Ist es ordnungswidrig, im Zweifelsfall Verschieden denkend (VD) als Kirchensteuermerkmal einzutragen?

5 Antworten

Mit ElStAM werden die Daten beim Finanzamt abgerufen und danach werden die Abgaben entrichtet, was du angibst, spielt keine Rolle. 

Das Finanzamt hat deine Angaben noch mal gegengeprüft und was ist dabei herausgekommen? Bist du nun katholisch und Kirchenmitglied oder nicht?

Bist du nun getauft oder nicht? Darauf kommt es an, nicht was du irgendwo angibst. Trete aus der Kirche aus, wenn du Mitglied bist oder kläre das mit der Kirche ab, wenn die Eintragung nicht korrekt ist. Wenn die Eintragung beim Finanzamt korrekt ist, lass dir da was ausstellen und der Arbeitgeber muss es dann ändern und über den Jahresausgleich holst du dir die gezahlte Kirchensteuer zurück. 

scoogy 
Beitragsersteller
 02.04.2017, 20:09

Ich war in einer Sekte getauft worden und war später ausgetreten. Und beim Einwohnermeldeamt bin ich weiter verschieden denkend eingetragen. So referenziert das auch das Finanzamt. Wie aber ein Arbeitgeber was anderes via Elstam eintragen kann, das wussten die auch nicht wirklich.

Unterm Strich also hatten die auch keine Kirchensteuer einbehalten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuermerkmale über ELSTAM abzurufen, dazu benötigen sie die Steueridientifikationsnummer. Was der Arbeitnehmer angibt, ist irrelevant.

Behält ein Arbeitgeber irrtümlich Kirchensteuer ein, dann wirde diese bei einer Einkommensteuerveranlagung erstattet.

PS: 'vd' gab es früher, als es nocht Lohnsteuerkarten gab. Es bedeutete einfach 'verschiedene' und nicht 'verschieden denkend'.

Gemeint war, dass der Steurpflichtige entweder keiner oder einer nicht kirchensteuerheberechtigten Religionsgemeinschaft angehörte.


Wenn du verschieden denkend bist,was es offiziell aber nicht gibt, kannst du genauso gut aus der Kirche austreten und dir die Kirchensteuer ganz sparen.

scoogy 
Beitragsersteller
 02.04.2017, 20:10

Das ist ja auch nur eine Einordnung. Du kannst es auch nicht kirchensteuerpflichtig nennen.

"Jetzt weiß ich nicht, wozu man ElStAM wirklich braucht,..."

ElStAM 0 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Der Arbeitgeber greift auf diese bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten
 zu und nimmt auf der Grundlage dieser Daten den Steuerabzug vor. Wenn ElStAM eine Religionszugehörigkeit vorgibt, hat der Arbeitgeber dies zu übernehmen. Solltest du fälschlich als kirchenzugehörigt gespeichert sein, solltest du dir von der vermeintlichen Kirche eine Bestätigung besorgen, dass du nicht derern Mitglied bist und eine entsprechende Änderung der Daten veranlassen.