Ist es ordnungswidrig, im Zweifelsfall Verschieden denkend (VD) als Kirchensteuermerkmal einzutragen?
Wenn mein Arbeitgeber bei der Neueinstellung für meine Lohnsteuerkarte im Zweifelsfall verschieden denkend eintragen würde, würden die Behörden das als versuchte Vermeidung von Kirchensteuer werten?
In meinem Fall (verschieden denkend) hatte meine Arbeitgeberin mich wohl aus Faulheit einfach katholisch gemacht. Jetzt weiß ich nicht, wozu man ElStAM wirklich braucht, jedenfalls meinte das Finanzamt, es wäre dort nochmal gegengeprüft worden. Wenn das so stimmt, muss ich dann bei Neueinstellung mein Kirchensteuermerkmal angeben, oder kann ich mich weiter auf das Finanzamt verlassen?
Vielleicht war meine Arbeitgeberin eine echte Ausnahme (Zeitarbeitsfirma) die ironischerweise keine Zeit hatte mich nach dem Kirchensteuermerkmal zu fragen, aber eine Menge unnötiger Fragen. Ich hatte noch nicht so viele Jobs, bin Student. Aber auch deshalb war ich ziemlich irritiert, als ich auf einmal auf dem Papier katholisch wurde.
5 Antworten
Mit ElStAM werden die Daten beim Finanzamt abgerufen und danach werden die Abgaben entrichtet, was du angibst, spielt keine Rolle.
Das Finanzamt hat deine Angaben noch mal gegengeprüft und was ist dabei herausgekommen? Bist du nun katholisch und Kirchenmitglied oder nicht?
Bist du nun getauft oder nicht? Darauf kommt es an, nicht was du irgendwo angibst. Trete aus der Kirche aus, wenn du Mitglied bist oder kläre das mit der Kirche ab, wenn die Eintragung nicht korrekt ist. Wenn die Eintragung beim Finanzamt korrekt ist, lass dir da was ausstellen und der Arbeitgeber muss es dann ändern und über den Jahresausgleich holst du dir die gezahlte Kirchensteuer zurück.
Ich war in einer Sekte getauft worden und war später ausgetreten. Und beim Einwohnermeldeamt bin ich weiter verschieden denkend eingetragen. So referenziert das auch das Finanzamt. Wie aber ein Arbeitgeber was anderes via Elstam eintragen kann, das wussten die auch nicht wirklich.
Unterm Strich also hatten die auch keine Kirchensteuer einbehalten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuermerkmale über ELSTAM abzurufen, dazu benötigen sie die Steueridientifikationsnummer. Was der Arbeitnehmer angibt, ist irrelevant.
Behält ein Arbeitgeber irrtümlich Kirchensteuer ein, dann wirde diese bei einer Einkommensteuerveranlagung erstattet.
PS: 'vd' gab es früher, als es nocht Lohnsteuerkarten gab. Es bedeutete einfach 'verschiedene' und nicht 'verschieden denkend'.
Gemeint war, dass der Steurpflichtige entweder keiner oder einer nicht kirchensteuerheberechtigten Religionsgemeinschaft angehörte.
Es ist unsinnig, da es dieses Merkmal nicht gibt.
Hier eine Liste der gültigen Merkmale: https://www.elster.de/download/Anlage_bundeseinheitlich_regligionsschluessel.pdf
Wenn du verschieden denkend bist,was es offiziell aber nicht gibt, kannst du genauso gut aus der Kirche austreten und dir die Kirchensteuer ganz sparen.
Das ist ja auch nur eine Einordnung. Du kannst es auch nicht kirchensteuerpflichtig nennen.
"Jetzt weiß ich nicht, wozu man ElStAM wirklich braucht,..."
ElStAM 0 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Der Arbeitgeber greift auf diese bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten
zu und nimmt auf der Grundlage dieser Daten den Steuerabzug vor. Wenn ElStAM eine Religionszugehörigkeit vorgibt, hat der Arbeitgeber dies zu übernehmen. Solltest du fälschlich als kirchenzugehörigt gespeichert sein, solltest du dir von der vermeintlichen Kirche eine Bestätigung besorgen, dass du nicht derern Mitglied bist und eine entsprechende Änderung der Daten veranlassen.