.

Das ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Lernprozess und dieser muß duchlaufen werden.

In jedem Fall wissen Sie jetzt ausführlich, was zu tun ist und können sich an Hand der Ihnen zur Verfügung gestellten Infos weiter kundig machen.

Wichtig ist eben auch, daß Sie sich darüber im Klaren sein müßen, daß irgendwann die Zeit davon läuft, wenn zu lange tatenlos abgewartet wird!

Was meine ich damit:

Gehen wir davon aus, daß sich für Sie mit 58 Jahren keine passende Arbeit findet und daß in einigen Monaten Ihr Anspruch auf ALG 1 ausläuft.

Nun ist es aber so, daß eine Erwerbsminderungsrente, sollte diese bewilligt werden, vom Zeitpunkt der Antragsstellung 6 Monate lang paussiert und die erste Monatsrente ab dem 7-ten Monat ausbezahlt wird.

Dies wird oft und gerne übersehen und dann kann es zu einer "Finanzlücke" kommen!

Es ist ganz einfach auch ein finanzielles Problem, da ich durch Krankheit in diese Situation gebracht wurde. Nach 43 Versicherungsjahren habe ich eine Rente die etwas über der derzeitig debattierten Grundsicherung liegt.<

Antwort:

Ja, da haben Sie Recht!

Deshalb spircht man ja von der sogenannten "Altersarmut!"

Da können Sie auf den Webseiten des www.vdk.de einiges darüber nachlesen.

Grundsicherung

Antwort:

Für die Grundsicherung ist wieder ein anderer Sozialversicherungsträger (Die Sozialämter der Kommunen und Städte zuständig)!

Da hier in vielen Stadtkassen Ebbe herrscht, müßen Sie auch bei diesem Sozialversicherungsträger einkalkulieren, daß er genauso wie Krankenkasse und Agentur für Arbeit den schwarzen Peter wieder an die Rentenversicherung abzuschieben versucht!

Dann beginnt dasselbe Spiel von vorne!

Ich habe einen Grad v. 80% Schwerbehinderung bekommen, die mir aber letztendlich nur einen Vorteil bringt, wenn ich wieder in die Berufstätigkeit gehe, mehr Urlaub und vielleicht eine Absicherung des Jobs, den ich ja noch habe, aber nicht mehr ausüben kann.<

Antwort:

Richtigstellung:

Das heißt nicht 80 % , sondern GDB 80!

Leider ist es so, daß der Grad der Schwerbehinderung (GDB) so gut wie keinen Einfluß auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente hat, weil bei beiden Verfahren grundsätzlich verschiedene Bewertungskriterien zur Anwendung kommen.

Da Sie laut Ihren Angaben bereits 1 1/2 Jahre (78 Wochen) oder mehr aus dem Arbeitsprozess raus sind ruht im Idealfall Ihr Arbeitsverhältnis und dies können Sie so belassen, sofern der Arbeitgeber da mitspielt.

des Jobs, den ich ja noch habe, aber nicht mehr ausüben kann.(Stress und dann Krebs!<

Antwort:

Sie können davon ausgehen, daß ich für Ihre Situation vollstes Verständnis habe, da können Sie sicher sein!

Leider erlebe ich diese Dinge jeden Tag und freue mich jedes Mal, wenn meine Zeilen für Betroffene wenigstens ein bischen Licht in dieses Sozialverscherungs-Wirrwar bringen können.

Allerdings müßen Sie früher oder später selbst ganz genau wissen, was Sie eigentlich wirklich wollen, können und nicht können!

Leider bleiben da von der Sozialversicherungsseite her nicht viele Alternativen!

Diese Entscheidung kann Ihnen leider niemand abnehmen!

Fazit:

Sie stehen im Zentrum von 5 verschiedenen Sozialversicherungsinstitutionen:

Krankenversicherung!

Agentur für Arbeit!

Rentenversicherung!

Sozialamt!

Versorgungsamt!

Selbst manche Fachleute sind da total überfordert, hinzu kommen laufend Gesetzesänderungen!

Deshalb an dieser Stelle nochmals der dringende Apell, Monika!

Betrachten Sie diese Infos hier als Hilfestellung zur Vorbereitung Ihres weiteren Vorgehens!

Agieren Sie aber auf keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand!

Das wollte ich Ihnen nochmals auf Ihren weiteren Weg mitgeben!

Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen eine Stabilsierung und nachhaltige Besserung Ihres Gesundheitszustandes und empfehle Ihnen, ab jetzt nur noch ausschließlich für Ihre Gesundheit zu arbeiten!

Das Leben ist sehr kurz!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesunheit

Konrad

riakoni 
Beitragsersteller
 29.09.2012, 14:30
@Konrad Huber

Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, auch Ihnen alles erdenklich Gute. LG Monika

Hallo riakoni,

Sie schreiben:

kann mich agentur f.arbeit zwingen rentenantrag zu stellen<

Antwort:

Leider fehlen Angaben über Ihren Geburtsjahrgang, denn dies ist nicht unerheblich:

Ja, das kann und darf Sie, denn dies ist gesetzlich so geregelt!

Dasselbe gilt auch für die Krankenkasse, denn Sie sind in jedem Fall zur Mitwirkung verpflichtet!

Komisch ist allerdings, daß die Krankenkasse während der Krankengeldzahlung noch nicht an Sie herangetreten ist.

Vermutlich wurde dies dort verschlafen, wäre nicht das erste Mal.

Kommt eben immer auch auf die Sachbearbeiter drauf an.

von kk ausgesteuert, jetzt wieder gesundgeschrieben, arbeitsuchend gemeldet, med.dienst sagt ich könnte keine 3 stunden mehr arbeiten.<

Antwort:

Was der medizinsche Dienst mündlich aussagt, zählt überhaupt nichts!

Nur schriftliche Belege gelten!

Haben Sie denn einen entsprechenden, schriftlichen Bescheid vom MDK?

möchte aber wieder arbeiten, kann agentur mich zwingen eine erwerbsminderungsrente zu beantragen obwohl ich lt. attest d.arztes wieder arbeiten kann.<

Antwort:

Hier liegt ein krasses durcheinander vor und dies muß zuerst bereinigt werden!

Von welchem Arzt sprechen Sie denn, der Ihnen per Attest bescheinigt, daß Sie wieder arbeiten können?

Ziemlich ungewöhnlich, daß der MDK gefühlvoller beurteilt als der eigene Hausarzt.

An dieser Stelle und mit Ihren bisherigen Infos ist es kaum möglich, Ihnen nähere Tipps zu geben.

Bitte lassen Sie uns also näheres wissen, damit weitere Rückschlüße gezogen werden können!

Grundsätzlich ist es natürlich so, daß Sie im magischen Dreieck zwischen Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Krankenversicherung stehen.

Was die Krankenversicherung anbelangt, ist nach Ausschöpfung der 78 Wochen Krankengeldzahlung innerhalb 3 Jahren keine weitere Krankengeldzahlung möglich.

Dieser Sozialversicherungsträger scheidet also für`s Erste schon mal aus.

Die Agentur für Arbeit will und kann Sie anscheinend auf Grund Ihrer gesundheitlichen Situtation nicht vermitteln und dieser Sozialversicherungsträger will Sie also elegant loswerden und an die Rentenversicherung abschieben.

Und ab hier gilt es aufzupassen und keine Fehler zu machen!

Machen Sie ab hier keinen Schritt mehr ohne kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. den VDK, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß Sie zwischen den Fronten den Kürzeren ziehen!

Man sagt zwar leicht, ich will wieder arbeiten, aber was machen Sie, wenn Sie keine Arbeit bekommen und das Arbeitslosengeld ausläuft?

Was passiert dann mit Ihrer Existenz?

Bitte laden Sie sich von der Webseite der Deustchen Rentenversicherung die aktuelle Broschüre "Das Netz für Alle Fälle" herunter und verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick, was da alles ansteht.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Gehen Sie auf Youtube und befolgen Sie die Videoanleitungen unter dem Stiichwort:

"Erwerbsminderungsrente beantragen!"

Befassen Sie sich mit dem Praxisbeispiel der Familie Ries und lernen Sie daraus unter:

Google>>zwergdavid gegen riesegoliath!

Bis dahin, beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

riakoni 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 11:59

Lieben Dank für ihre Erklärung, ich bin 58 Jahre. Seltsamerweise hat die Agentur f.Arbeit mir vor dem mediz. Dienst einen Bewilligungsbescheid zukommen lassen. Für 2 Jahre Arbeitslosenanspruch!!